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hierzu kann ich dir nur sagen, dass ich mein dachwasser in den bach leiten darf. brauchte dazu eine wasserrechtsbehördliche genehmigung. (auch oö) |
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@deejay: - Wasserrechtbehörliche Genehmigung von der Gemeinde, oder?
Wir dürfen nicht mal Grundentwässerung in den Bach leiten, sondern in den Sickerschacht... Oder gibt es da eine Bezirksbehörde?! |
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ne, die waren für mich zuständig!
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht 4021 Linz • Kärtnerstraße 10 - 12 |
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