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MAILverkehr rechtsgültig ...?

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  •  hotz68
  •   Gold-Award
3.3. - 18.3.2014
78 Antworten 78
78
Inwieweit ist eigentlich ein Mailverkehr vor Gericht gültig ?
( es geht um zugesicherte Konditionen/Laufzeit bezüglich Hausbaukredit ! )

  •  gdfde
  •   Gold-Award
12.3.2014  (#41)
@hotz - na das sind ja eh gute konditionen.
Vielleicht kannst ihnen mit dem verweis auf die mail und die rumeierei noch andere zugeständnisse abringen (bearbeitungsgebühr, kontoführung usw.), da sie auf die EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] sache anscheinend nicht mehr weiterwollen/können.

Die goldenen Zeiten von 0.75 Aufschlag auf 1M Euribor usw., wie´s bei meinem Abschluß vor 5 Jahren noch möglich war, sind ohnehin vorbei...

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  •  hotz68
  •   Gold-Award
13.3.2014  (#42)
.ins GB mit 100 % !
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  •  deejay
13.3.2014  (#43)
hotz68 ich versteh dich nicht!
du hast top konditionen, was ist das problem an 100% GB?
die Bank braucht nun mal eine sicherheit, würdest du jemand Geld leihen, ohne die sicherheit zu haben, dass du es wieder bekommst?

Jammern auf hohen Niveau, sorry!

Wenn ich die Bank wäre, würde ich auf keine Verhandlungen mehr einsteigen.
Top angebot und der Kunde noch immer nicht zufrieden, dann soll er bitte wo anders hingehen.


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  •  rk515
  •   Gold-Award
13.3.2014  (#44)
klar. keiner gibt da so viel Geld aufs Schöne auge.

super kondi. entgegenkommen bei der sicherheit. jammern ist hier nicht angebracht.

sinst alles richtig gemacht

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  •  hotz68
  •   Gold-Award
13.3.2014  (#45)
Sorry -- ich versteife mich immer wieder - auf das im mail von 2011 >
" wir würden mit der Unterschrift die Konditionen auf dem Baukonto fixieren und natürlich auch für die Ausfinanzierung. "
Und da steht auch drinn > nur 'hinterlegte' EPU !!!!!!!

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  •  hotz68
  •   Gold-Award
13.3.2014  (#46)
@ deejay , rk515 also wenn euch wer was per mail zusichert , dann seht ihr es locker und nehmt es nicht so tragisch wenn es nicht eingehalten wird ?

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  •  Nase
  •   Bronze-Award
13.3.2014  (#47)
Ganz ehrlich: Ich bin auch einer der gerne Mails als Absicherung von Geschäftspartner einfordert.
Ich bin aber realistisch genug, dass ich weiß, dass solche Mails auch nur eine bestimmte Gültigkeitdauer haben.
2011 ist sehr lange her und sowie auch Angebote eine gewisse Laufzeit haben, wird es bei den Mails ähnlich sein.

Da in dem Mail wie bereits von einem Vorposter angemerkt auch das Wörtchen "würden" steht, hat dies streng genommen nichts mit einer Absicherung zu tun.

EPU war auch damals immer schon dem Status unterlegen, dass diese in eine GB Eintragung umgewandelt werden kann. Das ist halt jetzt bei den neuen Konditionen passiert.

Alles in allem ärgerst du dich jetzt über Dinge die du nicht wirklich ändern kannst.
Somit bleiben dir nur 3 Wege:
1: Nimm das gute Angebot der Bank an.
2: Such dir eine andere Bank mit besseren Konditionen
3: Verklag die Bank und riskiere höhere Kosten als die GB Eintragung kostet

Ich würde an deiner Stelle Option 1 wählen und mit der Sache abschließen.
So long
die Nase

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  •  hotz68
  •   Gold-Award
13.3.2014  (#48)
Ja .. - werde das Angebot eh annehmen und damit fertig !
DANKE nochmals an Alle für Eure Tipps !
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  •  rk515
  •   Gold-Award
13.3.2014  (#49)

zitat..
@ deejay , rk515 ...
also wenn euch wer was per mail zusichert , dann seht ihr es locker und nehmt es nicht so tragisch wenn es nicht eingehalten wird ?


ich verlasse mich auf zusicherungen via mail nicht im geringsten.
wenn mir jemand etwas zusichert, dann möchte ich das schriftlich (in papierform) mit unterschrift haben.

so einfach ist das

zitat..
Nase schrieb: 3: Verklag die Bank und riskiere höhere Kosten als die GB Eintragung kostet


sorry, aber das wäre der falscheste weg.
auch wenn die richter bekanntlicher weise bankenfeindlich entscheiden und das konsumentenschutz sowieso auf seiten des kunden ist (na no na ned) würdest du keine chance haben.
wahrscheinlich würde es auf nen vergleich rauslaufen.

und eigentlich hast diesen ja schon bekommen. mit guten konditionen und eintragung von nur 100 % ins GB.
sei zfrieden, jammere über nix was nicht der fehler anderer ist.
auch wenn ich dafür gesteinigt werde, es war schlicht weg naiv von dir zu glauben, was 2011 vereinbart wurde, hält auch 3 jahre später noch. sag mir eine sich dynamisch entwickelnde branche (in bezug auf zinsen und bank gesehen), wo das geht.
da ist der fehler nicht nur bei der bank zu suchen. wie schon erwähnt, auch wars ned richtig sowas einem kunden zu schreiben, denn der berater kann von haus aus nicht dafür garantieren (ausser mit einem vertrag wo das geregelt ist; und den gabs ned)

seis drum.. du hast gute konditionen. wie nase schon sagte, du kannst dir ne andere bank suchen, jedoch ist hier stark zu bezweifeln, dass du bessere konditionen, sprich zinssatz und keine eintragung ins GB, erreichen wirst.

