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Nachbarschaftsstreit Burgenland

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  •  Bussibaerli
14.7. - 16.8.2023
38 Antworten | 18 Autoren 38
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Liebe Community!
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, der sich im Burgenland auskennt.
Wir hatten heute eine Bauverhandlung (ebeneridger Zubau ans bestehende Wohnhaus), weil uns unsere Nachbarn die Unterschrift verweigerten, obwohl wir alle Bauvorschriften einhalten und sogar die zulässige Höhe deutlich unterschreiten (Einwand: weniger Licht im Wohnzimmer durch den ebenerdigen Zubau). Wir glauben, dass sie den Baubescheid nicht akzeptieren werden und nochmals berufen werden, obwohl sie keine Aussicht auf Erfolg haben, einfach um den Baubeginn noch weiter zu verzögern und uns zu ärgern.
Allerdings haben unsere Nachbarn ihr Haus in den 70ern ohne Genehmigung aufgestockt und auch eine Fassadendämmung ohne Genehmigung angebracht, die auf unseren Grund ragt (meine Großeltern hatten damals Angst etwas zu sagen, da der inzwischen verstorbene Nachbar sehr rabiat war...). Meine Frage nun: Kann man hier nachträglich noch dagegen vorgehen? Wenn ja, wie? Anzeige bei der Baubehörde oder zivilrechtliche Klage? Danke für eure Antworten im Voraus.
LG 

  •  bautech
  •   Gold-Award
17.7.2023  (#21)

zitat..
herbiw schrieb: Wenn ihr jetzt noch mit der Drohung kommt, dass ihr ihnen nicht nur das Licht nehmt, sondern sie noch ihre Fassade abnehmen müssen wir das wohl in 99% der Fälle als Kriegserklärung verstanden werden.

Hmmm, erstens nehmen's ja augenscheinlich kein Licht weg und zweitens interpretierst du in die Fassadenthematik was rein...
Ich würde es wirklich nur nachweislich schriftlich anmerken, um eine Ersitzung einfach unmöglich zu machen, mehr nicht 


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  •  Bussibaerli
17.7.2023  (#22)
Man muss dazu sagen, dass wir ein 60 Jahre altes, sanierungsbrdürftiges Haus geerbt haben (streckhofartig), wir haben straßenseitig 2 Räume, die Fenster haben und die wir lüften können und 2 Zimmer, die komplett im Schatten liegen und deren Fenster nur auf den Gang führen, d.h. wir haben kein direktes Sonnenlicht und können diese Zimmer auch nicht richtig lüften. Die Nachbarn hatten die letzten Jahre von Früh bis spät Sonne und können jeden einzelnen Raum belüften. Durch den Zubau wollen auch wir unsere Wohnsituation verbessern und etwas Frischluft und Licht ins Haus bekommen. Die Nachbarn kennen unsere Wohnsituation genau. Wir nehmen denen wirklich keine Lebensqualität durch den Zubau. Sie haben ohnehin den ganzen Tag die Jalousie unten, weil die Sonne so auf ihre Fenster fetzt. Natürlich wird die Mauer durch den Zubau noch etwas erhöht, aber von totaler Finsternis sind wir da wirklich sehr sehr weit entfernt. Wir können halt auch nicht auf unser Baurecht verzichten, nur damit alle anderen zufrieden sind. Eine gewisse Verschlechterung muss man als Nachbar halt auch hinnehmen, das ist nun mal so, sonst dürfte nie jemand bauen. Und wenn ich an Stelle der Nachbarn wäre und durch die Bauverhandlung/den Bescheidbereits schwarz auf weiß habe, dass meine Nachbarn im Recht sind und alle Vorschriften einhalten, dann würde ich meine Go**** halten und diese nicht noch weiter mit Einsprüchen provozieren. Aber ich glaube, dass diese gar nicht so weit denken, dass deren Verhalten als Boomerang auch zurückkommen kann. Wie gesagt, es wäre mir auch lieber, wenn es gar nicht soweit kommt und wir unseren Zubau durchführen können und unsere Nachbarn zukünftig weder sehen noch hören müssen, aber wenn es baurechtlich eskalieren sollte, sind definitiv nicht wir schuld. 

