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Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig

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  •  DonJohnson
3.4. - 11.4.2024
67 Antworten | 26 Autoren 67
8
75
Liebe Forum Mitglieder,

wahrscheinlich habt ihr auch die Meldungen bzgl. unzulässiger Kreditbearbeitungsgebühr mitverfolgt.

https://help.orf.at/stories/3224373/

Aus meiner Sicht ist es sehr wahrscheinlich, dass die Entscheidung gegen die Kreditbearbeitungsgebühr fallen wird.

Begründung: Auch der deutsche Bundesgerichtshof hat damals so entschieden und die Rechtsmeinungen zwischen Deutschland und Österreich sind meist sehr ähnlich (sollte ohnehin europäisch geregelt sein).
Ebenso schlägt das Thema Servicepauschale o.ä. in eine ähnliche Kerbe.

Also ich denke es wird nun zu einem Paradigmenwechsel kommen.

Wie seht ihr das bzw. was ist eure Meinung dazu?

Beste Antwort  [im Thread anzeigen]
Ich habe mich mal interessehalber angemeldet für 2 meiner Kredite - einmal 1% bei WR WR [Wechselrichter] und einmal 0,7% bei BA. Mal sehen, was dabei rauskommt :)

Wenn nix rauskommt habe ich nix verloren (ausser 40€ MG beim VBV) und wenn was rauskommt auch gut. Bei mir geht es aber um keine Unsummen, sondern ums Prinzip - aus meiner Sicht sind diese BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] auch nur reiner Gewinnpolish und die sind ME eigentlich ohnehin rechtswiedrig - bei der Ersten hätte ich gar keine BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] bezahlt, hier hat mich der Kundenberater auf die Rechtswiedrigkeit dieser sogar explizit hingewiesen. Dafür waren dann die Zinsen schlecht, daher kein Abschluss.

LG;
  Gesamten Beitrag im Thread anzeigen  
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
3.4.2024  (#1)

zitat..
DonJohnson schrieb: Also ich denke es wird nun zu einem Paradigmenwechsel kommen.

zitat..
DonJohnson schrieb: [ref]DonJohnson:78970_1#78970[/ref]Wie seht ihr das bzw. was ist eure Meinung dazu?

Nicht so. 
Die Branche um Finanzidienstleister wie Banken, Leasingfirmen, Vermögensberater, Kreditvermittler usw. wird sich etwas anderes einfallen lassen (müssen). Schlussendlich hängt in der Branche eine Vielzahl an Jobs an diesen Gebühren. Es wird dann zu Provisionsvereinbarungen (machen eh schon einige Banken bzw. ist die Provision Bestandteil der BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] und wird separat ausgewiesen, Honorarvereinbarungen, erhöhte Zinsaufschläge (macht die bank99) usw. kommen.

Sollte dies - rein theoretisch - so kommen, geht das mit ziemlicher Sicherheit zu Lasten des Kunden aufgrund der fehlenden objektiven Betrachtung und Konkurrenz. Das sah man ja gut z.B. in Vorarlberg, wo die Aufschläge der lokalen Raika's, Volksbanken, BTV und Sparkassen so gut wie gleich waren oder sogar immer noch sind. 




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  •  Rotkehle
  •   Bronze-Award
3.4.2024  (#2)
Mal sehen wie lange die zurück gehen. Ein paar Tausender könnte ich mir da schon holen. Ich habe schon immer gesagt, dass die Bearbeitung eines Kredites zum normalen Geschäft einer Bank gehört und die Abwälzung von Kosten deshalb widersinnig ist. ich zahle dem Bäcker ja auch kein Geld extra für das Formen der Handsemmel. Provisionen kann die Bank gerne weiterhin zahlen, nur sind die dann Teil der normalen Kostenkalkulation und damit eher nicht basierend auf der Kredithöhe. Was unterscheidet eigentlich die Bearbeitung eines 200k Kredites gegenüber einem von 400k, dass die Mehrkosten von 4000 € rechtfertigt ?  

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
3.4.2024  (#3)

zitat..
Rotkehle schrieb: Ich habe schon immer gesagt, dass die Bearbeitung eines Kredites zum normalen Geschäft einer Bank gehört und die Abwälzung von Kosten deshalb widersinnig ist.


