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Meinung zum Grundriss

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  •  chri26
7.11.2012 - 21.1.2013
50 Antworten 50
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Hallo an alle.

Wir sind jetzt kurz vor dem einreichen von unserem Hausplan.
Die grundlegende Planung davon habe ich selber gemacht.
Ein paar Feinheiten der Polier.

Was haltet ihr davon?
Was könnte man verbessern?
Oder passt alles so?


2012/20121107728862_th.JPG


2012/20121107787379_th.JPG


2012/20121107642238_th.JPG

Besten Dank im Vorraus.

mfg Christian

  •  chri26
8.11.2012  (#21)
Wenn ich es richtig verstehe müsste ich dann aber durch Küche und Esszimmer wenn ich in das Wohnzimmer will, und durch die Küche wenn ich ins obere Geschoss möchte?
Der Abstellraum wäre dann ja auch nicht direkt an der Küche mehr angeschlossen.
Wenn die Stiege links ist, müsste ich im Keller den Außenaufgang verlegen das geht sich dann aber außen nicht aus.

Und durch die Küche möchte ich nicht auf die Terrasse gehen.
Aber ich mach mir trotzdem nochmal Gedanken drüber, danke für die Meinung.

mfg Christian

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  •  kalki80
8.11.2012  (#22)
@Manni25 - Ich hab nur schnell zwecks vergleich (das war ja die Fragestellung) einen Ziegel genommen. Und damit kann man auch dann die Verhältnisse ziemlich gut rechnen.
@Jepetto:
Aus Manni25s Berechnung siehst du ja schon das der U-Wert als Faktor in der Berechnung ist. Damit direkt proportinal zu den Heizkosten ist.Es gilt:
U-Wert 10% niederiger --> 10% weniger Heizkosten!

lg,


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  •  ThinkAbout
  •   Bronze-Award
8.11.2012  (#23)
hab das mal grob eingezeichnet wie ich das meine.
hmm wenn der abstellraum eine Speis sein soll, dann hast du recht, dass du nicht mehr direkt von der Küche dort hin kommst.

gruß
thinkabout



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  •  Jepetto
8.11.2012  (#24)
@Manni23
@kalki80

Danke für die raschen Antworten. Nach genau so einer "Faustformel" (U-Wert 10% niederiger --> 10% weniger Heizkosten) habe ich gesucht.

FG Jürgen

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  •  ThinkAbout
  •   Bronze-Award
8.11.2012  (#25)

2012/20121108485698_th.JPG

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  •  ThinkAbout
  •   Bronze-Award
8.11.2012  (#26)
kannst natürlich auch einen schrägen Eingang in den Wohn/Essbereich machen. und den abstellraum noch kleiner machen. nur mal so als idee. dann kannst auch WC und Stiege tauschen. wäre dann auch möglich mittig zwischen Küche und Essbereich einen großen Ausgang zu machen (falls ihr die Terasse angeordnet werden soll).


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  •  chri26
8.11.2012  (#27)
Danke für die Anregungen.
Dann hätte ich aber die Küche auf der Nordseite und das Wohnzimmer südseitig.
Der Fernseher war auch mittig gedacht, zwischen Wohnzimmer und Esszimmer, der wird drehbar gelagert somit könnte ich in allen 3 Räumen fernsehen wenn ich das möchte.

Der Kamin geht auch mittig zwischen Wohn und Esszimmer rauf und da möchte ich einen Kaminofen hinbauen.

Ganz vergessen, links raus, aus dem Wohnzimmer ist auch angedacht für später mal wenn viel Geld da ist ein Wintergarten.
Da wäre es mit der Küche irgendwie blöd

mfg Christian


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  •  kalki80
8.11.2012  (#28)
@Jepetto - Wenn du dich etwas spielst mit der Formel, wirst du sehen, dass die Raumtemperatur eine ziemliche Wirkung hat. Und vergiss nicht, dass es sich hierbei um eine Näherung handelt, da du ja auch hoffentlich Fensterflächen mit einem anderen U-Wert hast.

lg

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  •  ThinkAbout
  •   Bronze-Award
8.11.2012  (#29)
ich würde auf jedenfall all das was du später machen willst gleich miteinzeichnen. Auch den für später angedachten Kaminofen (Durchgangslichte wird ja dann wesentlich kleiner wegen der 1m hohen Wand).

hab bei mir auch schon alles eingezeichnet. Haben uns sogar in der Planung bereits gedanken gemacht wie wir den Billardtisch später mal rein bekommen. Auch die Kellerbar bzw. Partyraum war bei der Planung bereits komplett fertig eingezeichnet.