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
17.7.2023  (#23)
Heißt also: 
Fahrt einfach mal fort, sie können es eh nicht verhindern.
Spucken sie euch weiter in die Suppe, obwohl es dann nur sekkierende und verzögernde Wirkung hat, wisst ihr eh Bescheid und könnt euch entsprechend revanchieren - weil diese Sprache wird verstanden und dann denken diese Leute vielleicht auch mal nach. 
Kleinbeigeben und gewähren lassen ist sicherlich nicht der richtige Weg. Weil mit solchen Nachbarn will man eh kein Einvernehmen haben, wenn man sich an alles hält. 


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  •  Bussibaerli
17.7.2023  (#24)
Ja genau, ich denke so werden wir vorgehen. Erstmal abwarten und uns ruhig verhalten und wenn sie wirklich unbedingt einen handfesten Nachbarschaftsstreit haben wollen, dann können sie diesen auch haben :D 
Danke jedenfalls an alle Poster für eure Kommentare und Meinungen! lg

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
17.7.2023  (#25)

zitat..
bautech schrieb: Ich würde es wirklich nur nachweislich schriftlich anmerken, um eine Ersitzung einfach unmöglich zu machen, mehr nicht 

Das wird zu wenig sein.
Ich würde vor Baubeginn die Grundgrenzen vermessen lassen und dann in den digitalen Kataster eintragen lassen, dann kann nix mehr ersessen werden.

Und das würde ich auf alle Fälle machen, egal wie das Verhältnis zum Nachbarn ist...das gibt einfach Sicherheit (auch für das eigene Bauvorhaben).

Wie man dann mit einer pot. Überbauung vom Nachbarn umgeht, kann man immer noch danach entscheiden (angefangen von Besitzstörungs- und Unterlassungsklage im worst case bis zum Verkauf von den paar cm2 an den Nachbarn...und wiederum neuen Festlegen der Grundgrenzen).


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  •  Bussibaerli
17.7.2023  (#26)
Die Grenzen haben wir schon vor einem Jahr vermessen lassen, damit alles geregelt ist und wir Rechtssicherheit für die Zukunft haben. Bisher war uns deren Fassadendämmung auch egal, weil wir keinen Streit deswegen anfangen wollten...

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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
17.7.2023  (#27)

zitat..
Bussibaerli schrieb: Die Grenzen haben wir schon vor einem Jahr vermessen lassen, damit alles geregelt ist und wir Rechtssicherheit für die Zukunft haben.

Sind die im Grenzkataster? Erst dann seid ihr zu 100% safe.

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  •  herbiw
  •   Bronze-Award
18.7.2023  (#28)

zitat..
bautech schrieb:

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herbiw schrieb: Wenn ihr jetzt noch mit der Drohung kommt, dass ihr ihnen nicht nur das Licht nehmt, sondern sie noch ihre Fassade abnehmen müssen wir das wohl in 99% der Fälle als Kriegserklärung verstanden werden.
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Hmmm, erstens nehmen's ja augenscheinlich kein Licht weg und zweitens interpretierst du in die Fassadenthematik was rein...
Ich würde es wirklich nur nachweislich schriftlich anmerken, um eine Ersitzung einfach unmöglich zu machen, mehr nicht

Die Fenster werden nicht zugemauert, aber natürlich hat es Einfluss. Sei es weniger direktes (Sonnen)licht, oder Halbschatten oder was weiß ich was. Und ja, der Threadersteller hat geschrieben, dass die Rollländen eh immer zu sind. Hat aber nix mit Gefühlen zu tun. Wenn der Nachbar jetzt Sonne will macht er auf - dann hat er ggf. Pech. 
Stell dir einfach vor, dass deine Nachbarn nach z.B. 20 Jahren ausbauen. Ja das hat Einfluss auf dich und ggf. willst du es nicht. Hat natürlich nix damit zu tun ob du es verhindern kannst. Aber man kann zumindest versuchen sich in wen anderen hineinzuversetzen. 

