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Finanzierung in welcher Höhe möglich?

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  •  sedimagic
26.4. - 4.11.2016
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Hallo,

ich habe im Fertighaus-Forum bereits ein Thema erstellt. Hier möchte ich nun klären in welcher Höhe eine Finanzierung in unserem Fall möglich wäre.
Eigenmittel: EUR 60.000 (hievon erhalten wir EUR 48.000 bei Auszug aus Genossenschahftswohnung)

In der Wohnung haben wir hochwertige Möbel und Sanitärausstattung sowie Sonnenschutz verbaut. Alle Rechnungen sind vorhanden. Eingezogen sind wir im September 2014:
Küche mit Steinplatte: EUR 16.500
Badmöbel und sanitäre Ausstattung: EUR 5.500
Raffstores und Rolläden: EUR 5.000
Markisenaufpreis (zur Basisausstattung der Wohnung) elektronisch angetrieben: EUR 800

Die Küche, Raffstores und Rolläden sowie den Aufpreis für den Sonnenschutz muss der Nachmieter übernehmen. Mit EUR 20.000 wären wir zufrieden.

Von der Badausstattung müsste die Bodenebene Duschwand vom Glaser übernommen werden. Anschaffungspreis war EUR 1.800, wären hier mit 1.400 zufrieden. Die Badmöbel, das Waschbecken und die Armaturen im Wert von EUR 3.700 kann der Nachmieter bei Wunsch auch übernehmen. Für EUR 3.000 würden wir es hergeben.

Fixe Eigenmittel haben wir EUR 60.000, zusätzlich des Erlöses der oben gennanten Ausstatung in Höhe von EUR 21.400 ergeben sich Eigenmittel in Höhe von EUR 81.400. Werden die Badmöbel und die Armaturen auch verkauft, dann ergeben sich Eigenmittel in Höhe von EUR 84.400.

Die restlichen Möbel in der Wohnung würden wir in das geplante Haus mit nehmen. Die Möbel sind alle nicht zu groß dimensioniert oder bestehen aus einzelnen kleineren Teilen und könnten problemlos im neuen Haus untergebracht werden. Vor allem werden wir dort mit zukünftiger Wohnfläche von 120-140m2 auf 4 Zimmer im Vergleich zur jetzigen Wohnfläche von 85m2 mit 4 Zimmern, die Möbel leichter unterbringen. Daher müssen nicht alle Möbel mehr für das neue Haus angeschafft werden.

Unser Einkommen:
Ich netto EUR: 1.920 angestellt als Berufsanwärter zum Steuerberater.
Meine Frau ist in Karrenz: Kindergeld und Familienbeihilfe EUR 736 für die nächtsten 20 Monate (Ein Baby, 4 Monate alt).
In Summe also ein Einkommen von EUR 2.656

Welche Kredithöhe ist mit unseren Eigenmitteln sinvoll und überhaupt möglich?

Lg Sedimagic


  •  vandini
  •   Gold-Award
28.4.2016  (#21)
na herst, bitte de zwei sachen würd ich mal ABSOLUT weg lassen vom MONATS EINKOMMEN!

dann hast ja gar keinen puffer mehr?? was machst wenn euch der trockner/waschmaschine sonstiges eingeht? so kannst zumindest beim trockner bis zum urlaubs bzw. weihnachtsgeld mim wäscheständer trocknen...

also, ich rate dir wirklich - greif die beiden "zahlungen" nicht an in deiner kalkulation... außerdem wie willst den das machen? urlaubsgeld in a sackerl und jedes monat 50-100 eur rausnehmen? .... theoretisch ok, praxis funkt nicht.

und deine ablösen - ich wünsch es dir! aber ich glaub da musst suchen,.. wenn wer von mir sowas verlangt, für "fremdes" inventar - na bitte dann besenrein und weiß gestrichen - leer! Aber, vielleicht hast glück und es kommt genau jemand mit deinem geschmack der dir das zahlt!! daumenhoch!

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  •  uslala82
28.4.2016  (#22)
Urlaubs- und Weihnachtsgeld kalkuliert dir keine Bank mit ein - auch keine individuellen Sonderzahlungen (Provisionen/ Prämien) selbst wenn sie regelmäßig sind. FBH wird soweit ich mich erinnere von den Banken auch nicht zum Einkommen dazugerechnet. Die würden bei euch rein von deinem Einkommen und dem deiner Frau aus.

