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Netzbezugsrecht nachkaufen

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  •  Optimierer
25.2.2023 - 23.5.2025
91 Antworten | 25 Autoren 91
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Hallo!
Habe 4kW, ist ja Standard. PV Anlage mit 12,5kW Rückleistungsbeschränkung vorhanden. Gibt es beim Nachkauf eine Grenze?
Ein OÖ.Netztechniker  hat mir mitgeteilt dass für Privathaushalte max. 7kW möglich sind, ich will aber auf 12kW erhöhen. Wärmepumpe und derzeit 1 E-Auto vorhanden. Erweiterungsgrund weiters, was man hat-hat man! Hat schon jemand Erfahrungen mit dem Thema?

  •  chrisidc
  •   Silber-Award
22.5.2025  (#81)

zitat..
Temi schrieb:

Schon mal Sorry für meine Frage, habe aber nirgendes eine Antwort gefunden:
Was bedeutet Netzzugang 4kW eigentlich genau?

Das du 4kW Bezugsleistung und/oder Einspeiseleistung hast.
Wenn du auf Leistungsmessung bist ist das der Durchschnitt über das Jahr gesehen. Wenn du da drüber kommst musst du nachkaufen.




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Hallo Optimierer,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Netzbezugsrecht nachkaufen

  •  chrisidc
  •   Silber-Award
22.5.2025  (#82)

zitat..
christoph1703 schrieb:

Warum sollte es Netz NÖ interessieren, wie du irgendwas in deinem Haus absicherst? Die interessiert dein Netzanschluss. Wenn du den WR WR [Wechselrichter] mit 6A absicherst, ist denen das ziemlich sicher auch egal. Dir halt nicht, weil dann kannst du nicht viel einspeisen.

Der Netzzugangsvertrag mit dem Netzbetreiber verweist auf die Allgemeinen Bedingungen und die technischen Regelwerke daher ist man dazu auch verpflichtet diese einzuhalten (z.B. Selektivität).
 
Wie schon geschrieben, ich möchte mit meiner Nachzählersicherung unter 36A bleiben.
Der WR WR [Wechselrichter] selbst hat aber max. 25,3A, daher genügt eine 25A nicht (auch wenn es funktioniert mit 25A Sicherung ist es eigentlich nicht richtig).
Ab gesehen davon ist 25A zu 35A nicht selektiv.
Daher meine Idee den WR WR [Wechselrichter] direkt auf die 35A Nachzählersicherung zu hängen. Die Hauskreise hinter die 35A Nachzählersicherung mit jeweils 20A absichern (Selektivität ist hier dann gegeben).
Ich weiß aber nicht ob das dann so die AGB und technischen Regelwerke abdeckt.
Im Grunde gibt es dann ja auch das Problem wenn der WR WR [Wechselrichter] die Nachzählersicherung schießt, dann haben die 20A Hauskreise auch keinen Strom mehr. Aber keine Ahnung ob das auch unter Selektivität fällt.
Mich würde da mal die Meinung von meinem Elektriker im NetzNÖ Gebiet interessieren.
 


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  •  Temi
  •   Bronze-Award
22.5.2025  (#83)

zitat..
chrisidc schrieb:

──────..
Temi schrieb:

Schon mal Sorry für meine Frage, habe aber nirgendes eine Antwort gefunden:
Was bedeutet Netzzugang 4kW eigentlich genau?
───────────────

Das du 4kW Bezugsleistung und/oder Einspeiseleistung hast.

Wenn du auf Leistungsmessung bist ist das der Durchschnitt über das Jahr gesehen. Wenn du da drüber kommst musst du nachkaufen.

heißt in der Übersetzung wenn ich mehr als 35k kWh im Jahr beziehe dann muss ich nachkaufen?
Ich bin sicher nicht auf Leistungsmessung - habe aber durchaus Stunden wo ich mit der E-Karre deutlich über 4kW aus dem Netz ziehe - wenn es aber ein Jahresdurchschnitt ist, komme ich nie im Leben auf diesen Bezug

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  •  Berndi
  •   Silber-Award
22.5.2025  (#84)
kW vs. kWh
Hier geht's um Leistung, nicht um Energie.

1
  •  Temi
  •   Bronze-Award
22.5.2025  (#85)

zitat..
Berndi schrieb:

kW vs. kWh
Hier geht's um Leistung, nicht um Energie.

ja, aber was heiß das übersetzt? Wenn es mir "erlaubt" ist durchschnittlich 4kW Leistung zu beziehen, dann wären das 35k kWh im Jahr bevor ich das überschreite
Bitte um Erklärung was diese 4kW bedeuten


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  •  Daheimerdinger
22.5.2025  (#86)
Es geht um Leistung und Energie. Suchfunktion FTW.
https://www.energiesparhaus.at/forum-netbereitstellung-noe-netz-4kw-netzebene/56802_1#544533
Die Grenzwerte hängen vom jeweiligen Netzanbieter ab.

