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Hilfe !! Terrassenbretter fehlerhaft ?

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  •  neueshaus
28.3. - 31.3.2012
27 Antworten 27
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Brauch' dringend rasche Hilfe und Tipps von Euch Bau-Profis.
Wir hatten uns so auf unsere neue Terrasse aus Lärchenholz gefreut und jetzt sieht das so aus - wie Fotos.
Ist das "normal" ? Das meint zumindest die Firma, die gute Referenzen hat.
Was würdet Ihr tun ? Bretter austauschen lassen oder ?

Danke im voraus für Eure Antwort. Ich melde mich dann, wie die Sache ausging. Morgen geht es weiter...

2012/20120328890605.JPG

2012/2012032855782.JPG

  •  kreuzenstein
30.3.2012  (#21)
Also ihr könnt jetzt noch lange über des Kaisers Bart - diskutieren, mit i-Tüpferlreiten ist neueshaus nicht geholfen.
Als Kind einer Tischlerfamilie, welche auch Terrassenböden verlegt sage ich Euch: Das Holz mit den Rissen ist gar keine Qualität, das ist einfach Schrott. Lärche nimmt man ja, weil es besonders hart ist. Wenn mir jemand bereits gerissene Terassendielen verlegt, dann kann er diese gleich wieder mitnehmen.
OK - eine Qualität hat es schon: Brennholzqualität.
Wenn das am anderen Bild wirklich Harz ist, dann naja, wenn auch nicht OK. Das Harz verrinnt ohnehin bei starker Sonneneinstrahlung im Holz. Aber mir schaut das noch immer eher nach Holzkitt aus...

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  •  neueshaus
30.3.2012  (#22)
aktuelle Situation = alles ganz normal - @Kreuzenstein,
wie geschrieben, erklärte sich der Anbieter zwar bereit, die Bretter auszutauschen. Aber er sagte auch, dass das Holz durch ein spezielles Verfahren und die Trocknung Sprünge bekommt (aha, die machen es vorher kaputt, um es dann zu verlegen, was soll das ...) Wäre das Holz noch feucht, wären keine Sprünge ...

Tja, was soll ich dazu sagen: Ich machte nochmals klar, dass ich mir die Ware so nicht vorgestellt hatte. Dann habe ich trotz meinem Zweifel die Information des Anbieters überprüft (der Kopf ist ja rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann - weiss jetzt nur nicht mehr, von wem das Zitat ist).

@Alle
Folgendes zu meinen Telefonaten mit einer Konkurrenzfirma und
einem "Holzexperten" der Holzforschung Austria:

1. Bei der 1. Firma meinte die Person, Lärche ist nicht so zu empfehlen. Sie selbst verkaufen keine und wie groß die Sprünge sind... Ich soll mal abwarten, alles dokumentieren usw. (tja, scheinbar die falsche Entscheidung getroffen, wie befürchtet...)

2. Und dann fand ich diesen link dazu
http://www.infoholz.at/fileadmin/infoholz/media/datenblaetter_hfa_pdfs/veh_merkblatt_terrassen.pdf

und rief dort an. Und wurde zu einer sehr kompetenten Person verbunden, die mir - zu meiner großen Überraschung, Überraschung - genau das bestätigte, was der Anbieter sagte.
So, wie die Situation jetzt aussieht, ist alles ganz normal. Die Risse entstehen durch Trocknung usw. Also, scheinbar muss man wirklich Holzexperte sein, um das glauben zu können.

3. Und nochetwas Wichtiges
Übrigens, ich finde den Austausch in diesem Forum gut und hilfreich. Danke ! Genau weil die Meinungen oft unterschiedlich sind, kann ein neuer Blickwinkel entstehen - nicht immer muss man recht behalten.



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Hallo neueshaus,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Hilfe !! Terrassenbretter fehlerhaft ?

