« Baurecht  |

Flüssigkeitdsdichte Ausführung Autoabstellplatz

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  angelag
10.7. - 21.7.2022
8 Antworten | 7 Autoren 8
8
Wir würden folgenden überdachten Autoabstellplatz (ca 40m²) in unserer Einfahrt gerne einfach nur pflastern:

2022/20220710952512.jpg

Wir haben vom Bausachverständigen folgende Auflage für die Fertigstellung bekommen:

Medienbeständige und flüssigkeitsdichte Ausführung des wannenfärmigen Bodens im überdachten Stellplatz.

Der Baumeister meint dazu:

Der überdachte Stellplatz ist per Definition keine Garage, somit ist kein wannenförmiger, flüssigkeitsdichter und medienbeständiger Boden notwendig.

Wer hat nun recht?
Gibt es in der (niederösterreichischen) Bauordnung konkrete Vorgaben wie der Boden eines überdachten Stellplatzes ausgeführt werden muss?

  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
10.7.2022  (#1)
Ein Blick in die NÖ BTV 2014 §12 Abs (7) hilft hier weiter:

zitat..
NÖ BTV: "Fußböden in Garagen sind flüssigkeitsdicht und medienbeständig auszuführen. Allfällig anfallende Flüssigkeiten (z. B. Kraftstoffe, Öle, Schmelzwässer) dürfen nicht in andere Räume oder ins umliegende Gelände gelangen"

Es wird also nur die Garage explizit genannt, somit stimme ich hier mit eurem Baumeister überein. Für Stellplätze im Freien, ob überdacht oder nicht, gibt es bezüglich der Bodenausführung keine speziellen baurechtlichen Vorgaben.


1
  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
10.7.2022  (#2)
Das ist nicht relevant. So wie ich das Verstanden habe, steht diese Auflage im Baubescheid? Wenn dem so ist, dann ist dieser ist nun rechtsgültig und ihr müsst ihn einhalten. Wenn euch das nicht gefällt, dann hättet ihr in innerhalb der Frist beeinspruchen müssen

1
  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
10.7.2022  (#3)

zitat..
Stoffal02 schrieb: Wenn dem so ist, dann ist dieser ist nun rechtsgültig und ihr müsst ihn einhalten. Wenn euch das nicht gefällt, dann hättet ihr in innerhalb der Frist beeinspruchen müssen

Ich hätte es aufgrund der konkreten Fragestellung im letzten Satz des Threaterstellers so verstanden, dass der Bescheid gerade erst eingelangt ist, beim durchlesen dessen der angesprochene Punkt aufgefallen ist und nun überlegt wird ob innerhalb der aktuell-laufenden Frist ein Einspruch darüber gemacht werden soll.
Wenn dem nicht so ist, und diese Frist bereits verstrichen ist so gilt natürlich die Auflage im Baubescheid. 




1


  •  angelag
10.7.2022  (#4)
Leider sind wir bereits bei der Fertigstellung und haben damals nicht Einspruch erhoben.
Ist es möglich, dass uns der Sachverständige/die Gemeinde die Auflagen erlässt, wenn diese nicht gesetzeskonform sind?


1
  •  peterT1
  •   Gold-Award
11.7.2022  (#5)
Ist der überdachte Autoabstellplatz ein Gebäude oder nicht?
Wenn ein Gebäude => dann ist es auch eine Garage, mit allen seinen Folgen.
Gebäude: oberirdisches Bauwerk, mit Boden, Dach und 2 Wände, von Menschen begehbar... wobei alles statisch miteinander verbundenen Bauteile als ein Gebäude gelten.
Wand: seitlicher Raumabschluss, der zu mehr als die Hälfte aus flächigen oder flächig wirkenden Bauteilen besteht.

1
  •  AndiBru
  •   Gold-Award
11.7.2022  (#6)
Hello, ich bin rechtlich kein Experte, habe aber Freunde beim Wienerwaldsee die auch so eine Wanne machen mussten und diese auch über Dachten mussten und das Wasser in einen Kanal mit mini Ölabschrider leiten mussten ....
Spaßeshalber nannte wir den Carport immer kleine Tankstelle wegen den Auflagen.... emoji

Aber zurück zum Thema, wo würde das Regen Wasser gesammelt werden... eine dichte Fläche ohne "Ölabscheider" macht ja keinen Sinn ... vielleicht hier bei der Gemeinde anhaken ... oder seid ihr im Wasser Schutz gebiet ... dann ist vielleicht vieles möglich.

Wie gesagt bin rechtlich kein Experte. Lg

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.7.2022  (#7)

zitat..
angelag schrieb: Leider sind wir bereits bei der Fertigstellung und haben damals nicht Einspruch erhoben.

Wenn es sich also um eine rechtskräftige Bescheidauflage handelt, dann ist es jetzt zu spät. Die gilt und kann auch nicht irgendwie abgeändert oder ignoriert werden - schon gar nicht so quasi auf kurzem Wege durch den Sachverständigen. 
Da ist es jetzt sinnlos, über alle möglichen Argumente dagegen nachzudenken - das hättest du in einer Berufung gegen den Bescheid machen müssen.


1
  •  Fl0rian
21.7.2022  (#8)
Würde mal einen Termin beim Bauamt der Gemeinde machen und das besprechen, dass das nicht Stand der Technik ist, und es sich um ein Carport handelt, und was man da machen könnte / kann. 

Habe in den letzten Jahren die Erfahrung geamcht, dass man als dummer Bürger mit wenig Geld und vielen Sorgen mehr erreicht, wenn man direkt vorspricht, als dass man gleich mit SV und Anwalt irgendwo aufschlagt.  Mit nett fragen und viel charme kommt man da oft auch weiter :) 

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Frage zum Ablauf Baugenehmigung Poolbau in Wien