Kreditinsitute erwirtschaften unter anderem über die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] bzw. Kreditprovisionen (und Versicherungen, Leasings usw.) die Miet- und Backofficekosten.  Und die Kosten sind generell immer im Fokus - jeder Bank. Sie sind ihren Stakeholdern verpflichtet.

zitat..
Rotkehle schrieb: Was unterscheidet eigentlich die Bearbeitung eines 200k Kredites gegenüber einem von 400k, dass die Mehrkosten von 4000 € rechtfertigt ?

Das musst du die Kollegen fragen, die durchgängig 3% Prov nehmen und die Kunden, die das dort dann auch zahlen 😉
"Rechtfertigen" lassen sich meiner Meinung nach 3,6% Provision bei Immoblienmakler nicht.

Im Wesentlichen kommt es auf die Komplexität des Falles an: es kann der 100K Kredit ungleich aufwändiger und komplexer sein als der 500K Kredit.
Freilich wird man dem 100K-Kreditnehmer aber keine 5K Provision auf' s Auge drücken können.
Ein Parameter muss für die Bezahlung der Dienstleistung angelegt werden, dabei hat sich der prozentuelle Wert durchgesetzt.


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  •  Rotkehle
  •   Bronze-Award
3.4.2024  (#4)
Bei jedem Unternehmen sind die Kosten ein wesentlicher Faktor der im Auge behalten werden muss, dafür,gibt es ja Kalkulationen. BAG war schon vor den Kreditvermittlern ein nettes Körberlgeld für die Bank und immer sehr leicht wegzuverhandeln. Wir haben uns meistens zwischen O,5 und 1% geeinigt. Ohne BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] gibt es halt eine normale Kalkulation und die Provisionen müssen miteinkalkuliert werden.
Von welcher Dienstleistung redest Du - Deine oder die der Bank? Für Deine kannst Du verlangen was Du willst oder der Kunde bzw. die Bank zahlt aber die Bank will mir Geld verleihen und dafür Zinsen bekommen, da gibt es,keine zusätzliche Dienstleistung, das ist ihr Hauptgeschäft. 


1
  •  andreas82
4.4.2024  (#5)
die spannende Frage für mich: wenn da nun Sammelklagen kommen sollten - wer würde sich bei laufemdem Kredit trauen die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] rückzufordern?

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  •  oli93
4.4.2024  (#6)
rein Interessehalber, was fällt alles unter die Kreditbearbeitungsgebühr?
  • Bearbeitungsspesen (einmalig) ??
  • Kreditvermittlerprovision (einmalig) ??


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  •  hellsayer
  •   Bronze-Award
4.4.2024  (#7)
Ich habe mich mal interessehalber angemeldet für 2 meiner Kredite - einmal 1% bei WR WR [Wechselrichter] und einmal 0,7% bei BA. Mal sehen, was dabei rauskommt :)

Wenn nix rauskommt habe ich nix verloren (ausser 40€ MG beim VBV) und wenn was rauskommt auch gut. Bei mir geht es aber um keine Unsummen, sondern ums Prinzip - aus meiner Sicht sind diese BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] auch nur reiner Gewinnpolish und die sind ME eigentlich ohnehin rechtswiedrig - bei der Ersten hätte ich gar keine BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] bezahlt, hier hat mich der Kundenberater auf die Rechtswiedrigkeit dieser sogar explizit hingewiesen. Dafür waren dann die Zinsen schlecht, daher kein Abschluss.

LG

2
  •  hartbau
  •   Bronze-Award
4.4.2024  (#8)

zitat..
speeeedcat schrieb: Die Branche um Finanzidienstleister wie Banken, Leasingfirmen, Vermögensberater, Kreditvermittler usw. wird sich etwas anderes einfallen lassen (müssen)

Sieht man ja auch bei den Immobilienmaklern. Ich mache mir keine Sorge, dass sie die Bearbeitungsgebühr über die Laufzeit einpreisen. DIe Banken werden sich untereinander schon ausmachen, dass sie dann keine BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] mehr verlangen dafür 0.25% aufschlagen. 

