Keine Bewilligung - Flachdach Kärnten
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Der Thread hat im Baurechtsforum sicher mehr Glück als hier. Wenn du tatsächlich glaubst, dass die Entscheidung subjektiv und unbegründet ist oder sein wird, reiche deine Sanierungspläne trotzdem ein. Wenn dir dann tatsächlich ein negativer Bescheid ausgestellt wird, steht dort erstens eine ordentliche Begründung und, wenn du dann immer noch glaubst im Recht zu sein, kannst du Beschwerde gegen den Bescheid einlegen. Solange du nur informell irgendwen in der Gemeinde fragst, wirst du keine verbindlichen Antworten bekommen. weißt du das oder glaubst du das zu wissen? Gibt es einen Bebauungsplan? ... .... und erstmal die Kirche im Dorf lassen. |
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Ich kenne einen ähnlichen Fall. Die ablehnende Haltung hat sich in Nachhinein eher als Empfehlung gezeigt. So wie Ghamor schon meinte, kann man da erst reagieren, wenn die Ablehnung sachlich begründet wäre. |
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der TE hat bereits im Baurechtsforum den Thread neu aufgemacht, ich würd vorschlagen, den hier zu schließen, damit nicht parallel diskutiert wird. |
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Nächstes Thema: Dämmung Scharnierseite Oberdeckel?