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fenster in einer brandschutzwand

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  •  da32
3.7.2021 - 12.1.2022
32 Antworten | 5 Autoren 32
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hallo,
wir sind aus nö und haben folgendes problem.
an unserer grundstücksgränze steht das nachbarhaus  und in der brandschutzwand sind ein wc und ein badezimmerfenster, der nachbar ist auch noch im umbau, also hat zwar seine 5 jahre bauzeit überschritten aber noch keine fertigstellungsmeldung. 
da wir an die grenze anbauen müssen und von der behörde bei jeden termin andere aussagen zu den fenstern bekommen wollt ich hier mal nachfragen um mich auf den nächsten termin vorzubereiten.

fakt ist:
2 fenster sind in der wand im einreichplan sind sie aber nicht eingezeichnet.
in einem alten plan von 1960 herum sind sie drin aber nicht in der aktuellen größe.
mit dem nachbar ist nicht zu reden schickt nur sinnlose anzeigen gegen uns raus und versucht alles um unseren bau zu verzögern. 
 nun wollen wir das mit der grenzmauer geklärt haben für einen eventuellen verkauf.
kann mir da wer weiterhelfen? 

lg

von da32

  •  da32
14.12.2021  (#21)


2021/20211214823902.jpg
so müssen wir laut gemeinde den Anschluss herstellen. 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.12.2021  (#22)
Hier ein Auszug aus einem Schreiben eures Anwalts an die Gemeinde, das du mir als PN übermittelt hast:
"....In oben näher bezeichneter Angelegenheit geben wir zunächst bekannt, dass uns Frau
..... und Herr ...... mit ihrer rechtsfreundlichen Vertretung beauftragt und
bevollmächtigt haben. Wir ersuchen um Führung sämtlicher Korrespondenz zu unseren
Handen....."
Jetzt schreibst du:

zitat..
da32 schrieb: unser Anwalt hat lediglich das schreiben, dass uns vom bgm angeraten wurde verfasst sonst garnichts.

Also hat euer Anwalt in einem weiteren Schreiben an die Gemeinde eure Vertretung wieder zurückgelegt?? 


zitat..
da32 schrieb: also in der baubewilligung ist eine normale hängerinne

Von wann ist denn nun diese Bewilligung? Von welcher bewilligung sprichst du da (jene aus 1960?)


zitat..
da32 schrieb: wir wurden nie irgendwie verständigt, dass der nachbar um bewilligung angesucht hatte. kann auch aktuell nicht sagen ob es ein ansuchen gegeben hat

Also keine Bewilligung?

zitat..
da32 schrieb: wurde der Familie ..... die konsensmäßige Fertigstellung der Bauwerke auf der Liegenschaft ........ bereits aufgetragen.

Wenn ma von "konsensmäßiger Fertigstellung" spricht, dann muss es aber auch einen Konsens (=Bewilligung) gegeben haben?! also doch Bewilligung?

zitat..
da32 schrieb: 5 jahre bauzeit des nachbarn endete am 21.12.20

Wenn ihr von einer Fertigstellungsfrist redet, dann muss es ja auch eine Bewilligung geben (sonst gibts ja keine Frist, irgendwas fertigzustellen) und diese Bewilligung scheint irgendwann aus dem Jahr 2015 zu stammen. Was genau ist Gegenstand dieser Bewilligung gewesen??


zitat..
da32 schrieb: fenster haben wir wie von der behörde vorgegeben zwar dargestellt aber keinen schacht gezeichnet

Soll so sein, dass ihr jetzt die Fenster in EUREM Plan einzeichnet. Da gehört aber ausdrücklich drauf hingewiesen, dass hier lediglich ein derzeitiger Bestand dargestellt ist und sich diese Darstellung nicht auf eine nachvollziehbare Bewilligung stützt.
Im Plan wo die Fenster jetzt eingezeichnet sind, würde ich daher mit Pfeil auf diese Fenster jedenfalls folgenden Text einfügen:

" Situierung und Größe der hier eingetragenen Fenster beruhen lediglich auf den derzeitigen Bestand in der Natur, da eine dieser Darstellung entsprechende baubehördliche Bewilligung nicht nachvollziehbar ist."




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  •  da32
14.12.2021  (#23)

zitat..
schrieb: [ref]:64386_2#629766[/ref]Von wann ist denn nun diese Bewilligung? Von welcher bewilligung sprichst du da (jene aus 1960?)

von der bewilligung von 2015 für den umbau im zuge der altbausanierung.

zitat..
Karl10 schrieb:
" Situierung und Größe der hier eingetragenen Fenster beruhen lediglich auf den derzeitigen Bestand in der Natur, da eine dieser Darstellung entsprechende baubehördliche Bewilligung nicht nachvollziehbar ist."

dies haben wir in den plan einfließen lassen.

zitat..
Karl10 schrieb: Also hat euer Anwalt in einem weiteren Schreiben an die Gemeinde eure Vertretung wieder zurückgelegt?? 

nein es wurden sonst nur an uns die emails geschrieben aber unser anwalt hat dieses schreiben seitens der Gemeinde nie beantwortet bekommen.