Ich sehe in letzter Zeit eine sehr positive Entwicklung gegen die Zwangsbeglückung durch legal gemachte Gebühren (siehe Servicegebühr be Handytarifen, Maklerprovision). Wenn der Verbraucherschutz sich jetzt auch gegen einen mächtigeren Gegner durchsetzt, können sich sich als nächstes die Metriken der Notare vorknüpfen. 

Unabhängige Vermittler (Kredit oder Versicherung) bieten weiterhin einen wichtigen Dienst an. Ob dieser dann am Kredit mitverdient, oder vom Kunden eine Vermittlungsgebühr erhält, kann vorher ausgemacht werden. Wichtig dabei ist, dass der Vermittler wirklich unabhängig ist.  Ich hatte jahrelang einen "unabhängigen" Makler der auch bei einer großen Versicherung angestellt war (wusste ich nicht). Bis auf die Autoversicherung war alles zufälligerweise bei seiner Versicherung. Die Angebote der anderen waren auch um einiges schlechter, zumindest augenscheinlich.


1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
4.4.2024  (#9)

zitat..
hellsayer schrieb: bei der Ersten hätte ich gar keine BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] bezahlt, hier hat mich der Kundenberater auf die Rechtswiedrigkeit dieser sogar explizit hingewiesen. Dafür waren dann die Zinsen schlecht, daher kein Abschluss.

Genau darin liegt "des Pudels Kern".

Der Vergleich mehrerer Finanzierungsvorschläge ist sinnvoller Weise nur über den Vergleich der Gesamtkreditkosten möglich. Eine Bank verrechnet eine höhere BAG BAG [Bearbeitungsgebühr], die andere eine niedrigere, die übernächste gar keine. Entscheidend ist jedoch das Gesamtergebnis.

Bedingt durch das Zinsgefüge befinden wir uns in einer Situation, wo im Rahmen einer 30 jährigen Finanzierungslaufzeit bei einer "guten" Kondition z.B. 150% der aufgenommenen Summe zurückgezahlt werden muss, während man bei einer "schlechten" Kondition 170% und mehr berappen muss. Die Bearbeitungsgebühr spielt hier relativ und auch absolut eine untergeordnete Rolle.

Generell zur Bearbeitungsgebühr:
Diese wird verrechnet, weil dem prüfenden Institut Kosten entstehen, die weiterverrechnet werden. Jetzt kann man natürlich sagen, dass die Bank ohnehin über die Laufzeit Zinserträge erwirtschaftet, die im Gegenzug dazu ertragsbringend sind (vorausgesetzt, die tatsächliche Kreditdauer ist ausreichend), nur: wie erfolgt die Kostendeckung für jene Banken, die den Kredit zwar durchgeprüft haben, jedoch nicht zum Zug gekommen sind? Soll künftig für die Bearbeitung des Antrages generell eine Gebühr verlangt werden, die dann im allfälligen Abschlussfall gegengerechnet wird?

Fakt ist auch, dass die Kosten für die vollständige Kreditprüfung nicht zu unterschätzen sind.

zitat..
Rotkehle schrieb: Was unterscheidet eigentlich die Bearbeitung eines 200k Kredites gegenüber einem von 400k, dass die Mehrkosten von 4000 € rechtfertigt ?

Das ist zu komplex, um es einfach zu beantworten.

Überspitzt formuliert: Vergleichen wir den 200k Kredit für die Finanzierung eines erhaltenswerten Gebäudes im Grünland mit einem Selbständigen in der Gastronomie als einen Kreditnehmer und seine sich in Karenz befindende Frau als zweite Kreditnehmerin mit einer 400k Finanzierung für eine "handelsübliche" ETW in 1030 Wien mit 60% Eigenmitteln und zwei Staatsbediensteten im unkündbaren Dienstverhältnis?

Die Diskussion können wir auch gerne weiterführen, wenn es um die volumenabhängigen Gerichtskosten wie Eintragungsgebühr Eigentumsrecht und Pfandrechtsgebühr geht. Hier ist die Komplexität definitiv überschaubarer.

Das (noch nicht rechtskräftige) Urteil zielt auf die mangelnde Darstellung der im Rahmen der verrechneten BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] dargestellten Leistungen dar. Als Bank hätte ich jedenfalls kein Problem diese Leistungen darzustellen.

