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Maklerprovision

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  •  neuer
22.7. - 25.7.2014
49 Antworten 49
49
Hallo,

ich möchte mal wissen ob ein Makler Provision für Grundstück und Errichtung eines Hauses verlangen darf.

Provision für Grundstück OK.
Aber für die Errichtung des Hauses?

Wie ist das rechtlich? Wenn der Makler Provision für Errichtung des Hauses verlangt, müsste er dann ein Vertragsverhältnis mit der Baufirma haben?

Vielen Dank

  •  sharknz
23.7.2014  (#41)
Ohne Gewähr, ich bin mir aber relativ sicher, dass ein Makler nicht zwangsläufig einen Auftrag von einem Verkäufer haben muss, um einem Käufer eine Provision verrechnen zu können. Es genügt, wenn er schlüssig nachweisen kann, dass er dem Käufer das Objekt kenntlich gemacht hat. Irgendwas mit „Verdienstlichkeit des Maklers“, wenn ich mich nicht irre. Da reicht im Prinzip schon die Email an den Makler mit der Bitte um weitere Informationen, dass er seine Provisionsansprüche begründen kann.



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  •  Breitfuss
  •   Silber-Award
23.7.2014  (#42)
"dass er dem Käufer das Objekt kenntlich gemacht hat" - Ja, aber welches Objekt, das Grundstück wird ja eh gekauft, das Objekt "Haus" kann er aber doch wohl nicht kenntlich machen, wenn es nicht existiert und das vom Käufer selbst geplant und selbst an eine Baufirma vergeben wird.


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  •  sharknz
23.7.2014  (#43)
Ich wollte eigentlich darauf raus, dass der Makler nicht unbedingt von einem Verkäufer beauftragt sein muss, um etwas zu vermitteln und dafür dann Provision verlangen zu können. Keine Anhnung, ob das auch für Bauaufträge gilt.
Weil hier wird viel argumentiert, dass ein Makler ohne Auftrag vom Verkäufer keine Provision verlangen kann, das ist nur leider nicht richtig.

Die Frage ist halt immer noch, was hat der TE wirklich unterschrieben. Wenn es so ist, wie er vorhin schreibt, dann wird wohl einfach die Provision für das Grundstück fällig werden, also die 3.6% vom Kaufpreis.
Wenn das allerdings zusätzlich eine Art Vermittlungsauftrag war, kanns natürlich auch teurer werden.


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  •  Jelly
  •   Gold-Award
23.7.2014  (#44)
er schrieb aber folgendes:

zitat..
neuer schrieb: Ja es sind aufs Grundstück gesehen ca. 7,5%


ist doch schon sehr viel mehr als diese 3 oder 3,6% die von anderen genannt wurden

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  •  rk515
  •   Gold-Award
23.7.2014  (#45)
in den 3,6% sind nur die 20 % ust drinnen. emoji

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
23.7.2014  (#46)
Ich kenne das Ganze nur so dass ein Bauträger auf mehreren Grundstücken (werden meist erst parzeliert) Häuser errichtet und entweder selbst Grundeigentümer ist und die Grundstücke nur gemeinsam mit einem Hauserrichtungsvertrag verkauft oder mit dem Grundeigentümer ein Agreement getroffen hat dass dieser die einzelnen Parzellen nur verkauft wenn gleichzeitig ein Hauserrichtungsvertrag mit ihm abgeschlossen wurde. In diesen Fällen ist natürlich klarerweise die Maklerprovision vom Gesamten zu berechnen.

Das was hier Neuer schildert ist für mich so gar nicht schlüssig...

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  •  Makra
  •   Silber-Award
24.7.2014  (#47)
Ich befürchte ehrlich gsagt, er weiß selber nicht so ganz 100%ig, was er jetzt alles unterschrieben & somit gekauft hat ...

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
24.7.2014  (#48)

zitat..
Makra schrieb: Ich befürchte ehrlich gsagt, er weiß selber nicht so ganz 100%ig, was er jetzt alles unterschrieben & somit gekauft hat ...

bin da ganz bei dir. Deswegen wohl ist Neuer hier im Forum gelandet und wird uns auch nicht verloren gehen, wenn er so weiter macht. @Neuer: du bist bald dem Wahn der Baubranche ausgesetzt, tu dir selbst den gefallen und versuch vorher möglichst vieles abzufangen. Bei Verträgen ist vieles wichtig, es fängt damit an, dass man die Klauseln einigermassen versteht (vorallem die wo es um Kohle geht) und den Vertrag bei sich (auch als Kopie) behält.

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  •  kech
  •   Bronze-Award
25.7.2014  (#49)
Ich habe diese Diskussion verfolgt und muss ebenfalls zugeben, dass ich da nicht recht durchblicke.
Wenn der Maklerauftrag der Verkauf eines Baugrundstücks war, stehen ihm für die erfolgreiche Vermittlung vom Käufer 3,6% Provision zu. Soweit klar. Sein Auftrag ist damit aber auch erfüllt.
Wie ich das verstehe, wurde aber ein weiterer Vertrag unterschrieben, der den Makler berechtigt, auch für die Vermittlung eines Hausbaus Provision zu verlangen. Das kann doch wohl nicht so allgemein formuliert sein, dass der Makler in jedem Fall mitschneidet.
Neuer schreibt, dass seine Baufirma diesen Makler nicht beauftragt hat.
Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich dieser Makler dann?

Der User sollte sich an den Konsumentenschutz, einen Rechtsanwalt oder den Notar wenden, denn hier scheint wirklich einiges aufklärungsbedürftig.


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