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Kosten bei vorzeitiger Kreditrückzahlung Hypothekarkredit

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  •  TBaum
24.6. - 13.7.2021
52 Antworten | 12 Autoren 52
52
Hallo,

im Internet habe ich gelesen (zb siehe Grafik auf https://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Finanzierung/Hypothekarkredit/Ruecktritt_und_vorzeitige_Rueckzahlung.html), dass man bis zu 10.000 Euro pro Jahr mehr zurückzahlen könnte, ohne Zusatzkosten befürchten zu müssen. Wenn ich dazu aber §20 Hypothekar und Immobilienkreditgesetz quer lese, dann scheint dies aber nicht in allen Fällen zu gelten. Ich lese den §20 so, dass diese Option nicht bei einem Hypothekarkredit mit Fixzins besteht.

Denn Absatz 4 sagt, dass bei einer Rückzahlung in diesem Fall Absatz 2, 2. Satz nicht anzuwenden ist. Und in diesem 2. Satz steht doch die Ausnahme mmit den 10.000 Euro. Was stimmt nun?

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
25.6.2021  (#21)
Das ist für die Konditionenverhandlung unerheblich.
Die Möglichkeit zur vorzeitigen Rückzahlung ist den Banken allesamt längstens bekannt und die durchschnittliche Rückzahlungsdauer im bestehenden Kreditportfolio ist bei jedem Institut/Sektor ohnehin merkbar kürzer als die vereinbarte Gesamtkreditlaufzeit.

Auch die anteilsgemäße Rückzahlung der laufzeitabhängigen Kosten ist in der bankinternen Ertragsrechnung implementiert. Es gibt Banken, die keine Bearbeitungsgebühr verrechnen und dafür aliquote höhere Quartalsgebühren vorschreiben, andere wiederum verrechnen die Bearbeitungsgebühr und bilden entsprechende Rückstellungen in der Bilanz für den Fall der Fälle.

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  •  TBaum
25.6.2021  (#22)
Die Gebühren sind vermutlich unabhängig von der Laufzeit, wenn man also eine geringere Tilgung vereinbart, als man dann innerhalb der zusätzlich 10000/Jahr tatsächlich zahlt, würde man sich somit auch Gebühren sparen, wegen der anteilsmäßigen Rückverrechnung, sprich es wäre eigentlich jedenfalls sinnvoller eine geringere Rückzahlung zu vereinbaren, oder? Einziger Nachteil wie oben beschrieben, dass man dann eben nicht noch mehr tilgen kann.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
25.6.2021  (#23)

zitat..
TBaum schrieb: sprich es wäre eigentlich jedenfalls sinnvoller eine geringere Rückzahlung zu vereinbaren, oder

stimmt - aus Sicht der Gebührenreduktion. Voraussetzung ist halt, dass man die Sondertilgungen auch über die Jahre so durchhält.


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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
25.6.2021  (#24)
Sehr spannend.
Ich werd einfach das zahlen, was zu zahlen ist + jährlich das was erlaubt ist und geht :P
Da bin ich ja flexibel. Wenns halt mal 8k sind und mal 5k sind ist das halt so. 
Liquidität bedeutet eben auch Flexibilität und wenn ich was brauch kann ich nicht sagen: Bank zahl mir bitte die Sondertilgung vom letzten Jahr retour. 
Da zahl ich lieber gerne Zinsen und hab halt am Ende einige Tausender mehr bezahlt - who cares... bei den Summen wo jeder Fliegenschiss am Bau oder jede Meinungsänderung der Gemeinde im Einreichplan schon einige Tausender bedeuten kann...
Es ist und bleibt die alte Laier: Entweder verdienst du so viel oder du verzichtest und sparst ... 


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  •  Equity
  •   Bronze-Award
25.6.2021  (#25)
Insgesamt ist die Frage der pönalfreien Sondertilgung sowieso ein totaler Nebenschauplatz bei der Immobilienfinanzierung. Selbst wenn man das eine Prozent zahlen muss, kann man (weil man eben überraschend mehr Geld wie geplant flüssig hat) lohnen. Relevant ist es im Endeffekt nur wenn es knapp um die 10k ist, denn wenn man z.B. 11k statt 10k sondertilgt zahlt man die Pönale auf die vollen 11k, macht für die zusätzliche tausend Euro 10% "Strafe" und das zahlt sich in einem Niedrigzinsumfeld dann schlicht nicht aus (ist aber absolut trotzdem Peanuts). Eine unnötig lange Zinsbindung die dann gar nicht ausgenutzt wird (oder ein Achterl beim Zinssatz oder eine vermeidbare BAG BAG [Bearbeitungsgebühr]), ist da z.B. wesentlich teurer, selbst wenn für die Sondertilgung keine Pönale fällig wird.