Eine Illusion möchte ich jedoch nehmen: die bankinternen Prozesse werden nicht günstiger - durch die stetig wachsende Regulatorik eher teurer. Diese Kosten werden auch künftig irgendwo untergebracht werden müssen - und wenn nicht in der Bearbeitungsgebühr, dann in der Zinskondition (Aufschlag). Die Gesamtkreditkosten entscheiden.


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  •  abc123abc123
4.4.2024  (#10)

zitat..
LiConsult schrieb:

──────..
hellsayer schrieb: bei der Ersten hätte ich gar keine BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] bezahlt, hier hat mich der Kundenberater auf die Rechtswiedrigkeit dieser sogar explizit hingewiesen. Dafür waren dann die Zinsen schlecht, daher kein Abschluss.
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Genau darin liegt "des Pudels Kern".

Der Vergleich mehrerer Finanzierungsvorschläge ist sinnvoller Weise nur über den Vergleich der Gesamtkreditkosten möglich. Eine Bank verrechnet eine höhere BAG BAG [Bearbeitungsgebühr], die andere eine niedrigere, die übernächste gar keine. Entscheidend ist jedoch das Gesamtergebnis.

Bedingt durch das Zinsgefüge befinden wir uns in einer Situation, wo im Rahmen einer 30 jährigen Finanzierungslaufzeit bei einer "guten" Kondition z.B. 150% der aufgenommenen Summe zurückgezahlt werden muss, während man bei einer "schlechten" Kondition 170% und mehr berappen muss. Die Bearbeitungsgebühr spielt hier relativ und auch absolut eine untergeordnete Rolle.

Generell zur Bearbeitungsgebühr:
Diese wird verrechnet, weil dem prüfenden Institut Kosten entstehen, die weiterverrechnet werden. Jetzt kann man natürlich sagen, dass die Bank ohnehin über die Laufzeit Zinserträge erwirtschaftet, die im Gegenzug dazu ertragsbringend sind (vorausgesetzt, die tatsächliche Kreditdauer ist ausreichend), nur: wie erfolgt die Kostendeckung für jene Banken, die den Kredit zwar durchgeprüft haben, jedoch nicht zum Zug gekommen sind? Soll künftig für die Bearbeitung des Antrages generell eine Gebühr verlangt werden, die dann im allfälligen Abschlussfall gegengerechnet wird?

Fakt ist auch, dass die Kosten für die vollständige Kreditprüfung nicht zu unterschätzen sind.

──────..
Rotkehle schrieb: Was unterscheidet eigentlich die Bearbeitung eines 200k Kredites gegenüber einem von 400k, dass die Mehrkosten von 4000 € rechtfertigt ?
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Das ist zu komplex, um es einfach zu beantworten.

Überspitzt formuliert: Vergleichen wir den 200k Kredit für die Finanzierung eines erhaltenswerten Gebäudes im Grünland mit einem Selbständigen in der Gastronomie als einen Kreditnehmer und seine sich in Karenz befindende Frau als zweite Kreditnehmerin mit einer 400k Finanzierung für eine "handelsübliche" ETW in 1030 Wien mit 60% Eigenmitteln und zwei Staatsbediensteten im unkündbaren Dienstverhältnis?

Die Diskussion können wir auch gerne weiterführen, wenn es um die volumenabhängigen Gerichtskosten wie Eintragungsgebühr Eigentumsrecht und Pfandrechtsgebühr geht. Hier ist die Komplexität definitiv überschaubarer.

Das (noch nicht rechtskräftige) Urteil zielt auf die mangelnde Darstellung der im Rahmen der verrechneten BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] dargestellten Leistungen dar. Als Bank hätte ich jedenfalls kein Problem diese Leistungen darzustellen.

Eine Illusion möchte ich jedoch nehmen: die bankinternen Prozesse werden nicht günstiger - durch die stetig wachsende Regulatorik eher teurer. Diese Kosten werden auch künftig irgendwo untergebracht werden müssen - und wenn nicht in der Bearbeitungsgebühr, dann in der Zinskondition (Aufschlag). Die Gesamtkreditkosten entscheiden.