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  •  sedimagic
28.4.2016  (#23)

zitat..
vandini schrieb: also, ich rate dir wirklich - greif die beiden "zahlungen" nicht an in deiner kalkulation... außerdem wie willst den das machen? urlaubsgeld in a sackerl und jedes monat 50-100 eur rausnehmen? .... theoretisch ok, praxis funkt nicht.


Warum soll man mit dem Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht kalkulieren? Dadurch habe ich ein höheres Jahreseinkommen. Ich würde ja die Kreditsumme und Kreditrate anhand des Nettoeinkommens ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld berechnen lassen. Das Weihnachts- und Urlaubsgeld gilt, wie du es sagst als zusätzliches Puffer für unvorhersehbare Ausgaben. Und sollten eben keine unvorhersehbaren Kosten anfallen, dann kann ich einen Teil des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes auf die Seite legen und sparen. Warum soll das in der Praxis nicht funktionieren? Wir haben das so bisher gemacht!

zitat..
vandini schrieb: und deine ablösen - ich wünsch es dir! aber ich glaub da musst suchen,.. wenn wer von mir sowas verlangt, für "fremdes" inventar - na bitte dann besenrein und weiß gestrichen - leer! Aber, vielleicht hast glück und es kommt genau jemand mit deinem geschmack der dir das zahlt!! daumenhoch!


Das mit der Abölse habe ich bereits oben in meinen Beiträgen ausführlich beschrieben....

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  •  Richard3007
28.4.2016  (#24)

zitat..
uslala82 schrieb: FBH wird soweit ich mich erinnere von den Banken auch nicht zum Einkommen dazugerechnet.


Das stimmt so nicht, es kommt immer auf die zu erwartende Mindestdauer der Zahlungen an. Wenn du gerade mal ein neugeborenes hast, dann rechnen Banken die FBH FBH [Fußbodenheizung] sehr wohl mit ein. Anders sieht es aus wenn der Sprössling 14 - 18 Jahre alt ist, da nützt auch nix wenn du sagst mein Kind geht studieren, da belasten Sie eher noch zusätzlich deine Lebenserhaltungskosten.

zitat..
sedimagic schrieb: Warum soll man mit dem Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht kalkulieren?


Weil es auch in Österreich eine SONDERZAHLUNG ist, welche eigentlich keine rechtliche Handhabe hat. In Deutschland gibt es schon lange kein 13 u. 14 Gehalt mehr. Als angehender Steuerberater sollte man das eigentlich wissen. Das 13./14. Gehalt ist freiwillig da Steuerbegünstigt für den Arbeitnehmer.
Wenn ich wollte könnte ich alle meine Neuanstellungen ohne 13./14. Gehalt einstellen. Weil es einem Unternehmen unterm Strich nix bringt, und der Arbeitnehmer etwas weniger Steuern zahlt.

zitat..
sedimagic schrieb: Das Weihnachts- und Urlaubsgeld gilt, wie du es sagst als zusätzliches Puffer für unvorhersehbare Ausgaben. Und sollten eben keine unvorhersehbaren Kosten anfallen, dann kann ich einen Teil des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes auf die Seite legen und sparen. Warum soll das in der Praxis nicht funktionieren? Wir haben das so bisher gemacht!


Wenn du es aber aufteilst auf dein Monatseinkommen, und du jetzt bei 1,25% Zinsen 150,-/Monat mehr zahlst da auch der Kredit entsprechend höher ausfällt, wirst du dein 13./14. zum Kontoausgleichen brauchen und kannst nicht mehr weg legen. Vor allem dann, wenn der Zins steigt. Wann das sein wird kann keiner sagen. Aber eines garantier ich dir, er wird steigen. Aber erst wenn die Wirtschaft brummt... Also wohl die nächsten Jahre noch nicht.

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  •  wosishi
28.4.2016  (#25)

zitat..
Richard3007 schrieb: Weil es auch in Österreich eine SONDERZAHLUNG ist, welche eigentlich keine rechtliche Handhabe hat. In Deutschland gibt es schon lange kein 13 u. 14 Gehalt mehr. Als angehender Steuerberater sollte man das eigentlich wissen. Das 13./14. Gehalt ist freiwillig da Steuerbegünstigt für den Arbeitnehmer.
Wenn ich wollte könnte ich alle meine Neuanstellungen ohne 13./14. Gehalt einstellen. Weil es einem Unternehmen unterm Strich nix bringt, und der Arbeitnehmer etwas weniger Steuern zahlt.