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  •  da32
11.1.2022  (#24)

zitat..
Karl10 schrieb: Soll so sein, dass ihr jetzt die Fenster in EUREM Plan einzeichnet. Da gehört aber ausdrücklich drauf hingewiesen, dass hier lediglich ein derzeitiger Bestand dargestellt ist und sich diese Darstellung nicht auf eine nachvollziehbare Bewilligung stützt.
Im Plan wo die Fenster jetzt eingezeichnet sind, würde ich daher mit Pfeil auf diese Fenster jedenfalls folgenden Text einfügen:

" Situierung und Größe der hier eingetragenen Fenster beruhen lediglich auf den derzeitigen Bestand in der Natur, da eine dieser Darstellung entsprechende baubehördliche Bewilligung nicht nachvollziehbar ist."

Hallo Karl!

Wir haben nun auf unsere verbessereten Unterlagen Antwort von der Gemeinde bekommen.
Wir haben jetzt ein Amtsgutachten des Bausachverständigen und einen erneuten Verbesserungsauftrag erhalten.
Der Verbesserungsauftrag betrifft nurmehr die Fenster alles andere würde so bewilligt werden.

Im Amtgutachten ist angeführt:

Nach Aushebung eines diesbezüglichen Aktenbestandes ist jedoch festzuhalten, dass diese Fenster bereits in den 60- er Jahren in dieser Form bewilligt und errichtet wurden. Gemäß
diesem Konsens handelt es sich um Nebenfenster und ist daher das Erfordernis eines Lichteinfalls nicht gegeben. Da diese Fenster jedoch gemäß Bewilligung öffenbar sind ist eine Komponenete der Belüftung ausschlaggebend und einzuhalten.

15. Im Bereich der beiden i der Brandwand des Anrainergebäudes liegenden Nebenfenster, ist die Außenwand des Lagerraums so umzugestallten, dass eine Schachtausbildung entsteht, die im Grundriss eine Mindestgröße entsprechend der Architekturlichte der beiden Nebenfenster aufweist. Der Schachtboden hat dabei mindestens 40cm unter der Fensterbankder Nebenfenster des nrainergebäudes zu liegen.

16. Vor Bescheiderlassung ist eine derartige Schachtausbildung für beide Nebenfenster oder jeweils ein Schacht für jedes Nebenfenster im Grundriss und Schnitt darzustellen. Hierbei sind ebenfalls die brandschutztechnischen Belange festzuhalten.

also die Gemeinde stützt sich jetzt darauf das 1960 mal beim Vorbesitzer des Nachbarn Fenster eingezeichnet waren, 
in den bewilligten Einreichunterlagen des Nachbarn von 2015 sind diese aber nicht eingezeichnet, sind die Fenster nicht dadurch alleine schon konsenslos?

darf ich dir das gesamte Gutachten per pn schicken?

lg

 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.1.2022  (#25)
Ja, kannst natürlich schicken     
Aber die Antwort wurde längst gegeben - da wird sich nichts ändern - das Gutachten is baurechtlich eindeutig falsch! Aber schick mal.....

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.1.2022  (#26)
Nur mal ein ganz kleiner Auszug aus meinen Beiträgen (die von Beginn an immer wieder dasselbe aussagen):

zitat..
Karl10 schrieb: WC- und Badezimmerfenster = NEBENfenster! D.h. du brauchst dich um diese Fenster nicht zu kümmern - auch ist es völlig wurscht, ob sie eine Bewilligung haben oder nicht!

zitat..
Karl10 schrieb: Und ich hab dir schon geholfen, und zwar schon vor einiger Zeit. Mehr ist dazu nicht zu sagen. Du musst es nur glauben und befolgen...

zitat..
Karl10 schrieb: Blödsinn und falsch! Frag mal, wo das mit der "Lüftungsmöglichkeit" in der Bauordnung steht?? (Antwort vorweg: man wird nichts finden!)

zitat..
Karl10 schrieb: Entscheidend ist allein, dass sie in ihrer Funktion bloß Nebenfenster sind.....Dann braucht man auf diese Fenster keinerlei Rücksicht zu nehmen und man stellt seine geschlossene Brandwand direkt vor diese Fenster - ohne Schacht oder sonst was! Ob da jetzt hinter deiner Brandwand irgendwo in Nachbars Wand Fenster sind oder nicht, kann dir wurscht sein.......Und ein Recht auf Belüftung vom Nachbargrund gibts im Baurecht generell nicht.

zitat..
Karl10 schrieb: ....ich schreib mir da die Finger wund....