Natürlich spielt eine BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] von 1,5-3% auch eine Rolle - dieser Betrag verzinst sich genau so und ohne BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] wäre die Kreditsumme niedriger.

Die Deutschen schaffen es auch ohne BAG BAG [Bearbeitungsgebühr], und deren Zinssätze sind auch nicht höher.

Banken sollen lieber mal ihre Prozesse automatisieren wenn sie Geld sparen wollen. Bei der BA kann ich mir nicht mal die Zahlungen des Kredits im Online Portal ansehen (wtf), und einen Tilgungsplan muss auch ein Bankangestellter manuell erstellen und zuschicken (wtf^2).

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
4.4.2024  (#11)

zitat..
abc123abc123 schrieb: Die Deutschen schaffen es auch ohne BAG BAG [Bearbeitungsgebühr], und deren Zinssätze sind auch nicht höher.

Die Gründe für die teils tieferen Konditionen resultieren bekannterweise aus der Refinanzierung (Ö:EUR-SWAP, D: deutsche Bundrendite)

zitat..
abc123abc123 schrieb: Banken sollen lieber mal ihre Prozesse automatisieren wenn sie Geld sparen wollen. Bei der BA kann ich mir nicht mal die Zahlungen des Kredits im Online Portal ansehen (wtf), und einen Tilgungsplan muss auch ein Bankangestellter manuell erstellen und zuschicken (wtf^2).

Das ist in der Tat "vorsintflutlich", ändert aber nichts am Kreditprüfungsprozess (der gerade bei der Bank Austria sehr fortschrittlich ist - andernfalls keine Entscheidung in so kurzen Zeiträumen möglich ist).

zitat..
abc123abc123 schrieb: Natürlich spielt eine BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] von 1,5-3% auch eine Rolle

freilich - auch 3% spielen eine Rolle (so diese verrechnet werden) - im Vergleich zu 20% und mehr an höherer Rückzahlung durch die schlechtere Zinskondition ist das dennoch

zitat..
LiConsult schrieb: untergeordnet

 


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  •  Rotkehle
  •   Bronze-Award
4.4.2024  (#12)
Lieber LiConsult, danke für Deine umfassende Antwort. Wenn die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] wirklich so notwendig ist die Kosten abzudecken, warum können diese  ohne Probleme massiv gesenkt werden bei Verhandlungen? Eine Aufarbeitung der Unterlagen und Risikobewertung ist eine absolute Vorbedingung für eine Bank für die etwaige Kreditvergabe. Sprich das ist die Hauptfunktion eines Kreditinstitutes. Genau wie ein Baumeister einen Kostenvoranschlag erstellen muss , damit es zu einem Auftrag kommen kann. Dein Beispiel zu den Unterschieden zeigt doch, dass die Banken eben keine Unterscheidung bezüglich Aufwand machen. Ich hätte noch nie gesehen, dass ein Selbständiger eine höhere BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] hätte, wegen dem massiv erhöhten Aufwand. 
Der Vergleich mit Gerichtsgebühren hinkt, da hier der Gesetzgeber diese Berechnungsbasis zur Vereinfachung vorgegeben hat - für Banken gibt es eine solche Regulung nicht (zum Glück). Des Weiteren wird aus der BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] vor allem die Provisionen für die Vermittler bezahlt, sprich die Kundengewinnung wird so finanziert, das hat aber wiederum nichts mit Antragsprüfung zu tun. Die Kosten sind im Rahmen der Marge zu berücksichtigen, dadurch hätte der Kunde auch eine einfache Vergleichbarkeit und könnte gemeinsam mit dem Vermittler das beste Angebot heraus filtern.

Mir ist natürlich klar, dass Kreditvermittler nicht gerne über die Kosten ihrer Dienstleistung sprechen und diese durch die verpflichtende BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] als kostenlose Zusatzleistung verkaufen können, damit entwertet ihr aber eure gute Arbeit und bleibt im Keiler-Schatten. 


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
4.4.2024  (#13)
Liebe Rotkehle,

zitat..
Rotkehle schrieb: danke für Deine umfassende Antwort

sehr gerne

zitat..
Rotkehle schrieb: Wenn die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] wirklich so notwendig ist die Kosten abzudecken, warum können diese ohne Probleme massiv gesenkt werden bei Verhandlungen?