2
  •  chrisidc
  •   Silber-Award
23.5.2025  (#87)

zitat..
Temi schrieb:

──────..
Berndi schrieb:

kW vs. kWh
Hier geht's um Leistung, nicht um Energie.
───────────────

ja, aber was heiß das übersetzt? Wenn es mir "erlaubt" ist durchschnittlich 4kW Leistung zu beziehen, dann wären das 35k kWh im Jahr bevor ich das überschreite
Bitte um Erklärung was diese 4kW bedeuten

Wenn du nicht auf Leistungsmessung bist (siehe Rechnung ob da ungemessene oder gemessene Leistung drauf steht), dann ist das vollkommen egal was du an Bezugsleistung hast weil das dann vom Netzbetreiber nicht ausgewertet wird.

Wenn du aber auf Leistungsmessung bist dann wird jeweils das höchste 15min Interval pro Monat für die Berechnung/Zahlung verwendet und dafür kann es sein das du dann Bezugsleistung nachkaufen musst und natürlich musst auch entsprechend dieser Spitze die Grundgebühr zahlen (dafür die der kWh Preis an Netzbezug etwas günstiger).




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  •  chrisidc
  •   Silber-Award
23.5.2025  (#88)

zitat..
Temi schrieb: heißt in der Übersetzung wenn ich mehr als 35k kWh im Jahr beziehe dann muss ich nachkaufen?

Keine Ahnung was du da rechnest, aber kW und kWh sind Unterschiedliche Dinge.
Und um bei deinem Beispiel zu bleiben:
4 kW * 24h * 365d = 35.040kWh = 35,040 MWh
Aber siehe voriger Post, das ist komplett uninteressant.




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  •  chrisidc
  •   Silber-Award
23.5.2025  (#89)

zitat..
chrisidc schrieb:

──────..
christoph1703 schrieb:

Warum sollte es Netz NÖ interessieren, wie du irgendwas in deinem Haus absicherst? Die interessiert dein Netzanschluss. Wenn du den WR WR [Wechselrichter] mit 6A absicherst, ist denen das ziemlich sicher auch egal. Dir halt nicht, weil dann kannst du nicht viel einspeisen.
───────────────

Der Netzzugangsvertrag mit dem Netzbetreiber verweist auf die Allgemeinen Bedingungen und die technischen Regelwerke daher ist man dazu auch verpflichtet diese einzuhalten (z.B. Selektivität).

 

Wie schon geschrieben, ich möchte mit meiner Nachzählersicherung unter 36A bleiben.

Der WR WR [Wechselrichter] selbst hat aber max. 25,3A, daher genügt eine 25A nicht (auch wenn es funktioniert mit 25A Sicherung ist es eigentlich nicht richtig).
Ab gesehen davon ist 25A zu 35A nicht selektiv.

Daher meine Idee den WR WR [Wechselrichter] direkt auf die 35A Nachzählersicherung zu hängen. Die Hauskreise hinter die 35A Nachzählersicherung mit jeweils 20A absichern (Selektivität ist hier dann gegeben).

Ich weiß aber nicht ob das dann so die AGB und technischen Regelwerke abdeckt.

Im Grunde gibt es dann ja auch das Problem wenn der WR WR [Wechselrichter] die Nachzählersicherung schießt, dann haben die 20A Hauskreise auch keinen Strom mehr. Aber keine Ahnung ob das auch unter Selektivität fällt.

Mich würde da mal die Meinung von meinem Elektriker im NetzNÖ Gebiet interessieren.

Mir gehts bei dieser Frage eben genau darum die Leistungsmessung zu verhindern.
Ich habe in meinem Netzzugangsvertrag nämlich nix von >15kW = Leistungsmessung stehen, sondern > 36A Nachzählersicherung bedeutet Leistungsmessung (ist noch ein älterer Vertrag von NetzNÖ). Aber natürlich muss ich mich an die technischen Vorschriften (z.B. Selektivität) von NetzNÖ halten.
Daher nochmal die Frage, ob das technisch OK ist wenn der WR WR [Wechselrichter] (23,5A max.) direkt auf der 35A Nachzählersicherung hängt und die Hauskreise dahinter auf 20A Sicherungen. 20A -> 35A ist Selektivität gegeben, allerdings schießt der WR WR [Wechselrichter] die 35A Nachzählersicherung ist es für die Hauskreise (mit 20A) auch vorbei.
 
 


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  •  Gawan
  •   Gold-Award
23.5.2025  (#90)
Stimmt das, dass man bei 50A (=20kW) schon einen neuen Zähler bekommt, weil der herkömmliche keine 50A mehr messen kann ?
Ist das aber schon das baugleiche Modell mit der AMIS-Infrarotschnittstelle ?

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  •  chrisidc
  •   Silber-Award
23.5.2025  (#91)

zitat..
Gawan schrieb:

Stimmt das, dass man bei 50A (=20kW) schon einen neuen Zähler bekommt, weil der herkömmliche keine 50A mehr messen kann ?
Ist das aber schon das baugleiche Modell mit der AMIS-Infrarotschnittstelle ?

Also ich kennen einige die eine 30kVA Engpassleistung PV gebaut haben (im NetzNÖ Gebiet) und da wurde niergends der Zähler getauscht. Nur die Nachzählersicherung musste halt entsprechend angepasst werden.




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