oder frag speeedcat, vielleicht kanns der noch richten (wos eigentlich nix zu richten gibt)

grüße

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  •  deejay
13.3.2014  (#50)

zitat..
hotz68 schrieb: also wenn euch wer was per mail zusichert , dann seht ihr es locker und nehmt es nicht so tragisch wenn es nicht eingehalten wird ?


ich frage mich, warum du dann nicht gleich den vertrag damals gemacht hast?
ich habe meinen Kredit mit dem Baukonto mit verhandelt und beide Verträge dann gleich unterschrieben.

es ist 3 jahre her, wenn heute die zinsen deutlich darunter wären, würdest du dann auch so darauf beharren das zugesicherte per mail zu wollen, oder würdest lieber die besseren Konditionen wollen?

Von dem abgesehen, was bringt dir die EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde]?
Die Bank kann ja sowieso jederzeit ins GB.
Was hast den für einen Vorteil bei der EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde]?



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  •  hotz68
  •   Gold-Award
14.3.2014  (#51)
@deejay.wahrscheinlich würde dann die bank auf den mailverkehr verweisen , und ich blöd drein schauen !
Vorteil EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] > ich würde mir die Eintragungsgebühr jetzt sparen !
Aber jetzt is es eh gut ! emoji emoji emoji

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  •  hotz68
  •   Gold-Award
14.3.2014  (#52)
@ all.da ich ja nun doch sehr mißtrauisch bin was das ganze betrifft , könnt ihr mir noch kurz ein paar Tipps/Sachen sagen auf was ich genau achten soll wenn ich den Kreditvertrag unterschreibe !
Was soll unbedingt drinnstehen was wäre gut, um nicht dann in 10 Jahren ... eine böse Überraschung zu erleben ?!
Kleingedrucktes auch .... ?
DANKE
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  •  deejay
14.3.2014  (#53)
Lass den Vertrag vom VKI prüfen.

Eh schön wenn du dir die eintragungsgebühr jetzt sparst.
In zwei Jahren schaust dann blöd wenn die auf einmal daher kommt.

Bist du über 150m2 Wohnfläche?

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  •  hotz68
  •   Gold-Award
14.3.2014  (#54)
.bin unter 150m2 Wohnfläche ! > Was ist da ?
Ist es üblich das die einmaligen Gebühren ( BAG , 1,2% GB Eintrag ) zur GESAMTFINANZIERUNGSHÖHE dazugerechnet werden ?
Dann müßte ich ja für die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] und den GB Eintrag auch 25 Jahr lang Zinsen zahlen , oder Denkfehler ? emoji

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  •  deejay
14.3.2014  (#55)

zitat..
hotz68 schrieb: bin unter 150m2 Wohnfläche ! > Was ist da ?


ich habe keine Eintragungsgebühr bezahlt, finde aber keinen Link mehr dazu.

Weiß das jemand, gibt es das noch?

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
14.3.2014  (#56)
hab jetzt auch aktuell keine ahnung, ob die eintragungsgebühr gespart werden kann bei kleiner 130m² wohnfläche.
wenn, dann werden sämtliche kellerräume und ein allfälliges NBG genau überprüft, ob da nicht doch versteckter wohnraum verliegt.

@hotz: du kannst die angesprochenen gebühren aus deiner tasche bezahlen (so habs ich gemacht), mitfinanzieren oder den kreditbetrag um die gebühren vermindert ausbezahlen lassen.
geschmacksache.

@all: was soll bie 1,25% und nebengebührensicherstellung per EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] noch verhandelt werden?

bei meinem anfangspost hat ich gestört, dass der aufschalg eventuell erhöht wird. dass eine reine EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde]-finanzierung de facto tot ist, sollte mittlerweile jeder wissen.

@deejay: der vorteil, der zu 99% bei EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] gesehen wurde, ist die ersparnis der eintragungsgebühr. ich denke mal, dass die defacto-abschaffung der EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] nicht ausschliesslich auf dem mist der banken gewachsen ist.
da dürfte auch vater staat ein wörtchen mitgeredet haben.

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  •  sir_rws
14.3.2014  (#57)
Eintragungsgebührenbefreiung gibt es noch (theoretisch) bei <130m². Allerdings geht das nur wenn ZUERST die WBF im Grundbuch steht bevor die Bank kommt - und daran scheiterts wohl in 98% der Fälle.

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  •  hotz68
  •   Gold-Award
14.3.2014  (#58)
@speeeedcat.Danke .
Was wäre nochwas auf was ich beim unterschreiben des Kredit-Vertrages aufpassen soll/muß bzw. wo irgendwelche versteckte Gebühren und Klauseln drinn sein können ??


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
14.3.2014  (#59)
achte darauf, dass der aufschlag nicht einseitig geändert werden kann (oder ein passus drinsteht, wo in zb. 5 jahren dieser neu verhandelt werden muss).

ansonsten: go for it!

vgA

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  •  deejay
14.3.2014  (#60)
Das Land steht doch im Gb immer an erster stelle.
Speeedy, bei mir hat es keine Überprüfung gegeben.

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  •  Breitfuss
14.3.2014  (#61)
So viel ich weiß gibt es die Befreiung der Grundbuchseintragungsgebühr nicht mehr.

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