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Nachbarschaftsstreit Burgenland

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  •  Bussibaerli
14.7. - 16.8.2023
38 Antworten | 18 Autoren 38
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Liebe Community!
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, der sich im Burgenland auskennt.
Wir hatten heute eine Bauverhandlung (ebeneridger Zubau ans bestehende Wohnhaus), weil uns unsere Nachbarn die Unterschrift verweigerten, obwohl wir alle Bauvorschriften einhalten und sogar die zulässige Höhe deutlich unterschreiten (Einwand: weniger Licht im Wohnzimmer durch den ebenerdigen Zubau). Wir glauben, dass sie den Baubescheid nicht akzeptieren werden und nochmals berufen werden, obwohl sie keine Aussicht auf Erfolg haben, einfach um den Baubeginn noch weiter zu verzögern und uns zu ärgern.
Allerdings haben unsere Nachbarn ihr Haus in den 70ern ohne Genehmigung aufgestockt und auch eine Fassadendämmung ohne Genehmigung angebracht, die auf unseren Grund ragt (meine Großeltern hatten damals Angst etwas zu sagen, da der inzwischen verstorbene Nachbar sehr rabiat war...). Meine Frage nun: Kann man hier nachträglich noch dagegen vorgehen? Wenn ja, wie? Anzeige bei der Baubehörde oder zivilrechtliche Klage? Danke für eure Antworten im Voraus.
LG 

  •  weight4light
  •   Bronze-Award
14.7.2023  (#1)
Richtiger im Baurecht-Forum aufgehoben emoji

Wenn es gemäß Grundgrenzen eindeutig auf eurem Grund ragt, dann ist das idR nicht zulässig, im worst case rückzubauen. Das ist ja ein guter Start mit den Nachbarn 🙄

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  •  energiesparhaus
  •   Dieses Logo kennzeichnet einen Beitrag des energiesparhaus.at-Teams
14.7.2023  (#2)
Ins Baurechtforum verschoben. 

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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
14.7.2023  (#3)

zitat..
Bussibaerli schrieb: Wenn ja, wie? Anzeige bei der Baubehörde oder zivilrechtliche Klage?

Auch wenn die Nachbarn Ungustln sind, diesen Weg würde ich mir gut überlegen.


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.7.2023  (#4)

zitat..
Bussibaerli schrieb: Wir hatten heute eine Bauverhandlung

Und was genau wurde in der Bauverhandlungsniederschrift als Erklärung der Nachbarn protokolliert (wörtlich!)??
Und was genau steht als Antwort des Bausachverständigen/der Baubehörde darauf in der Niederschrift??




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  •  Bussibaerli
14.7.2023  (#5)
Klagen wollen wir eh nicht, weil das viel kostet und sich ewig hinziehen kann. 
Aber ich denke mir, wenn sie uns weiterhin aus Bosheit unnötig sekkieren, sind wir auch Ungustln und könnten sie als Retourkutsche bei der Baubehörde (Bürgermeister) anzeigen, weil der Verdacht besteht, dass ihr Gebäude zumindest teilweise nicht genehmigt ist. Dann müssten sie zumindest alles nachweisen und im worst case nachträglich einen Bauplan verfassen lassen, der ihnen eine schöne Stange Geld kostet. Dann wird wohl geprüft werden, ob sie die damals geltenden Bauvorschriften aus den 70ern eingehalten haben. Das Nachbarschaftsverhältnis ist jetzt sowieso schon komplett im Eimer. Meine Hoffnung ist aber, dass sie unseren Bescheid akzeptieren und eine Ruhe geben, dann wäre das alles nicht nötig. Damit sie die Dämmung rückbauen müsste wohl geklagt werden, ich denke nicht dass sich das über eine Anzeige lösen ließe, aber ich kenne mich im Baurecht zu wenig aus. 

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  •  GKap
  •   Silber-Award
14.7.2023  (#6)

zitat..
Bussibaerli schrieb: wenn sie uns weiterhin aus Bosheit unnötig sekkieren, sind wir auch Ungustln und könnten sie als Retourkutsche bei der Baubehörde (Bürgermeister) anzeigen

Das würde m.E. die Sache nur weiter aufschaukeln! Ich würde die Energie in das Vorantreiben des eigenen Bauvorhabens stecken und nicht dazu verschwenden, dem Nachbarn zu schaden!

meint
GKap


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  •  BungalowImGruen
  •   Bronze-Award
14.7.2023  (#7)
Das wichtigste bist du noch schuldig geblieben  😉 ... 

zitat..
Karl10 schrieb: Und was genau wurde in der Bauverhandlungsniederschrift als Erklärung der Nachbarn protokolliert (wörtlich!)??
Und was genau steht als Antwort des Bausachverständigen/der Baubehörde darauf in der Niederschrift??

