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Förderung Wärmpepumpe OÖ mit Ökostrom

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  •  Andi1979
  •   Bronze-Award
30.11.2016 - 17.3.2017
31 Antworten | 9 Autoren 31
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In Anlehnung an dieses Thema:
http://www.energiesparhaus.at/forum/43729

hab ich mir heute Gedanken gemacht welche Lösung die günstigste/beste ist.

Wenn ich folgende links nutze:
https://www.e-control.at/
https://www.waermepumpe-austria.at/foerderungen

dann scheint mir langfristig gesehen kelag einer der günstigsten Anbieter zu sein:
http://haushalte.kelag.at/content/page_heizungs-waermepumpen-16724.jsp

denn eine gute Lösung wäre wenn:

- es sich ausgeht das Landgeld zu bekommen (ohne Kinder 50.000€)
- die 1000€ Förderung für die LWP LWP [Luftwärmepumpe] im Neubau zu bekommen
- die laufenden Strom-Kosten relativ günstig sind
- trotz Öko Strom 500€ Förderung seitens Stromanbieter zu bekommen (wird bei Bezug der 1000€ vom Land auf 250€ gekürzt? geteilt auf 5 Jahre)

Hat sich da schon jemand mit dem Thema genau befasst? Gar nicht mal so einfach hier den Überblick zu behalten.

Einen Fehler hätte ich dann schon mal gemacht, denn meine LWP LWP [Luftwärmepumpe] hängt seit heute schon am "Standard" Strom der Linz-AG - nicht am Ökostrom ://

"ab Inbetriebnahme der Anlage mit Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern"

  •  Richard3007
21.12.2016  (#21)
Normalerweise kommt Sie wieder. Aber hier sind in OÖ die blauen am Werk und es wäre nicht das erste mal, dass Sie versuchen diese Förderung zu kippen.

Der Hauptwohnsitz muss bereits gemeldet sein.

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  •  hofimax
  •   Bronze-Award
21.12.2016  (#22)
Weiß jemand wie lang ich bei erhaltener Förderung dann die LWP LWP [Luftwärmepumpe] mit Ökostrom betreiben muß? Die gesamte Laufzeit des Darlehens? Oder "nur" 3 Jahre lang wie mir jetzt auch schon zu Ohren gekommen ist...

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  •  Andi1979
  •   Bronze-Award
22.12.2016  (#23)

zitat..
Richard3007 schrieb: Der Hauptwohnsitz muss bereits gemeldet sein.


wenn ich erst im April 2017 einziehe darf ich das Formular noch nicht abschicken?

zitat..
4.1 Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage der Rechnungen und Zahlungsbelege, sofern
diese zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sind.
4.2 Diese Zwei-Jahresfrist gilt nicht, wenn die Anlage im Zuge der Neuerrichtung eines Wohnhauses eingebaut wird. In
diesem Fall ist das Ansuchen aber zum Zeitpunkt des Bezugs der Wohnung(en) einzubringen.


Aber weiter oben steht auch:

zitat..
Das Wohnhaus, in dem die Anlage eingebaut ist, wird von folgenden personen seit __________________________
bewohnt bzw. wird am ______________________ bezogen (Hauptwohnsitz).


Warum fragen die nach dem Einzugsdatum wenn man den Antrag sowieso erst stellen darf wenn man Hauptwohnsitz gemeldet hat? Ist das so?

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  •  Richard3007
22.12.2016  (#24)

zitat..
Andi1979 schrieb: wenn ich erst im April 2017 einziehe darf ich das Formular noch nicht abschicken?


Nein das Formular und den Antrag kannst stellen, die Meldebestätigung kannst natürlich nachbringen. Nur ich weiß nicht welches Datum dann gilt.

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  •  Andi1979
  •   Bronze-Award
23.12.2016  (#25)
das spannende ist dass ich mich halt JETZT und sofort für einen Öko-Strom Tarif entscheiden müsste, aber noch keinen Tau hab mit wieviel kwh für LWP LWP [Luftwärmepumpe] Heizung und Haushaltsstrom ich im Haus rechnen muss :)

Ich habe jetzt mal beim derzeit günstigsten Anbieter Montana nachgefragt wie es bei denen mit einer Wärmepumpen-Förderung aussieht...


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  •  Andi1979
  •   Silber-Award
16.3.2017  (#26)
Ich muss ehrlich sagen dieser Förderung-Bürokratie-Wahnsinn der einem da zugemutet wird ist doch komplett lächerlich...

Ich hab jetzt 10? Stunden investiert um sämtliche Belege und Unterlagen gemäß Förderformulare KORREKT zusammen zu bekommen... Personalabteilung, Stadtamt, mehrmals Installateur, Bank, Ökostrom angemeldet, auf den Bonus verzichtet...

Und dann fällt mir auf dass die Einkommensgrenze bei lächerlichen 55.000 BRUTTO für 2 Personen liegt und seit längerem (?) nicht mehr erhöht wurde.

Dabei haben meine Freundin und ich sogar getrennte Wohnsitze. Wir ziehen halt dann im Haus natürlich zusammen...

MUSS ich jetzt einen 2ten Antragsteller ergänzen und auch Ihren Lohnzettel anhängen? Dann kommen wir drüber und der ganze Aufwand für die Katz?

Mich kotzt der ganze Förderscheiss (tut mir leid) ehrlich gesagt schon so an...

Ich hab bei anderen Häuslbauer-Belangen mit viel weniger Aufwand 1000€ bekommen als bei dieser Wärmepumpenförderung.

Ruft man bei der zuständigen Abteilung vom Land OÖ an hebt keiner ab...

Auch dieses "Energieförderservice" welches mich vor Monaten angeschrieben hat, hat seit Monaten keinen Cent Förderung ausgezahlt.

Ich glaub schön langsam das beste ist einfach die ganzen Förderformulare so zu befüllen wie man's grad glaubt, die Hälfte leer lassen und beim Steuerausgleich auch am besten lauter Topfen reinschreiben, weils im Jahr 2017 eh sch***ss egal ist.

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  •  muehlviertler
  •   Gold-Award
16.3.2017  (#27)
Also ich habe das gerade vor 2 Monaten gemacht und letzte Woche das Geld bekommen. Ganz easy. Antrag ausfüllen. Einmal Installateur und Gemeinde Stempel holen. Dann alle Rechnungen kopieren und wegschicken. Sry aber wenn du über 55000€ brutto bist du sicher die Ausnahme.

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  •  Richard3007
16.3.2017  (#28)
55.000 NETTO genau lesen!

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  •  elanor
  •   Gold-Award
16.3.2017  (#29)
Ah geh, also bei zehn Std Zeitaufwand fürn Antrag hast irgendwas falsch gemacht, vielleicht lieber die Freundin ausfüllen lassen emoji
Ich habs jetzt nimma genau im Kopf, aber ich meine, sämtliche Bewohner des Gebäudes müssen eingetragen werden und die Jahreslohnzettel beider Ehepartner/Lebensgefährten/eingetragener Partner müssen beigelegt werden. Steht aber alles auf der Info-Seite vom Land.
Bei uns hats auch etwa zwei Monate bis zur Auszahlung gedauert.

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  •  Stefan86
  •   Gold-Award
16.3.2017  (#30)
ja netto, bin ich auch über das kleingedruckte gestolpert. dachte auch ich kann sie nicht beantragen, aber müsste sich jetzt hoffentlich ausgehen

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
17.3.2017  (#31)
@elanor, danke für den Schlüssel...
schaut super aus!
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