Das schriftlich anmerken ist aber fix für die Katz. Was heißt "nur" anmerken? Was bedeutet es für den Betroffenen wenn etwas angesprochen, was er verbotenes gemacht hat und man davon weiß? Auch nach längerem nachdenken fällt mir keine andere Interpretationsmöglichkeit als Drohung ein :)

Für den eigenen Vorteil bringt es nix! Bin kein Jurist, aber egal wie es beurteilt wird, profitiert man nicht davon.
Entweder ist es wurscht weil der Grenzkataster die einzige Wahrheit ist auch nach 100 Jahren.
Oder es ist nicht wurscht weil es nicht im Grenzkataster steht bzw. dieser doch nicht über allem anderen gilt... aber auch in den Fällen bringt es nix.
Wenn die Frist läuft, läuft sie solange du nicht etwas dagegen tust. EIn Infoschreiben, dass dir der Umstand bekannt ist tut nix dagegen.
Läuft eine allfällige Frist aber vielleicht erst ab dem erlangen des Wissens, startest du die Frist sogar explizit nachweislich mit dem Schreiben. Wurscht wie die Geschichte juristisch ist... bringen tut dir das Schreiben in keinem Fall was. Entweder (wahrscheinlich) ist es egal, oder (unwahrscheinlich) verschlechtert es sogar die eigene Position. 


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
18.7.2023  (#29)

zitat..
herbiw schrieb: Oder es ist nicht wurscht weil es nicht im Grenzkataster steht bzw. dieser doch nicht über allem anderen gilt... aber auch in den Fällen bringt es nix.

Das ganze ist mit Vorsicht zu genießen.
Wenn´s nicht im Grenzkataster ist, kann es ersessen werden.
Wenn man sie jetzt mit dem sinnlosen Infoschreiben darauf aufmerksam macht, könntens das ev. geltend machen...zusätzlich würden auch Fristen für eine Besitzstörungs- oder Unterlassungsklage zu laufen beginnen.
Ich würde ihnen mit der Eintragung in den Grenzkataster zuvorkommen...ausserdem gibt das auch für das eigene Bauvorhaben Sicherheit, weil es die Grundgrenzen ein für alle mal unanfechtbar dokumentiert.

zitat..
herbiw schrieb: Die Fenster werden nicht zugemauert, aber natürlich hat es Einfluss. Sei es weniger direktes (Sonnen)licht, oder Halbschatten oder was weiß ich was. Und ja, der Threadersteller hat geschrieben, dass die Rollländen eh immer zu sind. Hat aber nix mit Gefühlen zu tun.

zitat..
herbiw schrieb: Aber man kann zumindest versuchen sich in wen anderen hineinzuversetzen. 

Genau mit solchen Gedanken oder Argumenten begibt man sich auf die emotionale Ebene und beginnt sich, rechtzufertigen...oftmals unterlegt mit Halbwissen oder sogar unrechtmässigen Ansichten oder persönlichen Befindlichkeiten usw.

Dafür gibts die Bauordnung, dort sind die Regeln sehr eindeutig festgelegt.
Ich würde gar nicht argumentieren, sondern auf die Baubehörde verweisen...die stellen fest und entscheiden, ob etwas rechtens ist oder nicht.
Und das könnens dann dort direkt beeinspruchen und nicht den Nachbarn damit auf die Nerven gehen (der ohnehin keinen Einfluß auf das Ergebnis hat).




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  •  herbiw
  •   Bronze-Award
18.7.2023  (#30)
Die (vermeintlich) illegale Fassade bekämpfen kann man wenn man will jederzeit. Das steht nicht zur Diskussion. Aber es gibt nicht die Möglichkeit mal festzustellen, dass es nicht passt aber keine Schritte setzen und nur mal auf alle Fälle sichergehen. Bissi Schwanger gibt es halt nicht. Ganz oder gar nicht. 

@anderen hineinversetzen: Dabei geht es darum Verständnis zu entwickeln was der andere meinen könnte. Wenn man das will. Um den Ängsten zu begegnen. Muss man nicht - aber kann man. Beschleunigt und hilft in einigen Fällen aber nicht in allen. Das man auf sein Recht verzichtet oder in Frage stellt war nicht gemeint. Ich kenne es halt meistens so, dass man NUR die eigene Sicht hat und man denkt wie kann man es nur anders sehen. Da hilft das ein bisserl um Verständnis zu entwickeln. Das kann nützen oder auch nicht. Ob man dann seine eigene Position verändert muss auch jeder selber wissen. Die meisten machen es aber sowieso nicht :D

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
18.7.2023  (#31)

zitat..
gdfde schrieb: Ich würde ihnen mit der Eintragung in den Grenzkataster zuvorkommen...ausserdem gibt das auch für das eigene Bauvorhaben Sicherheit, weil es die Grundgrenzen ein für alle mal unanfechtbar dokumentiert.

