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Fremdkanal durch Grundstück

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  •  Gargamel
4.12. - 5.12.2019
13 Antworten | 6 Autoren 13
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Guten Morgen, 

Innerhalb unseres Grundstückes verläuft in unmittelbarer Nähe zur Grundgrenze der Kanal der darüber liegenden Parzelle.
Da wir in Hanglage sind und entlang der Grundgrenze eine Stützmauer errichten müssen, ist dieser Kanal natürlich komplett im Weg. 
Müssen wir diesen Kanal der durch das Grundstück verläuft grundsätzlich dulden?
Momentan hängt noch kein Haus an diesem Kanal. 

  •  Dirm
4.12.2019  (#1)
Hi,
Nicht einfach wegreißen! Sonst kann dich der Nachbar klagen, wegen Besitzstörung. Egal ob der Kanal dort sein dürfte. Es ist sein Rohr.
Sg Dirm

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  •  Traicampi
4.12.2019  (#2)
Ist der Kanal bewilligt worden, im Grundbuch als Dienstbarkeit eingetragen?

Wenn ja, müßt ihr ihn dulden - wurde er illegal errichtet, sieht die Sache anders aus aber selbst da wäre ich vorsichtig. Besteht keine andere Anschlußmöglichkeit für die Nachbarparzelle, ist es sehr wahrscheinlich, daß ihr trotzdem den kürzeren zieht - ist ähnlich wie bei Zufahrten, die so 'erzwungen' werden können.

Wurde Eure geplante Stützmauer bewilligt? Ich wäre auch da vorsichtig - viele Gemeinden verbieten Geländeveränderungen - beim Bewilligungsverfahren (das meist nötig ist, auch wenn die Gemeinde die Geländeveränderung erlaubt), wird der Kanal ohnehin zum Thema und könnte Euch die Bewilligung vermasseln.

Ich rate überdies zur Vorsicht, weil hier bei uns Nachbarn bei Gelände-Veränderungen und Errichtung von Stützmauern zustimmen müssen - der Nachbar, der vom Kanal profitiert, wird die Zustimmung kaum geben.

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  •  Gargamel
4.12.2019  (#3)

zitat..
Traicampi schrieb: Ist der Kanal bewilligt worden, im Grundbuch als Dienstbarkeit eingetragen?

Wenn ja, müßt ihr ihn dulden - wurde er illegal errichtet, sieht die Sache anders aus aber selbst da wäre ich vorsichtig. Besteht keine andere Anschlußmöglichkeit für die Nachbarparzelle, ist es sehr wahrscheinlich, daß ihr trotzdem den kürzeren zieht - ist ähnlich wie bei Zufahrten, die so 'erzwungen' werden können.

Wurde Eure geplante Stützmauer bewilligt? Ich wäre auch da vorsichtig - viele Gemeinden verbieten Geländeveränderungen - beim Bewilligungsverfahren (das meist nötig ist, auch wenn die Gemeinde die Geländeveränderung erlaubt), wird der Kanal ohnehin zum Thema und könnte Euch die Bewilligung vermasseln.

Ich rate überdies zur Vorsicht, weil hier bei uns Nachbarn bei Gelände-Veränderungen und Errichtung von Stützmauern zustimmen müssen - der Nachbar, der vom Kanal profitiert, wird die Zustimmung kaum geben.

 Also im Grundbuch steht der besagte Kanal nicht drin. Der Kanal wurde kurz bevor ich den Grund kaufte dort errichtet, da alle Grundstücke erschlossen wurden. Also der Kanal gehört somit der Gemeinde. 

Die Mauer wurde bewilligt, sprich Baugenehmigung haben wir schon für unser EFH inkl. den Mauern rundherum. 

Die Nachbarn, wo die Stützmauer 2 Meter über dem Ursprünglichen Gelände liegt haben bereits vor Erteilung der Baugenehmigung zustimmen müssen. Also ist das auch alles durch.. 

Wie gesagt, der Kanal ist derzeit nicht in Betrieb, da der Grund ober uns noch leer steht. 


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
4.12.2019  (#4)

zitat..
Dirm schrieb: Es ist sein Rohr.

Da bin ich mir nicht so sicher.

Bei uns läuft der öffentliche Kanal tw. auch über Privatgrundstücke. Wir haben den Kanal natürlich nur auf unserem Grund verlegt, an der Grundgrenze hat die Gemeinde dann einen Übergabeschacht gesetzt und ihn dann über das Nachbargrundstück verlängert. Wir selbst hatten mit der weiteren Verlegung überhaupt nichts zu tun, das wurde alles von der Gemeinde erledigt bzw. auch bezahlt.

