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Kosten bei vorzeitiger Kreditrückzahlung Hypothekarkredit

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  •  TBaum
24.6. - 13.7.2021
52 Antworten | 12 Autoren 52
52
Hallo,

im Internet habe ich gelesen (zb siehe Grafik auf https://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Finanzierung/Hypothekarkredit/Ruecktritt_und_vorzeitige_Rueckzahlung.html), dass man bis zu 10.000 Euro pro Jahr mehr zurückzahlen könnte, ohne Zusatzkosten befürchten zu müssen. Wenn ich dazu aber §20 Hypothekar und Immobilienkreditgesetz quer lese, dann scheint dies aber nicht in allen Fällen zu gelten. Ich lese den §20 so, dass diese Option nicht bei einem Hypothekarkredit mit Fixzins besteht.

Denn Absatz 4 sagt, dass bei einer Rückzahlung in diesem Fall Absatz 2, 2. Satz nicht anzuwenden ist. Und in diesem 2. Satz steht doch die Ausnahme mmit den 10.000 Euro. Was stimmt nun?

  •  garten2021
24.6.2021  (#1)
Bei mir im Kreditvertrag steht (mit Fixzins-Laufzeit), dass ich 1 % Strafe für Sondertilgungen bezahlen muss. 

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  •  Bianci
24.6.2021  (#2)
In meinem alten Kreditvertrag (vom Grundstückskauf) war pönalefreie Sondertilgung bis hin zur ebenfalls pönalefreien gänzlichen vorzeitigen Rückzahlung vereinbart. Ausgenommen war bei Umschuldung, da wäre 1% Pönale fällig gewesen.

Es kommt also mE immer auf den jeweiligen Vertrag an.

Edit: war ein Fixzins-Vertrag.

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  •  Equity
  •   Bronze-Award
24.6.2021  (#3)
Bei Fixzins sind maximal 10.000 Euro pro Jahr ohne Entschädigung pro Jahr möglich, bei flexiblen Zinssätzen unbegrenzt. Beides ist eben gesetzlich geregelt und kann nicht unterschritten werden. Eine Kündigungsfrist von bis zu 6 Monaten ist jedoch zulässig. Über 10.000 Euro pro Jahr kostenfreie Sondertilgung bei Fixzinssatz muss, wenn man das möchte, explizit verhandelt werden.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
24.6.2021  (#4)
Bei aktuellen Kreditverträgen, die dem HiKrG unterliegen, ist das ganz klar im Paragraf 20 geregelt:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009367

Bei Fixzinsen sind 10K pönalefreie Rückzahlung pro Jahr gesetzlich festgesetzt, eine höhere Summe ist ein freiwilliges Entgegenkommen der Bank.
Bei variablen Zinsen kann die pönalfreie Rückzahlung x-beliebig in der Höhe ausfallen.

Wenn der Kreditvertrag ganz gekündigt wird, darf das Pönale maximal 0,5 % des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrages betragen, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen Rückzahlung und dem vereinbarten Ablauf des Kreditvertrages ein Jahr nicht überschreitet. Ansonsten beträgt die Entschädigung höchstens 1 %.

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  •  TBaum
24.6.2021  (#5)
Ja aber im §20 steht doch das Gegenteil, nämlich dass bei einem Hypothekarkredit und Fixzins nicht einmal die 10000 in Frage kommen. Siehe Absatz 4 --> Absatz2, 2. Satz gilt nicht (dort steht aber das mit den 10.000). Wo verlese ich mich da?

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
24.6.2021  (#6)
Das ist ja genau dieser Passus:

zitat..
speeeedcat schrieb: Wenn der Kreditvertrag ganz gekündigt wird

Das hat nix mit einer individuell vereinbarten Pönale freien Sondertilgung während einer allfälligen Fixzinsphase zu tun.


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  •  TBaum
24.6.2021  (#7)
Aso, Absatz 4 gilt also nur für vollständige Rückzahlungen=Kündigung?

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
24.6.2021  (#8)
So ist die Faktenlage.
Siehe auch:
https://www.wko.at/branchen/information-consulting/finanzdienstleister/artikel-kreditvermittlung.pdf
Ab Seite 31

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
24.6.2021  (#9)
Alles korrekt, denn
"Der Kreditgeber kann vom Kreditnehmer eine angemessene und objektiv gerechtfertigte Entschädigung für den ihm aus der vorzeitigen Rückzahlung voraussichtlich unmittelbar entstehenden Vermögensnachteil verlangen. Dies gilt nicht, wenn .... der vorzeitig zurückgezahlte Betrag 10 000 Euro innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht übersteigt.

zitat..
TBaum schrieb: vollständige Rückzahlungen=Kündigung

stimmt - entweder bei eigener vollständiger Rückzahlung oder aber auch Umschuldung.