Ich denke, dass kann man nicht so allgemein sagen. Es stimmt wohl, dass die klassischen Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration) nicht allgemeingesetzlich geregelt sind. Vielmehr finden sich die Regelungen gegebenenfalls in den jeweils anzuwendenden Kollektivverträgen. Wenn daher im anwendbaren Kollektivvertrag Sonderzahlungen geregelt sind, dann wird man diese im individuellen Arbeitsvertrag nicht einfach abbedingen können.

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  •  ibker
  •   Bronze-Award
28.4.2016  (#26)
Also der wt kv hat fix zwei sonderzahlungen jährlich - die Berechnung ist eher nicht dienstnehmerfreundlich - jahresschnitt.

@Richard
In welcher Branche arbeitet die Firma, dass es keinen kv gibt? Ahja und wenn die sonderzahlung ein paar mal ausgezahlt wurde,ohne Vereinbarung, dann hast sie fix picken prinzipiell ( vor allem macht es auch für kv- lose Branchen Sinn sonderzahlungen auszubezahlen, weil dem dn netto mehr im börsel bleibt.)

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  •  Richard3007
29.4.2016  (#27)
@ibker Bsp. Ohne Kollektiv, Arzthrlfer/innen, Zahnarztassistenten/innen. Natürlich bekommen diese bei uns auch ein 13./14. Gehalt, weil es für den Dienstnehmer Vorteile und für den Dienstgeber keine Nachteile hat.
Ich habe nur gesagt, das ich es nicht einrechnen würde, weil es dir gesetzlich nicht zu steht. Und ein KV wird jährlich neu ausgehandelt! Wer sagt dir, wenn die Rahmenbedingungen so werden, wie in DE, dass das 13./14. Nicht wegfallen? Oder dogenannte All In Verträge. Außendienstler mit 865€ bruttolohn, welche eben nur darüber diese Sonderzahlungen bekommen, Provisionen werden da nicht mal eben verdoppelt. Alle Einzelunternehmer haben kein 13./14. etc....

Zuerst wurde dort die LST Pflicht dafür eingeführt, und dann wurde es bei den Tariflohnverhandlungen mit Fadenscheinigen Lohnerhöhungen raus verhandelt. Und schon waren diese Sonderzahlungen weg. In den ersten Jahren war es sogar noch egal, da es brutto 1zu1 weitergegeben worden ist. Nur im Laufe des letzten Jahrzehnts hat sich deren Monatslohn an unseren angeglichennur eben ohne 13./14....

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  •  ibker
  •   Bronze-Award
29.4.2016  (#28)
In welchem Bundesland haben die von dir genannten berufe keinen kv, Tirol, OÖ, haben fix einen, mit gefahrenzulage, sonderzahlungen und auch jubelgeld. Von freiwillig kann keine rede sein. Wird der kv nicht neu verhandelt, behält der letzte Gültigkeit.

Die einzelunternehmer haben den Freibetrag investierter gewinne und somit seit 2007 im Prinzip die gleiche Steuerfreiheit wie der dienstnehmer für den 13. 14. Gehalt und seit ein paar jährchen steht der auch bilanzierern zu.

Wobei steuerfrei ist relativ, aber 6% ist sicher ein schnäppchen

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  •  mrs_simsi
29.4.2016  (#29)
Auch Dienstnehmer mit All-in Verträgen bekommen Sonderzahlungen wenn diese im KV geregelt sind. Da gehts ja nur darum das alle Zulagen und überstunden abgegolten sind.....


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  •  sedimagic
29.4.2016  (#30)
So, also diese Thema artet hier in die falsche Richtung aus. Und ich weiß sehr wohl, was Sonderzahlungen sind, da brauche ich keine Aufklärung. Fakt ist, ich erhalte aktuell das 13. und 14. Monatsgehalt und werde dies in meiner Branche sicher noch lange erhalten. Daher rechne ich das natürlich auch in mein Jahreseinkommen mit ein!!

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  •  ibker
  •   Bronze-Award
30.4.2016  (#31)
Ziel als Steuerberater ist die Selbständigkeit und nicht das angestelltenverhältnis - soviel zum 13. U. 14 Gehalt. Nix für ungut

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  •  foesan
2.5.2016  (#32)

zitat..
ibker schrieb: Ziel als Steuerberater ist die Selbständigkeit und nicht das angestelltenverhältnis - soviel zum 13. U. 14 Gehalt. Nix für ungut


Sicher nicht eines jeden Steuerberaters. Sind dir beispielsweise die Big 4 Firmen ein Begriff? Da gibt es jede Menge angestellte Steuerberater ...

