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Mangel bei Asphaltierungsarbeiten - Muss Firma nachbessern?

   

Zusammenfassung
  •  MOS
  •   Bronze-Award
1.6. - 2.6.2026
6 Antworten | 5 Autoren 6
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Hallo zusammen,
letztes Jahr im Herbst wurde unsere Auffahrt neu asphaltiert. Die Auffahrt ist eher steil und läuft die ersten parallel zur Gemeindestraße entlang. 
Zwischen unserer Auffahrt und der Gemeindestraße entsteht somit eine art Keil, dessen Flanken auch asphaltiert wurden. Gleich ein paar Tage nach dem Asphaltieren hat sich Asphalt gelöst und ist abgerutscht. Das wurde repariert (ich glaube mit Bitumen wurde der Asphalt befestigt, weiß es aber nicht genau). 
Vor ein paar Tagen ist ein noch größeres Stück Asphalt an einer anderen Stelle ausgeprochen.
Ich hätte hier drei Fragen an euch:
1) Muss die Firma diesen Schaden sanieren?
2) Wie sieht hier eine fachgerechte Sanierung aus?
3) Hätte das überhaupt so gemacht werden dürfen? (Asphaltieren der hohen, steilen Flanken).
Wäre nett, wenn ihr mir hier helfen könnt. Mit der Firma war die Abwicklung der Baustelle und die Rechnungslegung nicht ganz einfach, deshalb möchte ich mich hier vorab mal informieren. 
Vielen Dank und schöne Grüße,
MOS

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  •  TobiK
  •   Silber-Award
1.6.2026  (#1)
Das wirkt auf mich nicht korrekt, Asphalt ist m.E. nicht dazu geeignet, "Hangsicherungen" zu machen. Da hätte für mein Verständnis eine Stützmauer hingehört. War die Vorbereitung des Untergrunds auch mit Bestandteil des Angebots? Darauf hätte man zumindest mal hinweisen müssen.

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
1.6.2026  (#2)
Der Asphaltierer konnte die falsche Bauweise halt auch nicht mehr wegzaubern.
Stützmauer 3-4m verlängern, dann klappts auch mit dem Asphalt.

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  •  MOS
  •   Bronze-Award
2.6.2026  (#3)
Die Vorbereitung des Untergrundes war auch Teil des Angebotes. Von mir wäre eigenlich ein flacherer Verlauf vorgesehen gewesen damit dieser Keil nicht so hoch ausfällt. 
Muss ich mich jetzt selber darum kümmer und muss ich selber die Kosten für die Sanierung übernehmen? Oder handelt es sich hier um einen Mangel den die Firma beseitigen muss? 


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  •  Bauherrjoe
  •   Bronze-Award
2.6.2026  (#4)
Würde eher es Planungsfehler nennen.
Hat sich da jemand mal Gedanken gemacht ob da bei Dunkelheit einer runter stolpert (70+ z.b.) oder mit dem Auto da ordentlich aufsitzt?

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  •  Akani
2.6.2026  (#5)
Asphalt ist halt ein Oberbelag und nicht für Böschung geeignet.
So wie DS schon schreibt, Mit Stützmauer abfangen.
Planungsfehler. Der Auszuführen sollte sowas halt wissen, sollte schriftlich darauf hinweisen dass so wie es ausgeführt ist ein Mangel besteht.
Dann kommt drauf an was ausgemacht wurde. Heutzutage leider immer schriftlich

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
2.6.2026  (#6)
Wie sollte das flacher gehen, waren Stützmauer und Rigol schon vorhanden?

Sorry es so hart auszudrückem, aber das sieht generell nicht zu Ende gedacht aus...

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