Je öfter du die täglichen Abläufe virtuell im Haus durchläufst, desto mehr kommt man auf die Feinheiten drauf. Bei mir war zb. wichtig, dass ich einen kurzen Weg in die Küche habe, damit ich die Einkaufssachen nicht quer durchs Haus tragen muss (das fällt mir halt jetzt bei anderen Plänen gleich auf).

Gruß
ThinkAbout



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  •  chri26
8.11.2012  (#30)
Ich muss vom Erdgeschoss noch den neueren Plan einstellen, da sind schon ein paar Einrichtungsgegenstände eingezeichnet.

Ja das mit der Küche hatten wir uns auch schon überlegt.
Aber viel näher wäre es in der hinteren linken Ecke auch nicht wirklich.

Aber die beste Variante war zum Schluss trotzdem wieder an dem Platz.
Sonst überall würde sie irgendwie stören.

Danke für die konstruktive Kritik schon mal.

mfg Christian

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  •  Jepetto
9.11.2012  (#31)
@kalki80

zitat..
Und vergiss nicht, dass es sich hierbei um eine Näherung handelt


Ja das ist schon klar, aber nach genau so einer ganz groben Näherung habe ich gesucht. Mir geht´s einfach darum, dass bei den verschiedensten Baustoffen mit den U-Werten usw. "herumgeworfen" wird und man leicht den Überblick verliert ob das ganze noch (aus wirtschaftlicher Sicht) sinnvoll ist.
Ich sehe das ganze Thema eben auch ein wenig pragmatisch - überspitztes Beispiel:
Für sagen wir mal 5% Heizkosten Einsparung (sagen wir mal Heizkosten € 1.000 p.a. wären dass gerade mal € 50 p.a.) € 5.000 mehr zu bezahlen, ist dann schon die (wirtschaftliche) sinnhaftigkeit stark in Frage gestellt.

FG Jürgen

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  •  chri26
10.11.2012  (#32)
Eine wichtige Frage hätte ich noch bezüglich der Kniestockhöhe.

Welche Regelung für die Kniestockhöhe gibt es in der Steiermark?
Mein Polier hat gemeint seine letzte Information ist 1,20 Meter er informiert sich aber ob er 1,40 Meter machen kann.

Der Verkäufer des Grundstücks hat gemeint im Bebauungsplan steht nur das ich keine 2 ganzen Stockwerke bauen darf bei Satteldach sondern nur bei einem Pultdach.

Welche Regelung gibt es dafür wirklich in der Steiermark?

mfg Christian

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  •  BK1982
10.11.2012  (#33)
stmk. bauordnung - http://www.bauordnung.at/oesterreich/steiermark_baugesetz.php

auszug:
(5) Nicht als Geschosse anzurechnen sind an der Traufenseite: Dachgeschosse bzw. für Aufenthaltsräume ausbaufähige Dachböden, sofern die Höhe eines allfälligen Kniestockes 1,25 m nicht übersteigt und die Dachneigung nicht mehr als 70 Grad beträgt; Giebelseite: das unterste Dachgeschoß bzw. der unterste für Aufenthaltsräume ausbaufähige Dachboden, sofern die Höhe eines allfälligen Kniestockes 1,25 m nicht übersteigt und die Dachneigung nicht mehr als 70 Grad beträgt.