Wird aber wohl auch der Nachbar zustimmen müssen? Oder? Bei Grenzangelegenheiten (Vermessung) wurden bei uns immer auch die Nachbarn dazu eingeladen, bzw. sie konnten sich mit Vollmacht vertreten lassen!
Weil hier auch immer wieder wegen Überbauung der Grenze geschrieben wird, da gab ja wo einen Fall in OÖ (?) wo ein Nachbar Beschwerde wegen einer zu hohen Hecke eingelegt hat, da kam dann raus, dass er selber nicht die 3 m mit dem Haus zur Grenze eingehalten hat. Haus musste deshalb zum Teil abgerissen werden. Ob es dann wirklich soweit gekommen ist, weiß ich nicht. Man hat halt nichts mehr davon gehört.
Man sagt ja, man soll nicht mit Steinen werfen, wenn man selber im Glashaus sitzt!


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
18.7.2023  (#32)

zitat..
altehuette schrieb: Wird aber wohl auch der Nachbar zustimmen müssen? Oder? Bei Grenzangelegenheiten (Vermessung) wurden bei uns immer auch die Nachbarn dazu eingeladen, bzw. sie konnten sich mit Vollmacht vertreten lassen!

Ja klar, und das ist auch gut so, dass bei einer Grenzverhandlung auch die Betroffenen miteinbezogen werden emoji
Darum macht man das ganze auch mit einem Geometer, der die Grenzen auf ein paar cm genau ermitteln kann (im Gegensatz zu Grenzsteienen, historischen Markierungen, Geländeaufnahmen usw.)

Wenn der Nachbar nicht mit dem Ergebnis vom Geometer übereinstimmt, dann muß er dem das dann beweisen, aus welchen Gründen auch immer der Geometer falsch liegt.

zitat..
altehuette schrieb: da gab ja wo einen Fall in OÖ (?) wo ein Nachbar Beschwerde wegen einer zu hohen Hecke eingelegt hat, da kam dann raus, dass er selber nicht die 3 m mit dem Haus zur Grenze eingehalten hat. Haus musste deshalb zum Teil abgerissen werden. Ob es dann wirklich soweit gekommen ist, weiß ich nicht. Man hat halt nichts mehr davon gehört.

Jop, gegen eine hohe Hecke wirst in der Bauordnung keine Handhabe finden...wenn Abstände von Gebäuden nicht eingehalten werden, hingegen schon...zurecht.


zitat..
altehuette schrieb: Man sagt ja, man soll nicht mit Steinen werfen, wenn man selber im Glashaus sitzt!

Eben, darum ist eine baurechtskonforme Ausführung der Gebäude/Grundstücke und deren Dokumentation so wichtig, vollkommen emotionsbefreit.




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  •  hartbau
  •   Bronze-Award
19.7.2023  (#33)
Wir haben vor zwei Jahren ein Haus in einem kleinen Dorf im Burgenland gekauft. Dort war eine Wohnung und im EG ein Geschäft drinnen. Wir haben es grob sanieren lassen und die Alträume auch in zwei Wohnungen umgewandelt. Ein Nachbar hat vor x-Jahren seine angrenzende Halle saniert (Statisch, Abdichtung, 5cm Dämmung). In Summe ragt der Zubau (durch die Abstützung) 25cm auf unseren Grund. Dieser Nachbar hatte (zurecht) Angst das unbekannte ortsfremde Personen den riesßigen Grund kaufen und nach Gewinnprinzip soviele Schuhschachteln wie möglich hinzustellen. Dadurch wäre der "Sprung" wahrscheinlich aufgefallen. Bei der Vermessung (Baubehörde, Vermesser, das Nachbarehepaar und leider nur ich) haben wir schon zum gifteln angefangen ("Ich stimm sicher nix zu", "Das war mit den alten Hausbesitzern so ausgemacht", "Das kommt noch von meinen Eltern, Großeltern. Das war schon immer so"... -> gekontert von mir "Ich kann auf meinem Grund machen was ich will", "Ich kann ja auch unabsichtlich überbauen" usw.).

Ohne Aufsicht meiner Frau kann ich schon manchmal ein Trottel sein. Nach Abkühlung (ca. 1 Woche) sind WIR mit einem Karton Wein und den geplanten Umbauten zu Ihnen. Wir haben dann auch recht schnell zueinander gefunden.

