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Geschlossene Bauweise Nö aber Nachbar hat Fenster an Grundgrenze

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  •  Wolfi1
18.4. - 19.4.2024
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo.
Wir haben vor in nächster Zeit zu Bauen!
Jz ergaben sich einige Fragen wegen dem Bebauungsplan, ich soll in geschlossener Bauweise BK1 Bauen aber jetzt kommt's !

1. Es handelt sich um ein schmales langes Grundstück 10x80m wo das Haus meiner Oma an der linken Grundgrenze steht, zum rechten Nachbarn in einen Abstand von 3 Meter. Dahinter haben vor 30 Jahren meine Eltern gebaut daher muss eine Einfahrt für Feuerwehr usw frei bleiben soweit so gut .

2. Der rechte Nachbar hat aber an der Grundgrenze (gebaut 2001) zu uns 3 Fenster von Aufenthaltsräumen! Wie kann sowas sein? 

Die Gemeinde hat mir nur ein Schreiben geschickt das bei evtl Dachumbauten/Zubau auf die Fenster Rücksicht zu nehmen ist häää wie ? Geschlossene Bauweise ?? 

Ich Versuch Mal den Bebauungsplan hochzuladen evtl kennt sich hier wer gut mit dem Baurecht aus ? Wir sind nämlich mit unseren Latein am Ende .

Lg Wolfgang 

  •  Wolfi1
18.4.2024  (#1)


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  •  EvaMusil
19.4.2024  (#2)
Zu Deinem Problem: Herr Bauer hat es eh schön erklärt. Da es ein Dienstbarkeitsrecht gibt, muß dieses auch eingehalten werden. Siehst Du das anders?

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