"Ohne Probleme" kann man nur im jeweils konkreten Fall beurteilen. Als Bestandskunde mit laufendem Geschäft? Als Neukunde ohne bisherigen Bezug? Als Entgegenkommen für eine "schlechte" Kondition?

zitat..
Rotkehle schrieb: Eine Aufarbeitung der Unterlagen und Risikobewertung ist eine absolute Vorbedingung für eine Bank für die etwaige Kreditvergabe. Sprich das ist die Hauptfunktion eines Kreditinstitutes.

Richtig - auch wenn der Kredit dann nicht zum Abschluss kommt oder die angestrebte Gesamtkreditlaufzeit (die für die Ermittlung der bankeigenen Barwertmarge erhebliche Wichtigkeit hat) nicht erreicht wird.

zitat..
LiConsult schrieb: Soll künftig für die Bearbeitung des Antrages generell eine Gebühr verlangt werden, die dann im allfälligen Abschlussfall gegengerechnet wird?

so

zitat..
Rotkehle schrieb: wie ein Baumeister einen Kostenvoranschlag erstellen muss , damit es zu einem Auftrag kommen kann

... und für die Erstellung des Angebotes etwas verlangen kann? Das steht ihm ja im Gegensatz zur Meinung der Klagsbegehrenden frei.

zitat..
Rotkehle schrieb: Dein Beispiel zu den Unterschieden zeigt doch, dass die Banken eben keine Unterscheidung bezüglich Aufwand machen.

Freilich gibt es da Unterschiede, weil der Prüfaufwand auch unterschiedlich ist.

zitat..
Rotkehle schrieb: Ich hätte noch nie gesehen, dass ein Selbständiger eine höhere BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] hätte, wegen dem massiv erhöhten Aufwand.

Mein Extrembeispiel hatte noch ein paar andere Facetten hinsichtlich Immobilie und Mitkreditnehmer. Was ich damit sagen will: der Kreditprüfungsaufwand ist volumenunabhängig stets ein anderer.

zitat..
Rotkehle schrieb: Der Vergleich mit Gerichtsgebühren hinkt, da hier der Gesetzgeber diese Berechnungsbasis zur Vereinfachung vorgegeben hat - für Banken gibt es eine solche Regulung nicht (zum Glück).

könnte man doch auch gleich ändern - auf Pauschale. Wer wäre dagegen - außer der Finanzminister? Was für den Staat recht ist, soll für Notare, Banken, Rechtsanwälte, Bauaufsicht, etc. nicht billig sein?

zitat..
Rotkehle schrieb: Weiteren wird aus der BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] vor allem die Provisionen für die Vermittler bezahlt, sprich die Kundengewinnung wird so finanziert, das hat aber wiederum nichts mit Antragsprüfung zu tun.

Richtig - der Dienstleister wird für seine Leistung, die einen Teil des gesamten Kreditantragsprozesses ausmacht, entlohnt. Dafür spart sich die Bank Ressourcen (Mitarbeiter, Filialstruktur, etc.). Die Prüfung selbst erfordert wiederum eigene Kosten.

zitat..
Rotkehle schrieb: Die Kosten sind im Rahmen der Marge zu berücksichtigen, dadurch hätte der Kunde auch eine einfache Vergleichbarkeit und könnte gemeinsam mit dem Vermittler das beste Angebot heraus filtern.

Die Kosten sind auch da, wenn kein Geschäft zusammenkommt. Der potentielle Kreditnehmer hat durch die im ESIS vorgeschriebene Darstellung der Kostenelemente und der Gesamtkosten ohnehin stets beste Vergleichsmöglichkeit.

zitat..
Rotkehle schrieb: Mir ist natürlich klar, dass Kreditvermittler nicht gerne über die Kosten ihrer Dienstleistung sprechen

Weiß ich nicht - ich jedenfalls schon, weil es ein wesentliches Vertragselement ist. Ist ja auch kein Geheimnis und voll transparent. Kenne auch keinen Branchenkollegen, der das anders sieht.

zitat..
Rotkehle schrieb: und diese durch die verpflichtende BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] als kostenlose Zusatzleistung verkaufen können

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Verrechnung einer BAG BAG [Bearbeitungsgebühr]. Deswegen meinte ich ja

zitat..
LiConsult schrieb: Kosten werden auch künftig irgendwo untergebracht werden müssen - und wenn nicht in der Bearbeitungsgebühr, dann in der Zinskondition (Aufschlag). Die Gesamtkreditkosten entscheiden.