 


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  •  Bussibaerli
14.7.2023  (#8)
Anrainer: Wohnzimmer und Schlafzimmer sind dann nur noch im Schatten.
Sachverständiger: Es wird auf die OIB RL RL [Rücklauf] 3 Pkt. 9 verwiesen, dh. dass bei einer geplanten Attikahöhe von 4m für die bestehenden Fensteröffnungen der Wohnnutzflächen der Anrainer mit keiner Beeinträchtigung der Belichtung zu rechnen ist. 

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  •  MissT
  •   Gold-Award
14.7.2023  (#9)
Ich denke, da der Einwand der Anrainer vom Sachverständigen sehr einfach als haltlos entkräftet wurde, fehlt vielleicht/hoffentlich die Grundlage für eine Berufung. Ob dem so ist, kann Karl10 sicher am besten beantworten. Vielleicht haben die Nachbarn vor diesem Schatten-Thema und einer damit verbundenen Einbusse an Lebensqualität wirklich Angst und man kann sie ihnen nehmen, wenn sie ein Schnittbild mit dem eingezeichneten Schattenwurf zu sehen bekommen?

Was das Aufstocken ohne Genehmigung und die Dämmung, die auf Euren Grund herüber steht, betrifft: Ich würde das als "Verhandlungsmasse" einbringen, um die ggf. weiterhin uneinsichtigen Nachbarn insofern zur Raison zu bringen, dass sie Euch nicht weiter völlig unnötig Steine in den Weg legen und ohne Aussicht auf Erfolg den Baustart verzögern. Falls Ihr ein gutes Verhältnis zum Bürgermeister oder zum Sachverständigen habt, wäre es vielleicht eine Option, diese vorab in einem informellen Gespräch über diese Missstände zu informieren und zu bitten, ob sie das bei der Bauverhandlung einbringen könnten, um die Nachbarn von ihrer sinnlosen Sabotagehaltung abzubringen und sie zum Einlenken zu bewegen. Ansonsten müsstet Ihr das selber ggf. bei dem Termin anklingen lassen.

Von einer tatsächlichen Anzeige würde ich aber eher Abstand nehmen, da das enorm viel Öl ins Feuer gießen würde. Solche Konflikte können gewaltig eskalieren und allen Beteiligten auf viele Jahre das Leben völlig vermiesen - siehe diverse "Am Schauplatz"-Sendungen.

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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
14.7.2023  (#10)
Ich bin grundsätzlich voll bei @­MissT aber

zitat..
MissT schrieb: Ich würde das als "Verhandlungsmasse" einbringen, um die ggf. weiterhin uneinsichtigen Nachbarn insofern zur Raison zu bringen, dass sie Euch nicht weiter völlig unnötig Steine in den Weg legen und ohne Aussicht auf Erfolg den Baustart verzögern.

...ist das nicht Erpressung? 😬


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  •  Bussibaerli
14.7.2023  (#11)
Naja, die Nachbarn haben selber ein Stockhaus mit einer 10m hohen Mauer zu ihrem anderen Nachbarn rüber (Haus in L-Form) und wollen uns nicht einen ebenerdigen Zubau vergönnen mit 4m an der höchsten Stelle und 3,20m auf der restl. Länge. Zwischen unseren Grundatücken steht jetzt schon eine 2m hohe Gartenmauer (geschlossene Bauweise). Nachdem sie uns bei der Vorstellung des Plans beim ersten Gespräch angegangen sind, was wir uns da erlauben, da überhaupt dranzubauen, weils ihnen dann reinstaubt und sie nicht lüften können während des Umbaus, glaube ich auch nicht dass es ihnen wirklich um die lächerliche Bauhöhe geht, sondern um irgendwelche persönlichen Befindlichkeiten (Neid, Eifersucht, whatever). Die Bauverhandlung hat ja bereits stattgefunden, also der Bürgermeister kann da jetzt nicht mehr wirklich ins Gewissen reden. Momentan können wir eh nur den Bescheid abwarten und schauen, ob sie gegen diesen berufen. Es ist halt wirklich sehr lästig und wir würden uns gerne irgendwie wehren, falls sie dies tun, zumal wir eine Jungfamilie sind und den Wohnraum dringend benötigen würden. 