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  •  Traicampi
4.12.2019  (#5)

zitat..
Gargamel schrieb: Also im Grundbuch steht der besagte Kanal nicht drin. Der Kanal wurde kurz bevor ich den Grund kaufte dort errichtet, da alle Grundstücke erschlossen wurden. Also der Kanal gehört somit der Gemeinde.

Dann wirst Du schlechte Karten haben - Du hast das Grundstück mit Kanal gekauft.

zitat..
Gargamel schrieb: Die Mauer wurde bewilligt, sprich Baugenehmigung haben wir schon für unser EFH inkl. den Mauern rundherum.

Die Nachbarn, wo die Stützmauer 2 Meter über dem Ursprünglichen Gelände liegt haben bereits vor Erteilung der Baugenehmigung zustimmen müssen. Also ist das auch alles durch..

Seltsam, daß bei der Baugenehmigung und bei der Bewilligung der Stützmauer das Kanalthema nicht zur Sprache gebracht wurde - hast Du damals nichts davon gewußt? Hat die Gemeinde ihren eigenen Kanal 'vergessen'?

Ich würde mal vorsichtig bei der Gemeinde nachfragen, wie das denn gedacht war - Kanal und Mauer am selben Platz.

Wir hatten am ersten Baugrund eine illegal verlegte Stromleitung - wurde bei Grabungen entdeckt - mußte vom damaligen Errichter - einem kleinem Kraftwerksbetreiber - verlegt werden (aber auch bloß an die Grundstücksgrenze, dort aber so tief, daß die Errichtung des Zaunfundamentes darüber problemlos möglich war).

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  •  Gargamel
4.12.2019  (#6)

zitat..


Seltsam, daß bei der Baugenehmigung und bei der Bewilligung der Stützmauer das Kanalthema nicht zur Sprache gebracht wurde - hast Du damals nichts davon gewußt? Hat die Gemeinde ihren eigenen Kanal 'vergessen'?

Ich würde mal vorsichtig bei der Gemeinde nachfragen, wie das denn gedacht war - Kanal und Mauer am selben Platz.


Also "offiziell" weiss ich nichts vom Kanal, da dieser Kanak nie erwähnt wurde.
Ich war aber bei den Erschließungsarbeiten ab und zu schauen was gemacht wird aus Neugier.
Die Gemeinde wird ja wohl wissen, wo deren Kanal verläuft.. 


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  •  precision
4.12.2019  (#7)
Ich hatte mal so einen Fall bei einer Baustelle.
Nur war das damals eine Hochdruckleitung die zu einem Wasser-Hochbehälter am Berg führte.
Zum Glück waren wir mit dem kleinen Bagger dort, der ein paar Mal abgestorben ist.
Mit dem grösseren Bagger hätten wir die Leitung wahrscheinlich gleich abgerissen.
Da wäre wahrscheinlich gleich eine ganze Siedlung mitsamt dem Berg abgerutscht.

Schuld wäre die Gemeinde gewesen, da sie im Zuge der Einreichung auf diese Leitung hätte hinweisen müssen.
Wir haben dann die dadurch erforderliche Stützmauer auch gezahlt bekommen.

Ich würde auf der Gemeinde im Bauakt nachsehen, ob da irgendwas dokumentiert ist.
Kanäle zur Aufschliessung von Grundstücken legt man überlicherweise ins öffentliche Gut (Strassen).

Was ist das überhaupt für ein Rohr?
Steinzeug, PVC, Guss,...?
Welcher Durchmesser?
Kommunale Kanäle haben normalerweise schon einen grösseren Durchmesser als ein Hauskanal.

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  •  Gargamel
4.12.2019  (#8)

zitat..
precision schrieb:.

Ich würde auf der Gemeinde im Bauakt nachsehen, ob da irgendwas dokumentiert ist.
Kanäle zur Aufschliessung von Grundstücken legt man überlicherweise ins öffentliche Gut (Strassen).

Was ist das überhaupt für ein Rohr?
Steinzeug, PVC, Guss,...?
Welcher Durchmesser?
Kommunale Kanäle haben normalerweise schon einen grösseren Durchmesser als ein Hauskanal.

 
Da es 2 Hanggrundstücke hintereinander sind, wir die Zufahrt von unten und der über uns von oben, wäre es ohne Hebeanlage nicht möglich für den Nachbargrund in den Kanal auf seiner Zufahrtsstraße zu gelangen.

Es ist ein PVC Rohr. Ist ein 200er, da es ja mehr oder weniger der Hausanschluss für nur den einen Baugrund ist. 