 

zitat..
Rotkehle schrieb: damit entwertet ihr aber eure gute Arbeit und bleibt im Keiler-Schatten

Als Keiler hätte ich mich ehrlich gesagt nie gesehen - weder in meiner langen Zeit als Banker, noch als rein selbständiger Dienstleister. Wieso soll meine Arbeit durch die Vergütung im Rahmen der Bearbeitungsgebühr entwertet werden? Es ist alles offiziell und transparent dargestellt - nichts im Unklaren.

Ich denke, dass wir gerade auch hier im Forum einiges an Wissensvermittlung betreiben, damit einen kleinen Einblick an die eigene Herangehensweise haben und bin überzeugt, dass zumindest ein guter Teil unserer Branchenkollegen einen ähnlichen Qualitätsanspruch an die eigene Arbeit hat.

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
4.4.2024  (#14)

zitat..
Rotkehle schrieb: Mir ist natürlich klar, dass Kreditvermittler nicht gerne über die Kosten ihrer Dienstleistung sprechen und diese durch die verpflichtende BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] als kostenlose Zusatzleistung verkaufen können,

MIR ist das nicht klar, auch bei mir gibt es nämlich volle Kostentransparenz. Das kannst du sogar auf meiner Homepage nachlesen.


zitat..
Rotkehle schrieb: damit entwertet ihr aber eure gute Arbeit und bleibt im Keiler-Schatten.

Es ist in der heutigen Zeit wirklich traurig, mit diesen althergebrachten Vorurteilen bedacht zu werden.


zitat..
LiConsult schrieb: Als Keiler hätte ich mich ehrlich gesagt nie gesehen

Ich genauso wenig. Weder in meiner 20j.-Erfahrung im Kreditbereich, noch in meiner fast 30J Tätigkeit im Versicherungsbereich. Jedoch, schwarze Schafe gibt' s in jeder Brache. Man kann aber nicht alle über einen Kamm scheren.




1
  •  BGR
  •   Bronze-Award
4.4.2024  (#15)
Sehr spannend und da geht's um unglaublich viel Geld. Bei mir 2 Kredit und einmal noch Umschuldung - da kommt einiges zusammen. 
Bilden die Banken schon Rücklagen?


1
  •  andi102
  •   Bronze-Award
5.4.2024  (#16)
Abgesehen, dass es sowieso bis zum OGH geht.

- Ist dann nicht eine Vermittlungsgebühr auch unzulässig (wenn die Bank das Geld dem Vermittler bezahlt).
- Dürfen die Kosten für den Einreichplan verrechnet werden? Er ist ja auch nur nötig, damit der Baumeister das Geschäft machen kann? Kann man wie die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] sehen.

Wir leben in einer verrückten Welt. Nur eines bin ich mir sicher: Für Kreditnehmer wird es teuer, wenn die Bank jederzeit mit einer Umschuldung rechnen muss ohne den Aufwand (Krediterstellung) bezahlt bekommen zu haben....

In Deutschland ist auch keine BAG BAG [Bearbeitungsgebühr], der Kreditnehmer ist aber durch den festen Zins quasi an die Bank gebunden und kann nur mit einer sehr hohen Pönale raus... daher ist es dort auch günstiger, weil die Bank kann die Gebühren sicher über die Laufzeit verdienen. Kommt das wirklich so, könnte als nächstes die Kontoführungsgebühr in Frage gestellt werden. Bin gespannt, wie die Banken reagieren.

1
  •  abc123abc123
5.4.2024  (#17)

zitat..
andi102 schrieb:

Abgesehen, dass es sowieso bis zum OGH geht.