Einige Institute haben auch bei variabler Zinsbindungsvereinbarung eine z.B. 6 monatige Kündigungsfrist. Wenn man da vorher nicht kündigt, sodass die Frist zu laufen beginnt und dann vorher zurückzahlt, fällt auch die Pönale an.

Ist übrigens nicht nur im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz verankert sondern auch im Verbraucherkreditgesetz (§16).


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  •  Equity
  •   Bronze-Award
24.6.2021  (#10)
Wenn Du Absatz 4 genau liest, wird dadurch nur der 2. Satz von Absatz 2 aufgehoben, aber nicht der 3. Satz. D.h. eine Kündigungssfrist kann für die gesame Fixzinsperiode (und wird auch in der Regel, kann aber eben in der Höhe verhandelt werden) oder bei variablen Zinsen für 6 Monate (das hängt von der Bank ab ob das auch gemacht wird) vereinbart werden, die 10k aus dem 3. Satz bleiben davon aber unberührt.

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  •  TBaum
24.6.2021  (#11)
also mit anderen Worten, 10.000 Euro pro Jahr zusätzlich geht auch bei einem Hypothekarkredit mit Fixzins IMMER, egal was im Vertrag steht. Allerdings dürfen es nicht die "letzten" 10000 sein, sodass quasi nichts mehr über bliebe.

Gilt aber immer pro 12 Monate, sprich man muss aufpassen, wenn ich zb am 30.3.X vorzeitig 10000 rückzahle, darf ich das nächste Mal erst am 31.3.X+1 weitere 10000 rückzahlen.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
24.6.2021  (#12)
aus "Pönalevermeidungssicht" - alles korrekt

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  •  garten2021
24.6.2021  (#13)

zitat..
speeeedcat schrieb: Bei aktuellen Kreditverträgen

was heißt "aktuell"? Sprich seit wann sollte das so gelten?


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
24.6.2021  (#14)
Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz ab 21.03.2016

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
24.6.2021  (#15)
HiKrg seit März 2016
Edith war schneller 😅

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
24.6.2021  (#16)

zitat..
speeeedcat schrieb: Edith war schneller 😅

😂👍

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
24.6.2021  (#17)
Ich will ja nichts sagen aber ich finde 10k jährlich eh ok.

Zieht man das jährlich durch ist man bei 300k im Jahr bei ca. 20k ...

Tut man es nicht Warens glaub ich 150k Rest nach 20 Jahren oder so. Was viel ist. 
Habe vor 6k p.a zu fahren. Somit 15k gesamt ca. 

Somit sollten am Ende der Fixzinsphase nur noch "Peanuts" offen sein. 


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  •  TBaum
25.6.2021  (#18)
Wenn man sich relativ sicher ist 1500 zurückzahlen zu können pro Monat, wäre es dann sinnvoll trotzdem nur eine Rate von 700 auszumachen, damit man Sicherheit hat bei unvorhergesehenen Dinge und man ja jederzeit trotzdem die 1500 (800 mehr im Monat=9600<10000) rückzahlen kann? Oder hat dies auch irgendwelche Nachteile?

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  •  Equity
  •   Bronze-Award
25.6.2021  (#19)
Ja, das ist grundsätzlich sinnvoll und "geschenkte" Flexibilität. Einziger Nachteil ist halt, dass dann der Spielraum für (kostenlose) zusätzliche Sindertilgungen geringer wird. Im konkreten Beispiel wäre vllt eine Rate von +/- 1000 plus 6000/Jahr geplante Sondertilgung eine Lösung. Man darf ja über die lange Laufzeit nicht auf die Inflation vergessen, d.h. normal sollte daher die Möglichkeit zur Sondertilgung im Laufe der Jahre steigen.

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  •  TBaum
25.6.2021  (#20)
Sollte man dieses Thema bei der Bank besser nicht ansprechen, weil man dann evtl. schlechtere Konditionen / Gebühren bekommt, wenn die Bank damit rechnet, dass sie 
1. weniger Zinsen bekommt
2. vermutlich einen Teil der Gebühren anteilsmäßig rückzahlen muss (weil die Sondertilgungen ja letztlich dazuführen werden, dass der Kredit früher gekündigt wird)

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
25.6.2021  (#21)
Das ist für die Konditionenverhandlung unerheblich.
Die Möglichkeit zur vorzeitigen Rückzahlung ist den Banken allesamt längstens bekannt und die durchschnittliche Rückzahlungsdauer im bestehenden Kreditportfolio ist bei jedem Institut/Sektor ohnehin merkbar kürzer als die vereinbarte Gesamtkreditlaufzeit.

Auch die anteilsgemäße Rückzahlung der laufzeitabhängigen Kosten ist in der bankinternen Ertragsrechnung implementiert. Es gibt Banken, die keine Bearbeitungsgebühr verrechnen und dafür aliquote höhere Quartalsgebühren vorschreiben, andere wiederum verrechnen die Bearbeitungsgebühr und bilden entsprechende Rückstellungen in der Bilanz für den Fall der Fälle.

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