Ich hab lang und breit erklärt und begründet, wie das mit den Fenetsern des Nachbarn ist. Ich werd allerdings das Gefühl nicht los, dass ihr das euch zustehende Recht nicht durchsetzen wollt oder aus irgendwelchen Gründen nicht könnt. Ich kann euch hier natürlich weiter unterstützen, obwohl: was soll ich noch sagen, was ich nicht schon gesagt habe?? Zum x-ten Mal dasselbe schreiben?  Da muss ich schön langsam auch an meine Zeit denken.

Daher meine Frage, wie ihr euch die weitere Vorgangsweise vorstellt?
Von eurem sogenannten "Amtsgutachter" erwarte ich nicht, dass er sein Gutachten und seine Meinung ändert (mehr will ich mich zu dieser Person hier nicht äußern 😒).
Der Bürgermeister tut recht lieb und freundlich und schreibt euch offizielle Schreiben als Baubehörde in freundschaftlichem "DU", doch auf welcher Seite steht er? Ich sage mal, wenn´s drauf ankommt wird er seinem Sachverständigen folgen und - wenn auch falsch - gegen euch entscheiden. Da ist ihm das Hemd näher als der Rock. Den Sachverständigen braucht er nämlich laufend und er ist auf ihn immer wieder angewiesen (weil selber offensichtlich zu schwach).
Also: wenn ihr euch nicht fügt und den Plan nicht wie gewünscht ändert, dann halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass man euch keine Baubewilligung erteilt. D.h. ihr müsst mit Rechtsmittel in die Instanzen. Dass der Gemeindevorstand in II. Instanz anders als der Bürgermeister (und somit: gegen ihn) etnscheidet, kommt in der Praxis eher selten vor. Also werdet ihr bis zum Landesverwaltungsricht gehen müssen, um zu eurem Recht zu kommen. Also werdet ihr höchstwahrscheinlich 2022 nicht mit dem Bau beginnen.

Wenn ihr aber angesichts dieser Situation klein beigebt und letztlich den völlig unsinnigen und rechtswidrigen Schacht akzeptiert, der euch ein Leben lang ärgern wird, dann macht es für mich keinen Sinn, mich hier weiter zu engagieren und euch mit Argumenten zu beliefern, die ihr dann doch nicht nutzt.
Daher nochmal meine Frage: Seid ihr bereit, einen ablehnenden Bescheid zu akzeptieren und notfalls mit Berufung und Beschwerde durch die Instanzen zu kämpfen?? Dann kann ich euch weiter mit Argumenten und Ratschlägen beliefern. Allerdings seid ihr offensichtlich nicht in der Lage, mit diesen Infos dem Bürgermeister und dem Sachverständigen gegenüber entsprechend aufzutreten und Druck zu machen. D.h. ihr braucht vor Ort eine geeignete Person zur Unterstützung bzw. Vertretung - z.B. Anwalt. Da hab ich aus den vorliegenden Schilderungen eher wenig Vertrauen zu dem von euch schon früher mal beigezogenen Anwalt. Auch da müsst ihr euch was überlegen.




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  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.1.2022  (#27)
Auch wenn sich nach eurer letzten PN das Verhältnis zum Bürgermeister aus eurer Sicht nicht so freundschaftlich/vertraulich darstellt, wie ich es aus seinen Schreiben an euch empfunden hätte, hier noch eine Frage:
Man sollte nie unversucht lassen, Probleme mit einem persönlichen Gespräch zu lösen. Haltet ihr es für möglich, einen Gesprächstermin mit dem Bürgermeister (ohne Sachverständigen) zu machen und ihm freundlich, aber sehr bestimmt darzulegen, was insbesondere zu den Nachbarfenstern eure Meinung ist. Sagt ihm, dass ihr ganz klare rechtliche Info habt, dass diese geforderte "Lüftungsschachtausbildung" absolut ungesetzlich ist und keine Deckung im Baurecht findet. Fragt ihn, auf welchen Paragrafen in der Bauordnung er diese Auflage in einem allfälligen Bescheid stützten wird. Fragt ihn bzw. verlangt von ihm, dass er die maßgebliche Gesetzesbestimmung in einem Bescheid, mit dem er diese Auflage macht, konkret anführt bzw. anführen muss. Er ist verpflichtet, im Bescheid jene Gestzesbestimmungen anzuführen und zu begründen, auf die sich die Entscheidung stützt.
Weist darauf hin, dass allein ein Hinweis auf das Gutachten nicht ausreicht (auch dieses enthält keinen Hinweis auf eine passende Gesetzesbestimmung). ER muss im Bescheid die Forderung nach dem "Lüftungsschacht" RECHTLICH begründen. Fragt ihn, wie er das machen wird? Und ob sich nicht mal rechtlich bei unbahängiger Stelle erkundigen will (z.B Rechtsabteilung beim Land)?

