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Hilfe von Freunde [NÖ]

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  •  malandro
  •   Bronze-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
18.7. - 25.7.2011
39 Antworten 39
39
Hallo wie ist das Rechtlich wenn Freunde (ohne Bezahlung) in meine Baustelle mithelfen, muss man die anmelden, ist das überhaupt legal möglich?

und kann man auch Leute als Helfer nehmen die dafür bezahlt bekommen, wenn ja wie kann man sie anmelden oder wie funktioniert das?

Danke

  •  gloitom
  •   Silber-Award
19.7.2011  (#1)
Freunde (ohne Bezahlung) - Ich glaube das meinst du nicht so, oder?
Weil Essen und Getränke werden die doch bekommen...

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  •  malandro
  •   Bronze-Award
19.7.2011  (#2)
Ich will - wiesen was rechtlich erlaubt ist und was nicht, und wie man es richtig macht.....

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  •  johro
  •   Gold-Award
19.7.2011  (#3)
Hallo - ich glaube es muss auch ein Feundschafts oder Bekannten-Verhältnis bestehen. habe mal im fernsehen gesehen,
dass jemand Leute aus Ungarn beim Bau seines Kellers gehabt hat, ohne Bezahlung natürlich, und er müsste trotzdem 10.ooo Strafe zahlen, ( gut das glaubt ja keiner wenn fremde auf deinem Bau "unentgeltlich" arbeiten.)

lg
johannes

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  •  Ferlin
19.7.2011  (#4)
Also wenn du wirklich Freunde/Bekannte meinst,dann brauchst da nichts anmelden oder sonstiges!
Mir mach auch ein Kumpel den ganzen Innesausbau,Schwager Elektrik,usw. und ich melde niemanden an!
Wo willst die eigentlich anmelden?
Was anderes ist es natürlich wenn dein Freund arbeitslos gemeldet ist oder im KS,dann heissts Vorsichtig sein!
Lg

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  •  malandro
  •   Bronze-Award
19.7.2011  (#5)
es ist schwer eine Auskunft zu bekommen, laut Wirtschaftkammer dürfen nur verwandte wie Eltern, Bruder, Kinder legal mithelfen, alle andere dürfen offiziell nicht Helfen (Arbeiten), weil auch wenn der Freund nur ein Glas Wasser bekommt, das schon es als Schwarzarbeit gilt....


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  •  Ferlin
19.7.2011  (#6)
Naja man kann ALLES übertreiben,da frag ich nicht mal nach,denn über so eine schwachsinnige Antwort müsste ich mich nur ärgern!!!!!
Lg

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  •  malandro
  •   Bronze-Award
19.7.2011  (#7)
ja ich hätte mir auch nicht viel Gedanken gemacht bis ich gesehen habe das beim Nachbarn der nur renoviert innerhalb von zwei Wochen schon zwei mal die Polizei war, und dann habe ich einen anderen Nachbar angesprochen der auch vor kurzen Renoviert hat, und er hat gemeint war ihn waren sie auch jede paar Wochen und es liegt der verdacht nahe das einen der Nachbarn sehr oft die Polizei ruft, also will ich es so Genua wie möglich wiesen....

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  •  mjaho
19.7.2011  (#8)
.. das Problem hat man nur bei netten Nachbarn ... *kopfgreif* ..

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  •  Ferlin
19.7.2011  (#9)
Das die Leute keine anderen Sorgen haben!!!
Lg

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  •  malandro
  •   Bronze-Award
20.7.2011  (#10)
ja leider ist es so, wir haben bis jetzt keine schlechte Erfahrung gemacht, es ging aber auch noch nicht richtig los....

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  •  Ferlin
20.7.2011  (#11)
Ich wünsche euch auf alle Fälle eine gemütliche Nachbarschaft,weil das ist enorm wichtig finde ich!
Lg

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  •  DM Massivbau
  •   Gold-Award
20.7.2011  (#12)
Wenn der Nachbar eine Anzeige erstattet hat er einen Grund dazu entweder sind die Arbeiter der Auslöser oder er hat einen anderen Verdacht. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer sind verpflichtet den Baubeginn zu melden und sobald das gemeldet wurde weiß die Behörde das dort jemand arbeitet und dann ist es normal das kontrolliert wird und deswegen geben sie nicht immer dem Nachbarn die Schuld.