LG

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  •  BK1982
10.11.2012  (#34)
@chri26 - zusätzlich würde ich aber in jedem fall bei der zuständigen gemeinde nachfragen.

bei uns gibts z.b. 3 verschiedene bauordnungen an die wir uns halten müssen:
- vorranging der bebauungsplan für unsere siedlung (hat ein raumplaner erstellt u. liegt bei der gemeinde auf); an diesen bebauungsplan müssen wir uns vorrangig halten
- für alles was in dem bebauungsplan des raumplaners nicht genau angeführt ist gibts noch die allgem. bauordnung der gemeinde (ist aber in unserem fall zu vernachlässigen weil der plan des raumplaners eh schon sehr detailliert ist)
- und alles was dann noch immer nicht klar definiert ist, regelt dann eben noch die stmk. bauordnung (z.b. eben so sachen wie parapethöhen, kniestockhöhen, etc.)

tja, da gabs einiges für uns durchzuackern...
LG

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  •  chri26
10.11.2012  (#35)
Dankeschön für die sehr nützliche Information.

Also könnte ich vielleicht eine höhere Kniestockhöhe einplanen als die in der steiermärkischen Bauordnung angegeben ist, wenn im Bebauungsplan nichts genaueres definiert ist, und auch von der Gemeinde her nichts genaueres geregelt ist?

Der Bebauungsplan ist nämlich sehr detailliert ausgearbeitet, mit Ausrichtung des Daches und Farbe der Dachziegel usw.

mfg Christian

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  •  BK1982
10.11.2012  (#36)
@chri26 - nein, das denke ich eben nicht.
wenn im bebauungsplan der gemeinde diesbezüglich nichts genaues angegeben ist, dann wird wohl die stmk. bauordnung gelten und hier heißt es, dass kniestockhöhen bis 1,25m nicht als geschoße zählen. und wenn du wie du schreibst beim satteldach keine 2 geschoße bauen darfst, dann darf dein kniestock max. 1,25m sein.

aber du kannst ja bei der gemeinde nachfragen wie das genau ist.

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  •  chri26
14.11.2012  (#37)
Ok dankeschön für die super Information.

Werde dann auf der Gemeinde fragen wie es ist wenn ich die Anschlussgebühren fragen gehe.

mfg Christian

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  •  chri26
20.12.2012  (#38)
Hallo.

Bald wird der Einreichplan fertig, hoffe ich halt mal.

Jetzt wollte ich euch fragen.
Im EG möchte ich in den Wohnräumen überall Einbauspots als Deckenlampen verwenden finde ich schöner und sind keine Staubfänger.

Ich könnte ja also einfach die Decke mit Rigipsplatten abhängen ohne Verputz oder spricht da was dagegen?

mfg Christian

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  •  chri26
2.1.2013  (#39)
Hallo.

Jetzt sind die restlichen Grundrisse und Ansichten auch endlich fertig.
Alles noch schnell am PC zeichnen und dann ist es soweit.

Jetzt die Frage an euch, früher wurde ja immer alles auf ein A1 Blatt ausgedruckt, der Polier meint aber ich sollte eine Mappe mit A4 Blättern anlegen und auf jede Seite einen Grundriss oder eine Ansicht.
Wie muss so eine Mappe aussehen?

Hat zufällig jemand ein Muster einer Baubeschreibung, also welche Materialien wofür verwendet werden?

Besten Dank im Vorraus.

mfg Christian

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  •  johro
  •   Gold-Award
2.1.2013  (#40)
hallo - meine Einreichpläne waren nur auf A3 ausgedruckt. wenn dein Polier das auf A4 will ok. Hast du deinem Baumeister nicht eh die Einreichpläne gegeben?

bei Baubook findest du Materialien
http://www.baubook.at/phbtk/index_BTR.php?SW=19

aber wenn ich fragen darf, wozu brauchst du das? im Einreichplan ist doch der Wandaufbau genau beschrieben?

lg
johannes

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  •  chri26
2.1.2013  (#41)
Der Baumeister bekommt dann wenn alles fertig ist die Mappe zum abstempeln.
Deshalb will ich alles sorgfältig aufbereiten.

In den Plänen habe ich keinen Wandaufbau, deshalb gibts ja diese Baubeschreibung oder?
Ist ja eigentlich ein Text in dem der Deckenaufbau, Dachaufbau usw. steht.
Dachte nur vielleicht gibts da einen Mustertext dafür.

mfg Christian

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