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  •  Notausgang
  •   Silber-Award
25.6.2021  (#26)

zitat..
Equity schrieb:

Insgesamt ist die Frage der pönalfreien Sondertilgung sowieso ein totaler Nebenschauplatz bei der Immobilienfinanzierung. Selbst wenn man das eine Prozent zahlen muss, kann man (weil man eben überraschend mehr Geld wie geplant flüssig hat) lohnen. Relevant ist es im Endeffekt nur wenn es knapp um die 10k ist, denn wenn man z.B. 11k statt 10k sondertilgt zahlt man die Pönale auf die vollen 11k, macht für die zusätzliche tausend Euro 10% "Strafe" und das zahlt sich in einem Niedrigzinsumfeld dann schlicht nicht aus (ist aber absolut trotzdem Peanuts). Eine unnötig lange Zinsbindung die dann gar nicht ausgenutzt wird (oder ein Achterl beim Zinssatz oder eine vermeidbare BAG BAG [Bearbeitungsgebühr]), ist da z.B. wesentlich teurer, selbst wenn für die Sondertilgung keine Pönale fällig wird.

Sehe ich genauso. Ich habe zwar pönalefreie Sondertilgung in meinen Darlehensvertrag verhandelt, sehe den wesentlichen Vorteil aber nur in einer wesentlich besseren Verhandlungsposition gegenüber der Bank (Nachverhandlung Konditionen etc.). Im aktuellen Zinsumfeld denke ich nicht einmal an Sondertilgungen und wenn sich das dann doch einmal ändert ist das eine % unwesentlich - anders schaut es zB in DE aus - da kann die Vorfälligkeitsentschädigung schnell mittlere fünfstellige Beträge erreichen ...

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
25.6.2021  (#27)
Lassen BAWAG / Bank Austria mit sich reden zwecks BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] oder splitten die schon auf die Laufzeit auf? 

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
25.6.2021  (#28)
BAWAG weiß ich nicht. Bei Bank Austria ist die Verrechnung der Bearbeitungsgebühr Konzernlinie und somit unverhandelbar.
Ist für den Privatkunden aber kein Nachteil. Sobald vorzeitig getilgt wird, wird Bearbeitungsgebühr anteilig rückverrechnet.

zitat..
Equity schrieb: Insgesamt ist die Frage der pönalfreien Sondertilgung sowieso ein totaler Nebenschauplatz bei der Immobilienfinanzierung.

vollkommen d´accord

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
26.6.2021  (#29)
BAWAG verrechnet Vermittlungsprovision und keine BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] und somit nicht rückforderbar.
Halte die pönalfreie SoTi auch für nicht essentiell, aber nice to have, wenn es möglich ist.

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
26.6.2021  (#30)
Sagen wir mal ich erbe nach 15 Jahren eine Summe und könnte den Restbetrag auslösen. Dann ist doch das 1% eh "Peanuts" verglichen mit den Zinsen der Restlaufzeit? Und wenn ich dann schon in der variablen Zinsphase bin, kann ich es sowieso komplett auszahlen? Richtig verstanden soweit?

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
26.6.2021  (#31)
Richtig.
Aber Achtung: bei vorzeitiger Kündigung ohne die Einhaltung der 6 Monatsfrist- auch im variablen Bereich - fällt 1% Vorfälligkeitsentschädigung an.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
26.6.2021  (#32)
6 Monatsfrist ... bedeutet ich muss auf 6 Monate verteilt tilgen oder ich sage ich möchte alles "fällig stellen lassen" / kündigen? weil ichs mit einem Mal zahle?

oder heißt das sowieso wenn man zB 35 Jahre Laufzeit hat, dass man das also immer mit dazu bekommt?
1% der aushaftenden Restsumme oder 1% der gesamten Summe inkl Zinsen, die sonst noch angefallen wären?