Lösung:
Die Grundgrenze blieb so wie sie ist. Die neue Mauer (vorher abgstecktes Gitter) haben wir uns geteilt, steht aber vollkommen auf der Nachbarseite (haben sie separat eingereicht). Festgehalten wurde es im Zuge des Kaufes von einem Notar (Teilung der Mauerkosten, Teilung der Wartung, Überstand der Halle,...). Somit soll das Ersessen auf Grundfläche vermieden werden.

Mein Vorschlag:
Mit einem Plan gemeinsam an einem Tisch setzen und die Ängste vom Tisch räumen. Mauerhöhen, Gebäudehöhen und Positionen abgehen um sich die Sache besser vorstellen zu können. Vielleicht ist noch eine menschliche Lösung möglich

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  •  mexx4
19.7.2023  (#34)

zitat..
altehuette schrieb:

Weil hier auch immer wieder wegen Überbauung der Grenze geschrieben wird, da gab ja wo einen Fall in OÖ (?) wo ein Nachbar Beschwerde wegen einer zu hohen Hecke eingelegt hat, da kam dann raus, dass er selber nicht die 3 m mit dem Haus zur Grenze eingehalten hat. Haus musste deshalb zum Teil abgerissen werden. Ob es dann wirklich soweit gekommen ist, weiß ich nicht. Man hat halt nichts mehr davon gehört.
Man sagt ja, man soll nicht mit Steinen werfen, wenn man selber im Glashaus sitzt!

das hat mich grad wieder interessiert, weils bei uns ums Eck ist.

Der letzte Medienartikel, den ich gefunden habe:  https://www.krone.at/1662151

Wenn man Streetview mit den  Artikelfotos vergleicht, haben die tatsächlich die Garage hinten einen Meter gekürzt und vorne etwa gleich viel angebaut.

Beim Haus hat man scheinbar ein Schlupfloch gefunden und die Nordhälfte des Daches stärker geneigt, um die Traufenhöhe zu senken.

Jetz ist das Haus zwar unsymmetrisch, aber immerhin steht es noch.

Arg, wie so etwas ausarten kann.




1
  •  altehuette
  •   Gold-Award
19.7.2023  (#35)
Doch noch eine Lösung gefunden!

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  •  Bussibaerli
10.8.2023  (#36)
Update zum Ausgangspost: Es wurde gegen den Baubescheid seitens der Nachbarn glücklicherweise nicht mehr berufen, dieser ist somit seit heute rechtskräftig und wir können mit unserem Bauvorhaben bald starten. Wir sind sehr erleichtert und machen heute eine Flasche Sekt auf! 

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
10.8.2023  (#37)
Lasst sie euch schmecken - vielleicht eines Tages auch mit diesen Nachbarn - und wenn nicht, umso mehr Gläser für euch ;)
PROST!


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  •  ThinkAbout05
16.8.2023  (#38)

zitat..
mexx4 schrieb:

──────
altehuette schrieb:

Weil hier auch immer wieder wegen Überbauung der Grenze geschrieben wird, da gab ja wo einen Fall in OÖ (?) wo ein Nachbar Beschwerde wegen einer zu hohen Hecke eingelegt hat, da kam dann raus, dass er selber nicht die 3 m mit dem Haus zur Grenze eingehalten hat. Haus musste deshalb zum Teil abgerissen werden. Ob es dann wirklich soweit gekommen ist, weiß ich nicht. Man hat halt nichts mehr davon gehört.
Man sagt ja, man soll nicht mit Steinen werfen, wenn man selber im Glashaus sitzt!
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das hat mich grad wieder interessiert, weils bei uns ums Eck ist.

Der letzte Medienartikel, den ich gefunden habe:  https://www.krone.at/1662151

Wenn man Streetview mit den  Artikelfotos vergleicht, haben die tatsächlich die Garage hinten einen Meter gekürzt und vorne etwa gleich viel angebaut.

Beim Haus hat man scheinbar ein Schlupfloch gefunden und die Nordhälfte des Daches stärker geneigt, um die Traufenhöhe zu senken.

Jetz ist das Haus zwar unsymmetrisch, aber immerhin steht es noch.

Arg, wie so etwas ausarten kann.

War das Thema net auch bei "Mein Recht" auf ATV?


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