Ich habe ein Problem mit einer Montagefirma.
Ich habe kürzlich Feinsteinzeugplatten verlegt in Drainbeton (auf einer bewehrten Betonplatte mit 2% Gefälle) mit Haftbrücke.
Die Montagefirma hat Löcher gebohrt und hat bei 8 von 12 gebohrten Platten Risse in den Platten verursacht, die ich leider erst nachträglich gesehen habe.
Die Risse gehen dabei immer von den Löchern aus.
Der Montagetrupp hatte zwar einen Nassbohrer dabei, aber obwohl ich die meiste Zeit anwesend war, habe ich kein einiges Mal gesehen, dass er von den Monteuren verwendet wurde. Auch der bereitgestellte Wasserschlauch lag so da, wie ich ihn für sie vorbereitet habe.
Ich bin mir 100%ig sicher, dass die Monteure mit Steinbohrer und Schlag gearbeitet haben und deswegen die Platten gerissen sind.
Leider steht da jetzt Aussage gegen Aussage.
Jetzt streitet die Firma natürlich ab und behaart darauf, dass seine Monteure versichern nass gebohrt zu haben.
Das Problem läge vielmehr an der Verlegung der Platten, weil diese teilweise hohl klingen würden. Ob die betroffenen Platten jetzt hohl klingen weil sie beschädigt wurden oder schon vorher hohl waren sei dahingestellt.
Allerdings ist es auch möglich mit dem geeigneten Bohrwerkzeug Platten in der Wiese liegend beschädigungsfrei zu bohren. Der Untergrund ist bei dieser Beschädigung beim Bohren aus meiner Sicht aber nicht entscheidend, sondern die Bohrtechnik.
Die Platten erfüllen laut Herstellerangaben die laut ISO geforderten 1300N also 130kg Bruchlast und 3,5N/mm2.
Für mich ist das eine eindeutige Schutzbehauptung der Montagefirma.
Was sagt ihr dazu?
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