Ihr werdet dann im Gespräch ja sehen, wie er reagiert und ob da ein Einlenken sichtbar wird. Wenn nicht, dann sagt ihm (wie gesagt: immer freundlich im Ton, aber konsequent und bestimmt in der Formulierung), dass ihr das nicht akzeptieren werdet. Kündigt ihm an, in Berufung und notfalls auch Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht zu gehen, weil ihr überzeugt seid, hier im Recht zu sein. Vor allem deshalb, weil niemand eine gesetzliche Bestimmung nennen kann, die diese Forderung decken würde. Das Nachbarrecht in der Bauordnung zielt ausschließlich auf das Thema "Belichtung" ab - dies allerdings nur betreffend "Hauptfenster", worum es sich im vorleigenden Fall aber keinesfalls handelt. Auch in anderen - nicht nachbarrechtlichen -  Bestimmungen der Bauordnung findet sich nichts zum Thema "Belüftung für den Nachbarn" - egal, ob diese Fenster nun eine Bewilligung haben oder nicht.
Sagt ihm dann nochmal, dass ihr nicht bereit seid, eine derartige Forderung zu erfüllen, wenn es dafür nicht die geringste rechtliche Grundlage gibt.

Ein solches Gespräch sollte jedoch möglichst bald stattfinden. Wenn es nämlich zu nichts führt, dann müsst ihr ja entsprechend schriftlich reagieren und die Fristen dafür einhalten - allenfalls auch noch einen Anwalt vorher kontaktieren (das geht später aber auch noch).

Wa ist eure Meinung dazu? Ich kann nämlich nicht herausfinden, ob ihr mit dem Bürgermeister je "Klartext" gesprochen habt, wo eure Grenzen sind und was ihr nicht akzeptieren werdet.

PS: neben der Frage des "Lüftungsschachtes" gibt es noch ein paar andere Punkte im Gutachten, die baurechtlich nicht ganz "lupenrein" sind. Mit denen könnte man wahrscheinlich leben. Aber wenn man auf Berufung/Beschwerde unterwegs ist, dann sollte man diese Punkte natürlich auch aufzeigen.

Was meint ihr? Noch ein Gesprächsversuch oder gleich mit schriftlicher Stellungnahme vorgehen?

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  •  da32
12.1.2022  (#28)

zitat..
Karl10 schrieb: Was meint ihr? Noch ein Gesprächsversuch oder gleich mit schriftlicher Stellungnahme vorgehen?

allso grundsätzlich kennt der bgm ja unseren standpunkt.
ich kann  gerne nochmals versuchen mit ihm zu sprechen, aber ich denke nicht, dass es was bewirken wird falls er überhaupt einen termin zulässt, weil er vom nachbar so eingeschüchtert ist das er lieber den "stress" mit uns in kauf nimmt. so nach dem motto "die jungen biegen wir schon irgendwie"

soll ich ihm diese punkte lieber per mail schreiben um einen nachweis zu haben, und dabei um ein persönliches Gespräch bitten? Auf was mündliches kann man sich ja in dieser Angelegenheit nicht wirklich stützen.

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
12.1.2022  (#29)
Ich würde telefonieren und dann eine Mail mit einer Zusammenfassung des Gesprächs an die offizielle Mailadresse schicken mit dem Hinweis, wenn keine Einwände kommen dann gehst du davon aus dass du den Sachverhalt wie folgt richtig verstanden hast.
Mit Terroristen verhandelt man nicht 🙃

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.1.2022  (#30)

zitat..
da32 schrieb: allso grundsätzlich kennt der bgm ja unseren standpunkt.
ich kann gerne nochmals versuchen mit ihm zu sprechen, aber ich denke nicht, dass es was bewirken wird

Ok, dann also schriftliche Stellungnahme zum Gutachten, so wie im Schreiben des Bürgermeisters gefordert. Ich melde mich, sobald Zeit is....

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  •  momada
12.1.2022  (#31)
Ich lese diesen thread schon die ganze Zeit mit und möchte mich bei Karl10 einmal bedanken.
In diesem Forum habe ich schon so viel durch seine Beiträge dazu gelernt, das ist absolute
Spitze! Schön, dass es Dich hier im Forum gibt und Du geduldig, klar und mit Sachverstand uns
Laien Aufklärung bietest. Bitte mach weiter so!

3
  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.1.2022  (#32)
@momada 
Danke! Sehr aufmerksam von dir!

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