« Baurecht  |

NÖ Abtretung vs neue Bauordnung [NÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Lu1994
  •   Silber-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
19.3. - 21.3.2026
4 Antworten | 2 Autoren 4
4
Servus, wir hätten den Fall, dass meine Eltern eine >100 Jahre alte Mauer (war früher Hausmauer) an der Grenze zum Bach stehen haben, nach neuer Bauordnung darf ja altes geschliffen und gleichwertig wieder aufgebaut werden, das wäre auch der Plan

Das große ABER
Es wurde nie abgetreten und das haben wir auch nicht vor, würde die ledigliche Neuerrichtung/Erneuerung des Bauwerks ebenfalls eine Abtretung triggern? 
Zweiter Zusatz
Die Mauer ist zum Bach abgedriftet, weil der Flussbauhof in den letzten Jahren munter das Bachufer abgegraben hat, wodurch die Mauer wenig Rückhalt hat, das müssen wir noch checken, ob es da irgendeine Entachädigung gibt, wobei ich das stark bezweifle, durch das Hochwasser ist die Wand sicher um 3cm gewandert, in den Riss kann ich reingreifen 

Laut SV besteht aber keine akute Gefahr, dass sie wegbricht

  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.3.2026  (#1)

zitat..
Lu1994 schrieb: nach neuer Bauordnung darf ja altes geschliffen und gleichwertig wieder aufgebaut werden,

Die jüngste Novelle hat ja viel Neues gebracht und ich muss ständig suchen und nachlesen. Kannst du mir helfen, wo das steht (und zwar auch für eine Mauer geltend und nicht nur für Gebäude)?

zitat..
Lu1994 schrieb: an der Grenze zum Bach

Wie kommst da auf "Abtretung"? Abzutreten sind ja immer öffentliche Verkehrsflächen zwischen Straßenfluchtlinien. Der Bach wird wohl keine öffentliche Verkehrsfläche sein und zum Bach hin wird es auch keine "Straßenfluchtlinie" geben.


1
  •  Lu1994
  •   Silber-Award
20.3.2026  (#2)

zitat..
Karl10 schrieb:

──────..
Lu1994 schrieb: nach neuer Bauordnung darf ja altes geschliffen und gleichwertig wieder aufgebaut werden,
───────────────

Die jüngste Novelle hat ja viel Neues gebracht und ich muss ständig suchen und nachlesen. Kannst du mir helfen, wo das steht (und zwar auch für eine Mauer geltend und nicht nur für Gebäude)?

──────..

53a sollte das sein, die Mauer ist mit dem Wohnhaus verbunden und sollte dann doch als Teil des Gebäudes eingestuft werden, oder irre ich?


zitat..
Karl10 schrieb:

──────..

──────..
Lu1994 schrieb: an der Grenze zum Bach
───────────────

Wie kommst da auf "Abtretung"? Abzutreten sind ja immer öffentliche Verkehrsflächen zwischen Straßenfluchtlinien. Der Bach wird wohl keine öffentliche Verkehrsfläche sein und zum Bach hin wird es auch keine "Straßenfluchtlinie" geben.

Ich meine, dass sobald auf der Parzelle gebaut/umgebaut wird müssten wir einen ca 3m Streifen straßenseitig hergeben

Zumindest bei der Vermessung war der Straßenmeister ganz geil drauf, weil er dachte er bekommt den Abschnitt jetzt, weil ich baue, da der Grund straßenseitig aber meiner Mutter gehört hatte er da Pech, der ZT meinte auch wenn meine Eltern mal aufstocken etc dann müssen wir den Streifen hergeben, obwohl auch darauf eine Mauer steht, welche mit dem Wohnhaus verbunden ist




1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.3.2026  (#3)

zitat..
Lu1994 schrieb: nach neuer Bauordnung darf ja altes geschliffen und gleichwertig wieder aufgebaut werden,

Das ist viel zu "locker" formuliert. Du meinst § 53a Abs. 9? Der beginnt mit: "Wird der NEUBAU eines GEBÄUDES....beantragt....". Bei dir geht es jetzt ja nur um eine Mauer.....

zitat..
Lu1994 schrieb: Ich meine, dass sobald auf der Parzelle gebaut/umgebaut wird müssten wir einen ca 3m Streifen straßenseitig hergeben

Auch hier wieder zu ungenau formuliert. Lies mal den § 12 nach. Hier steht als Anlass für eine Grundabtretung u.a. "...Neu- oder Zubau eines Gebäudes....". Auch da fällt deine Mauer nicht drunter.
Weiters solltest die Situation zumindest mit einer Skizze verständlich darstellen:

zitat..
Lu1994 schrieb: dass meine Eltern eine >100 Jahre alte Mauer ......an der Grenze zum Bach stehen haben

zitat..
Lu1994 schrieb: ...weil er dachte er bekommt den Abschnitt jetzt, weil ICH baue,

Also wer jetzt? Deine Mauer oder die der Eltern?

zitat..
Lu1994 schrieb: da der Grund straßenseitig aber meiner Mutter gehört hatte er da Pech,

zitat..
Lu1994 schrieb: wenn meine Eltern mal aufstocken etc dann müssen wir den Streifen hergeben

Die Mauer steht also an der Grenze zu einem Bach, der Grund der Mutter ist vorne? Und was hat das damit zutun, dass du baust?

Tut mir leid, ich kenn mich nicht aus, wo was steht, wo was gebaut werden soll, wem was gehört.......
 




1


  •  Lu1994
  •   Silber-Award
21.3.2026  (#4)


_aktuell/20260320165797.png

Hier Mal eine Skizze, grün ist mein Haus/Parzelle, links Elternhaus

Blau ist besagte Mauer die mit dem Wohnhaus verbunden ist, diese Mauer gibt es seit 1919 und war damals eine Außenwand des damaligen Wohnhauses, wann genau das verlagert wurde bzw welcher der Vorfahren das durchgeführt hat wissen wir leider nicht, die Wand ist 2,5-3m hoch je nach Gefälle

Pink ist dann ebenfalls eine kleinere Mauer welche mit dem Wohnhaus verbunden ist, die müsste ebenfalls gegen 1919 gebaut worden sein, war aber immer nur eine Einfriedung und ist auch nur ca 1m hoch

zitat..

Die Mauer steht also an der Grenze zu einem Bach, der Grund der Mutter ist vorne? Und was hat das damit zutun, dass du baust?

Tut mir leid, ich kenn mich nicht aus, wo was steht, wo was gebaut werden soll, wem was gehört.......


Es hat mit meinem Hausbau gar nichts zu tun 🤔
Ich zitiere nur was der ZT gesagt hat, bei einem Bauantrag müsste meine Mutter bis zum Wohnhaus alles abtreten, sprich die Fläche zwischen Rosa Mauer und Hauswand wäre dann verloren

Genau darum geht's, wenn wir die blaue Wand schleifen und neu Aufziehen wird es wsl einen Bauantrag brauchen, das allein ist schon furchtbar, da es uU eine wasserrechtliche Genehmigung benötigt wird, wobei die Mauer streng genommen nicht im HQ30 steht, das wird dann eh die Gemeinde vorschreiben, dann schleifen wir nur jenen Teil der nicht im HQ30 liegt, damit wir da keinen Stress haben


_aktuell/20260321689955.png


Was aber wichtiger wäre, muss für dieses Vorhaben abgetreten werden? Grenzen haben wir 2024 vermessen und in den Grenzkataster eintragen lassen



1


Beitrag schreiben / Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Stmk Absturzsicherung Pool