- Ist dann nicht eine Vermittlungsgebühr auch unzulässig (wenn die Bank das Geld dem Vermittler bezahlt).
- Dürfen die Kosten für den Einreichplan verrechnet werden? Er ist ja auch nur nötig, damit der Baumeister das Geschäft machen kann? Kann man wie die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] sehen.

Wir leben in einer verrückten Welt. Nur eines bin ich mir sicher: Für Kreditnehmer wird es teuer, wenn die Bank jederzeit mit einer Umschuldung rechnen muss ohne den Aufwand (Krediterstellung) bezahlt bekommen zu haben....

In Deutschland ist auch keine BAG BAG [Bearbeitungsgebühr], der Kreditnehmer ist aber durch den festen Zins quasi an die Bank gebunden und kann nur mit einer sehr hohen Pönale raus... daher ist es dort auch günstiger, weil die Bank kann die Gebühren sicher über die Laufzeit verdienen. Kommt das wirklich so, könnte als nächstes die Kontoführungsgebühr in Frage gestellt werden. Bin gespannt, wie die Banken reagieren.

In Deutschland kannst du 30 Jahre finanzieren und dennoch nach 10 Jahren pönalefrei raus. Soviel dazu!

1
  •  andi102
  •   Bronze-Award
6.4.2024  (#18)

zitat..
abc123abc123 schrieb:

──────..
andi102 schrieb:

Abgesehen, dass es sowieso bis zum OGH geht.

- Ist dann nicht eine Vermittlungsgebühr auch unzulässig (wenn die Bank das Geld dem Vermittler bezahlt).
- Dürfen die Kosten für den Einreichplan verrechnet werden? Er ist ja auch nur nötig, damit der Baumeister das Geschäft machen kann? Kann man wie die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] sehen.

Wir leben in einer verrückten Welt. Nur eines bin ich mir sicher: Für Kreditnehmer wird es teuer, wenn die Bank jederzeit mit einer Umschuldung rechnen muss ohne den Aufwand (Krediterstellung) bezahlt bekommen zu haben....

In Deutschland ist auch keine BAG BAG [Bearbeitungsgebühr], der Kreditnehmer ist aber durch den festen Zins quasi an die Bank gebunden und kann nur mit einer sehr hohen Pönale raus... daher ist es dort auch günstiger, weil die Bank kann die Gebühren sicher über die Laufzeit verdienen. Kommt das wirklich so, könnte als nächstes die Kontoführungsgebühr in Frage gestellt werden. Bin gespannt, wie die Banken reagieren.
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In Deutschland kannst du 30 Jahre finanzieren und dennoch nach 10 Jahren pönalefrei raus. Soviel dazu!

Nach 10 jahren, in österreich mit nur 1% pönale sofort, das ist ein riesen Unterschied !


1
  •  sir0x
  •   Bronze-Award
6.4.2024  (#19)

zitat..
andi102 schrieb:

 Kommt das wirklich so, könnte als nächstes die Kontoführungsgebühr in Frage gestellt werden. Bin gespannt, wie die Banken reagieren.

Die gehören auch hinterfragt, indexangepasste Gebühr für einen aufomatisierten/Softwareprozess.


1
  •  ernsthappel
  •   Bronze-Award
6.4.2024  (#20)
Guten Morgen,
ich habe bei meiner Umschuldung bei meiner alten Bank gut 3.200,-- Entschädigung für die vorzeitige Rückzahlung bezahlt. Ist diese auch vom Urteil- betroffen? Denke eher nicht, oder?
lg 
andreas

1
  •  sir0x
  •   Bronze-Award
6.4.2024  (#21)
Nein, hier geht's nur um die Bearbeitungsgebühr. In deinem Fall geht's darum, zu Recht, der Bank, auch wenn nur zu einem geringen Teil, den Zinsentfall, der vertraglich fixiert wurde, zu ersetzen.

Und auch die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] wird zu Recht hinterfragt, da nie und nimmer soviel Arbeitsstunden in einen durch Software bearbeiteten/genehmigten Kredit fliesst.

Kein Banker/Vermittler rechnet irgendwas per Hand (wage zu behaupten, dass ein Grossteil das nicht mal könnte). Und gibt am Ende des Tages, überspitzt formuliert, nur alles in eine Kreditsoftware ein.

1


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