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  •  berhan
  •   Gold-Award
4.12.2019  (#9)

zitat..
Gargamel schrieb: Also im Grundbuch steht der besagte Kanal nicht drin. Der Kanal wurde kurz bevor ich den Grund kaufte dort errichtet, da alle Grundstücke erschlossen wurden. Also der Kanal gehört somit der Gemeinde. [ref]Gargamel:55874#531478[/ref]

Dann wird es für die Gemeinde schwer. Und der Kanal gehört dir. Kompliziert wird es wenn der schon länger als 30 Jahre liegt und beim Kauf ersichtlich ist.

Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast würde ich ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen.


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  •  Dirm
4.12.2019  (#10)

zitat..
berhan schrieb:
Dann wird es für die Gemeinde schwer. Und der Kanal gehört dir.

 Pass da auf, lass dich beraten. Mein Grund = meins, stimmt anscheinend nicht ganz. Meine Schwester wurde vom Nachbarn erfolgreich geklagt. Auch wenn er am Ende sein Rohr umlegen musste und sie dank Versicherung nichts zahlen musste.


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  •  precision
4.12.2019  (#11)

zitat..
Gargamel schrieb:

precision schrieb:.

Ich würde auf der Gemeinde im Bauakt nachsehen, ob da irgendwas dokumentiert ist.
Kanäle zur Aufschliessung von Grundstücken legt man überlicherweise ins öffentliche Gut (Strassen).

Was ist das überhaupt für ein Rohr?
Steinzeug, PVC, Guss,...?
Welcher Durchmesser?
Kommunale Kanäle haben normalerweise schon einen grösseren Durchmesser als ein Hauskanal.

 
Da es 2 Hanggrundstücke hintereinander sind, wir die Zufahrt von unten und der über uns von oben, wäre es ohne Hebeanlage nicht möglich für den Nachbargrund in den Kanal auf seiner Zufahrtsstraße zu gelangen.

Es ist ein PVC Rohr. Ist ein 200er, da es ja mehr oder weniger der Hausanschluss für nur den einen Baugrund ist.

Normalerweise ist der Gemeinde egal ob der Bauwerber eine Hebeanlage braucht oder nicht. Bei Hanglage hat man eben höhere Anforderungen auch an Stützmauer und Abdichtung.
Die Gemeinde legt fest in welchen Bereich in welcher Höhe an der Grundstücksgrenze einzumünden hat.
Wie man das schafft, das ist Sache des Planers.

Gibt es auf der bergseitigen Straße wirklich keinen Strassenkanal (kein Kanaldeckel zu sehen)?

Wo beginnt der Kanal? Ein Kanal bringt dem künftigen Käufer nur etwas, wenn man auch irgendwo anschliessen kann.

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  •  Gargamel
4.12.2019  (#12)

zitat..
precision schrieb:

Gibt es auf der bergseitigen Straße wirklich keinen Strassenkanal (kein Kanaldeckel zu sehen)?

Wo beginnt der Kanal? Ein Kanal bringt dem künftigen Käufer nur etwas, wenn man auch irgendwo anschliessen kann.

Doch, da gibt es auch einen Strassenkanal. Aber durch die Hanglage wird der zukünftige Nachbar wohl nach unten bauen müssen, sodass wenn ein Anschluss an den bergseitigen Kanal erfolgen würde tde eine Hebeanlage eingebaut werden muss.

Der Kanal beginnt etwa 1-2 Meter oberhalb unserer Parzelle im Nachbargrund, läuft durch unseren Grund durch und mündet in den Hauptkanal.. 


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  •  precision
5.12.2019  (#13)

zitat..
Gargamel schrieb:

precision schrieb:

Gibt es auf der bergseitigen Straße wirklich keinen Strassenkanal (kein Kanaldeckel zu sehen)?

Wo beginnt der Kanal? Ein Kanal bringt dem künftigen Käufer nur etwas, wenn man auch irgendwo anschliessen kann.

Doch, da gibt es auch einen Strassenkanal. Aber durch die Hanglage wird der zukünftige Nachbar wohl nach unten bauen müssen, sodass wenn ein Anschluss an den bergseitigen Kanal erfolgen würde tde eine Hebeanlage eingebaut werden muss.

Der Kanal beginnt etwa 1-2 Meter oberhalb unserer Parzelle im Nachbargrund, läuft durch unseren Grund durch und mündet in den Hauptkanal..

 Das heißt der Kanal ist außer Betrieb.

Das ist sicher kein offizieller Kanal. Wenn auf Gemeinde und Grundbuch nichts vermerkt ist, würde ich den bedenkenlos entfernen.

Der obere Nachbar muss eben eine Hebeanlage einbauen wenn ein Straßenkanal vorhanden ist.


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