  •  kreuzenstein
30.3.2012  (#23)
@neueshaus: - Nur noch ein teschnisches Detail nachreiche: Leider wird heutzutage fast jedes Holz in Trocknungskammern getrocknet, um das Verfahren zu beschleunigen, anstatt das Holz an der Luft austrocknen zu lassen. Dass Lärche "nicht so ideal ist", wage ich aber zu bezweifeln. Lärche ist auf alle Fälle besser auf der Terrasse als Buche, Fichte, Tanne, Kiefer.
Alles liebe und weiterhin toi toi toi mit Deinen Bauvorhaben!

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  •  neueshaus
30.3.2012  (#24)
Kaisers Bart - @Kreuzenstein
Danke ! Und die für mich schadhaften Bretter werden auf jeden Fall ausgetauscht. Sonst kann man - um es mit Deinen Worten zu sagen - auch hier um den "Bart des Kaisers diskutieren".
Wenns fertig ist, stell ich ein Foto rein.

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  •  johro
  •   Gold-Award
30.3.2012  (#25)
hallo - na dann war ja dein persönliches Gespräch eh zielführend ;)

lg
Johannes

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  •  neueshaus
31.3.2012  (#26)
@johro - Lieber Johannes,
für mich persönlich waren - und sind - die Risse viel zu groß...
Aber: Dieser Anbieter war von Anfang an gesprächsbereit und tauscht aus, ist aber nach wie vor ganz anderer Meinung.
Genau wissen werden wir es erst in ein paar Jahren ...
lg

P.S. In einem anderen Fall ist ein anderer Anbieter nicht mehr telefonisch zu erreichen. Hier stellte sich der Schaden erst nach drei Monaten heraus. Darüber schreib' ich vielleicht noch mal im Forum, wenn es mit diesem Anbieter so bleibt.

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  •  creator
  •   Gold-Award
31.3.2012  (#27)
abgesehen davon, dass die geschickten fotos das - persönliche gespräch eingeleitet haben, somit also eine offizielle mängelrüge das ganze beschleunigt hat, ist vollkommen wurscht, ob die bretter normal so sind oder nicht - weil es nur auf die vertragsgemäß geschuldete leistung ankommt. also das, was versprochen wurde. hat die firma nicht nachweislich ordnungsgemäß aufgeklärt und/oder geflunkert, sprich: den brettern eigenschaften zugeschrieben, die sie nicht haben (können) - ihr pech. eigentlich ja betrug, aber was soll's.
so neu ist das gewährleistungsrecht ja ned:
http://www.verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&no_cache=1&tx_ttnews%5Bpointer%5D=2&tx_ttnews%5Btt_news%5D=366&tx_ttnews%5BbackPid%5D=170

zitat..
Definition eines "Mangels"
Die Ware muss "dem Vertrag entsprechen", sonst ist sie mangelhaft. Das bedeutet insbesondere, dass die Sache:
die
- bedungenen
- gewöhnlich vorausgesetzten
Eigenschaften haben muss
der Beschreibung, einer Probe oder einem Muster entsprechen muss,
der Natur des Geschäftes und der getroffenen Verabredung
gemäß verwendet werden kann.

Die Vertragsgemäßheit ist auch im Lichte der öffentlichen Äußerungen (insbesondere der Werbung, Gebrauchsanleitungen, usw.) des Übergebers, des Herstellers (und "Anscheinherstellers") und des Importeurs in den EWR zu beurteilen.
Solche Äußerungen binden den Übergeber nur dann nicht, wenn
es sie weder kannte noch kennen konnte
wenn sie bei Vertragsabschluss berichtigt wurden
wenn sie den Vertragsabschluss nicht beeinflusst haben konnten.


das zurückbehaltungsrecht nach §1052 abgb http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12018781&ResultFunctionToken=0fa8047b-70cc-4bbd-b84e-0f42d343244c&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=ABGB&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=1052&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=31.03.2012&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte= kann laut §6 abs 1 z 6 kschg http://www.jusline.at/6_Unzul%C3%A4ssige_Vertragsbestandteile_KSchG.html auch nicht ausgeschlossen werden.
heißt auch in dem anderen fall, wo sich die mängel nach 3 monaten zeigten: selbes spiel und nix bezahlen.

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