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  •  utes
  •   Bronze-Award
5.5.2016  (#33)
Ich würde niemals über 20.000 Euro für eine Einrichtung einer Mietwohnung zahlen. Um das Geld richte ich sie mir nach meinem Geschmack ein. Ist nicht böse gemeint aber so einen Nachmieter wirst erst einmal finden müssen.

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  •  sedimagic
5.5.2016  (#34)
Es handelt sich nicht um eine Mietwohnung! Es ist eine geförderte Wohnung mit Kaufoption. Ist mir egal ob jemand dafür 20k zahlen will oder nicht. Dann nehme ich die Möbel eben mit. Und bitte hört mir endlich hier mit der Ablöse für die Möbel auf, darüber haben wir schon ausführlich diskutiert!!

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  •  ibker
  •   Bronze-Award
5.5.2016  (#35)
Womit sich das ek im 20k verringert.

Rechne ohne und wenn du es bekommst umso besser

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  •  Stefan86
  •   Gold-Award
5.5.2016  (#36)
uiui das sieht hier ganz nach ner neuen folge für pfusch am bau aus wenn das so liest 🤔 richards preise sind schon nicht an den haaren herbeigezogen, und sicher ned schlecht als basis herzunehmen.
ich würd mal ein grundstück kaufen ohne bauzwang von den eigenmittel. dann warten bis das gesammteinkommen nach der karenz wieder n bisl höher ist und bis dahin gut planen und kalkulieren

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  •  sedimagic
5.5.2016  (#37)
@Stefan 86: Warum Pfusch am Bau? Weil ich einzelne Gewerke von meiner Verwandtschaft die Firmen im Ausland haben ausführen lassen würde?
Wer garantiert, dass man mit Firmen aus Österreich keinen Pfusch bekommt?

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  •  utes
  •   Bronze-Award
5.5.2016  (#38)

zitat..
sedimagic schrieb: Und bitte hört mir endlich hier mit der Ablöse für die Möbel auf, darüber haben wir schon ausführlich diskutiert!!


bist Du immer so freundlich wenn jemand seine Meinung schreibt?
Sorry aber Du scheinst ziemlich beratungsresistent zu sein. Warum fragst dann eigentlich?

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  •  sedimagic
5.5.2016  (#39)
Wo war ich denn unfreundlich? Immer wieder wird die Möbelablöse erwähnt obwohl ich schon längst ausgeführt habe, was ich dazu denke. Deswegen habe ich darum gebeten, dass wir darüber nicht mehr reden müssen, weil es ja schon längst geklärt ist.

Viel mehr hätte ich gerne einen Rat dazu, wie wir mit der Grundstückssuche und dem Kauf vorgehen sollen. Das Problem ist hierbei, dass wir so lange wir in der jetzigen Wohnung leben, die € 48.000 von der Genossenschaft nicht auf dem Konto haben.

Wäre es besser wir ziehen zunächst in eine Mietwohnung um, erhalten dann die 48k und suchen anschließend ein Grundstück?

Ich weiß nicht ob Banken Finanzierungsbeiträge als Eigenmittel anerkennen, so lange diese der Genossenschaft "gehören".

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  •  utes
  •   Bronze-Award
5.5.2016  (#40)
ich hab deinen Kommentar als sehr unfreundlich empfunden, aber egal jetzt.
Eine Mietwohnung kostet ja auch was, meistens sind sie sogar unverschämt teuer. Wieso nicht zuerst einen Grund kaufen- den abbezahlen und eventuell noch ein paar Eigenmittel ansparen bevor ihr ans Hausbauen denkt?

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  •  ibker
  •   Bronze-Award
5.5.2016  (#41)
Gen tut alles:
Wir wohnten in Eigentumswohnung, haben Kredit aufgenommen für grundstück(20% Eigenmittel vorhanden), diesen Kredit die ersten 2 Jahre tilgungsfrei (Zinsen wurden natürlich bezahlt)! Dann Planung gestartet, und verkauf angeleiert - mit Käufer Wohnrecht noch für ca. 9 Monate vereinbart. Haus in der zeit von einem generalunternehmer bauen lassen. War eine punktlandung.

Easy ist anders, aber hinterher hast gepasst. Dadurch haben wir die in der Wohnung gesteckten Eigenmittel reltiv sofort zur Verfügung.

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