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  •  malandro
  •   Bronze-Award
20.7.2011  (#13)
@Ferlin: Danke, das Hofe ich auch, bis jetzt kann ich nicht klagen, die Drei Nachbarn welche ich kenne sind sehr nett und Hilfsbereit.

@DM Massivbau: Ja, ein Grund hat er sicher, nur manchmal sind die Gründe nicht gerechtfertigt, w.z.B. Lärm, zu Größe LKW etc. und manchmal ist der wirkliche Grund nur das er sich Langweilt oder gerne Streitet oder was auch immer....

Ich gebe niemanden die Schuld, aber laut den Nachbarn hat die Polizei mal gesagt das sie jede anzeige prüfen müssen und das sie sowieso nicht immer gekommen sind wie sie jemand gemeldet hat...



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  •  creator
  •   Gold-Award
20.7.2011  (#14)
es geht vor allem darum, die unentgeltlichkeit zu beweisen - ... wennst jeden schriftlich bestätigen lässt, schaut das komisch aus, hilft aber - und die freunde kennen sich ja hoffentlich untereinander, sodass die bezeugen können, ggf. foto. natürlich geht's auch um die qualifikation, die für die leistungen erforderlich ist und den wert des geleisteten- also einen elektriker, schwarzdecker oder gas-installateur wirst ned unentgeltlich kriegen... zumindest schaut das beweisen ziemlich hart aus. im zweifel bei sehr wertvollen leistungen wird niemand unentgeltlichkeit annehmen, weil schenkungen nicht vermutet werden bzw. bewiesen werden müssen.

seit 01.01.2011 wird nämlich immer entgeltlichkeit (widerlegbar) vermutet

http://www.help.gv.at/Content.Node/340/Seite.34060694.html

http://www.tauschkreis-kaernten.at/1_56_0/a_56_457/Talentetausch-Lesenswertes-/rechtens-.html

http://www.dienstleistungsscheck.at/

ich kann dir jetzt zwar sämtliche bestimmungen, ab wann wer wie steuern und sv-beiträge zahlen muss, sagen - nur ist das ja ned gefragt. blöderweise wird auch nachbarschaftshilfe im einzelfall und im rahmen der prüfung des sozialen umfelds geprüft (z.b. bäuerliche nachbarschaftshilfe vs. betriebshilfe und maschinenring)...



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  •  malandro
  •   Bronze-Award
20.7.2011  (#15)
@creator - Danke, es geht um Helfer, was wir alles genau machen müssen wiesen wir nicht, es ist auf jeden Fall keine Qualifikation notwendig, von der Firma wir immer einen Partieführer oder Bundzimmerer mit einen Gehilfen vor Ort sein und wir sollen halt Helfen.

Wäre jetzt die Bezahlung von einen dieser Helfer mit Dienstleistungsschecks möglich?

Ich habe einen Freund der sich voll für der vorhaben Interessiert und alles wiesen will u.s.w. und er würde gerne ein paar tage mithelfen weil er das mal machen will...
und ich hätte auch noch ein paar Freunde die das eine oder andere mal mithelfen würden wenn ich sie frage...

sonst werde Ich, meine Eltern und der Bruder meine Frau Großteils Helfen und wollten die Tagen wo Schwere Arbeit Anfällt noch ein Helfer dazu nehmen der Legal Arbeit soll und wenn der von der Firma kommt ist er recht teuer und ich hätte schon bekannte die Interesse haben und die ich Legal für seine Helfer Leistung zahlen will, deswegen frage ich ob das mit Dienstleistungsschecks möglich wäre, andere alternativen sind Personalvermittlung Firmen, aber ich hätte doch lieber Bekannte....