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  •  thez
26.6.2021  (#33)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Richtig.
Aber Achtung: bei vorzeitiger Kündigung ohne die Einhaltung der 6 Monatsfrist- auch im variablen Bereich - fällt 1% Vorfälligkeitsentschädigung an.

Das heißt wenn ich z.B. einen größeren Betrag erbe, dann kann ich wenn ich die 1% umgehen will den Vertrag kündigen. Nach 6 Monaten stellt mir die Bank den offenen Betrag in Rechnung. Ich überweise und bis aus dem Schneider? Wenn mir die 1% egal sind dann einfach gleich den offenen Betrag überweisen?

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
26.6.2021  (#34)
👍 alles korrekt
bei wenn beim variablen Teil eine 6 monatige Kündigungsfrist vereinbart ist, dann läuft das genau so wie beschrieben.
Beim fix verzinsten Teil gilt ja ohnehin die pönalefreie Grenze. 

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
26.6.2021  (#35)

zitat..
thez schrieb: Das heißt wenn ich z.B. einen größeren Betrag erbe, dann kann ich wenn ich die 1% umgehen will den Vertrag kündigen. Nach 6 Monaten stellt mir die Bank den offenen Betrag in Rechnung. Ich überweise und bis aus dem Schneider? Wenn mir die 1% egal sind dann einfach gleich den offenen Betrag überweisen?

Jep, der aushaftenden Summe, die abgedeckt wird.

Scheinbar war das vielen nicht klar. Hier also die Klarstellung 🙂!

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
28.6.2021  (#36)
Weil es denke ich ganz interessant ist:
Die Regelung für Entschädigungszahlungen im Rahmen vorzeitig zurückbezahlter Kreditbeträge ist in Österreich sehr klar geregelt und in den Vertragswerken eindeutig kommuniziert.

In Deutschland beispielsweise hat der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst den Einspruch der Commerzbank gegen ein Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt vom letzten Sommer zurückgewiesen. Dabei ging es darum, dass die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (entspricht in Ö der "Pönale") "nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Die Angaben müssten „klar, prägnant, verständlich und genau“ sein." Die Bank habe zwar das Recht "eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden" zu verlangen, jedoch ist der Anspruch daraus "ausgeschlossen, wenn im Vertrag u.a. die Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind".

Insofern kann man die "heimische" Situation wirklich als präzise bezeichnen.

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  •  TBaum
28.6.2021  (#37)
Sind diese Bearbeitungsgebühren etc. gleich hoch, egal welche Vertragslaufzeit vereinbart wird oder steigen die Gebühren bei längerer Laufzeit?

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
28.6.2021  (#38)
Die Bearbeitungsgebühr ist unabhängig von der Kreditlaufzeit zu sehen. Auch die anderen Gebühren (Schätzgebühr, Archivierungsgebühr, Gerichtskosten, Beglaubigungskosten, etc.)

Ausnahmen sind natürlich sehr kurze Laufzeiten bzw. Zwischenfinanzierungen.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
28.6.2021  (#39)
Die laufzeitunabhänigigen Kosten bleiben gleich, eben unabhängig - wie der Name schon sagt,  wie lange die Kreditdauer ist:

Eintragung Grundbuch
Bearbeitungsgebühr
Schätzgebühr
Abfrage Grundbuch
Leagalisierungsgebühr

um hier die üblichen Verdächtigen zu nennen.

Die laufzeitabhängigen Kosten verkürzen sich klarer Weise:

das ist die Kontoführungsgebühr.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
28.6.2021  (#40)

zitat..
speeeedcat schrieb: laufzeitunabhänigigen Kosten

zitat..
speeeedcat schrieb: Bearbeitungsgebühr

Die ist ja mittlerweile laufzeitabhängig.




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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
28.6.2021  (#41)
? Nö, sie kann aber wie alle anderen Einmalkosten bei vorzeitiger Tilgung rückgefordert werden. Die Ausnahme ist die Kontoführungsgebühr.

Aber das war nicht die Frage von TBaum:
nämlich ob die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] je nach LZ erhöht oder gesenkt wird. Dies ist eindeutig mit NEIN zu beantworten: egal ob 10 oder 35Jl, wenn eine BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] verrechnet wird, bleibt diese gleich.

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