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
15.7.2023  (#12)
Mich würde es massiv wundern wenn im Bescheid überhaupt irgendwas kommt. Und da sie anwesend waren und ihre Einwände vom Sachverständigen behandelt wurden, wird da aus meiner Sicht nix rauskommen.

Alles Gute euch!

Wir hatten auch eine bizarre Situation bei der Bauverhandlung, die Person die nicht unterschrieben hat, ist auch nicht aufgetaucht. 

Die kleine Unstimmigkeit (Gehweg hat noch denen gehört, war von der Gemeinde noch nicht ins Gemeindeeigentum übernommen) war also noch offen bezüglich Sevitut.

Ich hab ein offenes Mail an diese Person und sämtliche zuständigen Leute in der Gemeinde geschrieben. 
War denen dann so peinlich dass sie ins Gemeindeamt gegangen ist und die Sache aus der Welt geschafft hat.

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  •  weight4light
  •   Bronze-Award
15.7.2023  (#13)
Kann euch nach dem letzten Post schon auch etwas besser verstehen. Vielleicht mal bilateral mit den Nachbarn reden a la wenn ihr so weitermacht, können wir auch anders und werden euren Zubau/Aufstockung bzw was auch immer auf euer Grdstk ragt überprüfen lassen. 

Das kann zum Einlenken führen, oder die Fronten verhärten sich...

Haltet uns am Laufenden.

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  •  Bussibaerli
15.7.2023  (#14)
Danke für eure Antworten, wir werden mal abwarten, ob sie überhaupt gegen den Bescheid berufen (die Gemeinde meinte nach der Bauverhandlung, dass das auf jeden Fall möglich sein wird, dann müsste der Gemeinderat die Angelegenheit nochmals behandeln). Evtl. eskalierts erst richtig, wenn wir ihnen schon im Vorfeld eine Überprüfung ihres Baus androhen :-/
Werden mal die Füße still halten und euch auf dem Laufenden halten. 

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
15.7.2023  (#15)
@Bussibaerli
Aus eigener Erfahrung, das Verhältnis zu solchen Nachbarn kann man auf dieser Basis meistens nicht verbessern.

zitat..
Bussibaerli schrieb: was wir uns da erlauben, da überhaupt dranzubauen, weils ihnen dann reinstaubt und sie nicht lüften können während des Umbaus, glaube ich auch nicht dass es ihnen wirklich um die lächerliche Bauhöhe geht, sondern um irgendwelche persönlichen Befindlichkeiten (Neid, Eifersucht, whatever).

Darum mein Tipp, die zwei Sachverhalte (eure Baubewilligung und ihre vermutlich nicht bewilligten Bauten) zu trennen und das emotionale komplett aussen vor zu lassen, ihre Einwände sind ohnehin persönliche Befindlichkeiten, die nix mit dem Baurecht zu tun.
Es macht auch keinen Sinn, ihnen das zu erklären...ich würd sie einfach ignorieren.

Die Entscheidung trifft ohnehin die Baubehörde aufgrund von den Definitionen in der Bauordnung.
Der Bürgermeister oder Sachverständige braucht da auch nicht zu vermitteln oder sonst was dazu beitragen.

Zum zweiten Punkt:
Androhen beim Bürgermeister/Baubehörde bringt nix...sobald die Baubehörde davon erfährt, müsste sie ja eigentlich tätig werden.
Bzgl. Überbauung würde ich schon schauen und darauf bestehen, dass das alles seine Richtigkeit hat und ggf. korrigieren (zb. durch Grenzverhandlung oder Rückbau).




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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
15.7.2023  (#16)
Es bleibt dann noch die Frage, wie es weiter geht dann - immerhin bleiben es die Nachbarn und wenn die mir von Anfang an und bei jeder Gelegenheit in die Suppe spucken, würde ich mir - NACH Abschluss des bewilligungspflichtigen Bauvorhaben - sehr wohl überlegen, wenn sie keine Ruhe geben, was da möglich ist... (meine Meinung...).