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  •  DM Massivbau
  •   Gold-Award
20.7.2011  (#16)
@malandro - Ich rate Ihnen aufs Finanzamt zu gehen und einfach mal nachfragen denn sie können Ihnen die beste Antwort geben.
LG


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  •  malandro
  •   Bronze-Award
21.7.2011  (#17)
Danke aber Finanzamt kennt sie da überhaupt nicht aus, habe schon in Wien und NÖ gefragt und die waren immer voll kommen überfordert...

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  •  alfa2
21.7.2011  (#18)
AKprobiers doch mal bei der AK
http://www.arbeiterkammer.at/online/dienstleistungs-scheck-26424.html

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  •  sensai
  •   Silber-Award
21.7.2011  (#19)
-bin selbstverständlich auch kein experte.
wenn man sich aber den link vom creator durchliest, dann
komme ich zu folgendem schluss.

jeder Angestellter in Österreich darf steuerfrei 700 euros
netto dazuverdienen.
Die räumliche Distanz der helfenden Person ist ein Indiz für
die Nachbarschaftshilfe. Da beim Talentetauschkreis kein Rechtsanspruch auf eine Gegenleistung besteht, liegt es nahe, dass es sich um Nachbarschaftshilfe handelt, wobei Nachbarschaftshilfe nicht auf Unentgeltlichkeit beruht. Wichtig ist, dass es sich um Hilfe ohne Gewinnabsicht handelt.

Unklar ist für mich nur folgendes:
Wenn eine Person aus dem Talentekreis (zb. Elektriker) bei
mir unentgeltlich Tätigkeiten verrichtet und ich dafür im
Gegenzug bei ihm Tätigkeiten aus meinem Talentekreis
verrichte, müsste das doch unter Nachbarschaftshilfe fallen.
Stimmt das?


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  •  creator
  •   Gold-Award
21.7.2011  (#20)
aufpassen.den tauschkreis hab' ich nur als argumentationshilfe beigefügt - das, was da steht, ist so nicht ganz richtig un dleitet sich eigentlich aus dem zivilrechtlichen bereicherungsrecht bzw. dem aufrechenen ab... und das hinkt etwas.

wer viel hinterfragt, kommt da auf einiges drauf.

es kommt nämlich auf das monatliche entgelt an - wenn das die geringfügigkeit übersteigt, ist man zu versichern - pflichtversicherung. mit dem dienstleistungsscheck sind das wegen dem anteiligem 13. + 14. gehalt eben 470.-.
ich halte das jetzt - weil jetzt offenbar doch geld fließen soll - so einfach wie möglich: ja, man kann mit dienstleistungsschecks entlohnen, ABER der helfer muss in ö. arbeiten dürfen und er darf nicht unter dem kollektivvertrag (hilfweise dem für hausangestellte, sonst dem der entsprechenden tätigkeit) entlohnt werden - und das schaut mir dann doch ziemlich kompliziert aus.
warum das ganze? weil es natürlich konkurrenz zu normalen firmen ist und zusätzlich der helfer unfallversichert ist! wenn also der helfer einen unfall hat, gilt das als arbeitsunfall - da braucht man ihn dann ned nach ungarn zurückschaffen... 8-)
https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/mitarbeiter/beschaeftigungsformen/geringfuegig_beschaeftigte/Seite.880002.html

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/27/Seite.270110.html

und eben alfa2's link:

http://www.arbeiterkammer.at/online/dienstleistungs-scheck-26424.html

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    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  DM Massivbau
  •   Gold-Award
21.7.2011  (#21)

zitat..
Danke aber Finanzamt kennt sie da überhaupt nicht aus, habe schon in Wien und NÖ gefragt und die waren immer voll kommen überfordert...


malandro
Ich glaube dass wir uns persönlich schon kennen und ich will Sie zu nichts schlechtem überreden und so viel mir bekannt ist, ist die Hilfe von "Freunden" nicht gestattet. Ich weiß nicht ob es im Himmel einen Gott gibt ich weiß aber das auf der Erde das Finanzamt Gott ist welcher alle Gesetze kennt nur sie wollen niemanden beraten bevor sie nicht auf die Baustelle kommen aber wenn sie etwas finden was ihnen nicht passt hilft Ihnen die Ausrede „ich habe es nicht gewusst“ nicht!
Mit freundlichen Grüßen


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