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  •  Bussibaerli
15.7.2023  (#17)
Danke für euren Input. Wir werden die Lage mal beobachten. Falls sie uns bei jeder Gelegenheit weiterhin Steine in den Weg legen, werden wir schon überlegen, welche rechtlichen Möglichkeiten wir ergreifen. Ich denke schon, dass man solche Leute irgendwie in die Schranken weisen muss, da es sonst immer schlimmer wird, wenn sie gar keine Gegenwehr spüren. Aber hoffen wir mal, dass doch noch ein Rest Vernunft bei ihnen vorhanden ist und das alles nicht nötig sein wird. 

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  •  casabn
15.7.2023  (#18)
Ich seh das schon auch so und halte es auch bei unseren Nachbarn, die uns im Genehmigungsverfahren (unbegründet) einiges anschauen haben lassen, so.

Das mit der Dämmung auf eurem Grund wäre meines Erachtens aber jedenfalls zu sanieren. Schließlich ist es euer Grund. In NÖ wird das angeblich (hab ich mal gehört) aktuell so geregelt, dass der Nachbar, der Dämmen will, dem anderen Nachbar den Grund dafür abkauft  - und natürlich die Kosten für eine neue Vermessung und das dazugehörige Vertrags- und Behördenzeug übernimmt. Das würde ich jedenfalls ansprechen.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
16.7.2023  (#19)
Ich würd an der Stelle des TE einen kurzen Brief verfassen, dass im Zuge der Vermessung des Grundstücks der Mißstand mit der Fassade offenkundig wurde.
Eingeschrieben an den Nachbarn und dann abwarten und (Eis-)Tee trinken 😁
Eine e-Mail reicht hier auch schon, einfach um das Ganze nicht ersessen werden zu lassen 

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  •  herbiw
  •   Bronze-Award
17.7.2023  (#20)
Wichtig ist es immer zu versuchen die Sicht des anderen einzunehmen.
Aus der eigenen Sicht verstehe ich, dass ihr genervt seid. Ich verstehe, dass es nur Zeit bedeutet da es korrekt geplant ist - und die wie bei allen knapp bemessen ist. Da klingt es logisch herzuzeigen, dass man eigentlich am längeren Ast sitzt.

Jetzt versuche dich mal in deren Welt zu versetzen. Sie haben Angst vor immer währender Finsternis - und glauben entweder es abwenden zu können, oder es zumindest zu verzögern. In deren Augen seid ihr die Bösen. Wenn ihr jetzt noch mit der Drohung kommt, dass ihr ihnen nicht nur das Licht nehmt, sondern sie noch ihre Fassade abnehmen müssen wir das wohl in 99% der Fälle als Kriegserklärung verstanden werden.
Auf das 1%, "Ah die sind ja ur böse und können und weh tun, da geben wir klein bei und wir wissen, dass sie eigentlich im Herzen nicht böse sind und es nie wieder als Drohung verwenden werden!" würde ich nicht setzen emoji 

D.h. das Wissen über die Grenzsituation ist ein eigenes Thema welches beim Ansprechen die Situation zu 99% verschlechtert und nicht verbessert. Es ist auch kein Faustpfand weil keiner lebt gerne mit einer offenen Drohung die immer wieder kommen kann... Auch kann und wird keine öffentliche Stelle auf eine Drohung einsteigen . Entweder es wird gemeldet und verfolgt oder nicht. Sofern ihr keine Freunde von Nachbarschaftskriegen seid würd ich das maximal in einer Situation bringen wo eh schon alles wurscht ist und dem Nachbarn heftig eines reinzuwürgen.


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  •  bautech
  •   Gold-Award
17.7.2023  (#21)

zitat..
herbiw schrieb: Wenn ihr jetzt noch mit der Drohung kommt, dass ihr ihnen nicht nur das Licht nehmt, sondern sie noch ihre Fassade abnehmen müssen wir das wohl in 99% der Fälle als Kriegserklärung verstanden werden.

Hmmm, erstens nehmen's ja augenscheinlich kein Licht weg und zweitens interpretierst du in die Fassadenthematik was rein...
Ich würde es wirklich nur nachweislich schriftlich anmerken, um eine Ersitzung einfach unmöglich zu machen, mehr nicht 


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