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  •  wuschel
15.10. - 16.10.2020
28 Antworten | 11 Autoren 28
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Hallo Community,

wir haben eine DHH erworben. Unsere wurde zwar noch nicht fertig gestellt, jedoch eines in den vorderen Reihen.
Meiner Meinung nach sieht die Fassade nicht sauber gearbeitet aus. Meint ihr es ist akzeptabel?!

Vielen Dank vorab.


2020/20201015894027.jpg

  •  wuschel
16.10.2020  (#21)

zitat..
rabaum schrieb:

Im Beitrag zitiert von wuschel: Betreffend SV: darf ich den jetzt schon dazu holen? Darf der überhaupt auf die Baustelle solange das Haus nicht übergeben worden ist? 
Du kannst ihn auf jeden Fall schon mal konsultieren, das kann dir niemand verbieten. Lässt man dich überhaupt auf die Baustelle? Du kannst ja in jedem Fall die Fotos machen und übermitteln, wenn du einstweilen unter dem Radar bleiben möchtest.

Nein, auf die Baustelle lässt man uns nicht. Es ist erst vor Kurzem ein Mail an alle Käufer raus gegangen, dass das Betreten der Baustelle untersagt ist.

Ich dachte nur wenn es nicht "mein" Haus betrifft, halte ich erst mal die Füße still. Wenn es mein Haus wäre und es wird mir so übergeben dann akzeptiere ich es nicht - bzw. nur dann wenn mir ein unabhängiger SV bestätigt, dass alles in der Norm ist.

Lt. Treuhandvereinbarung nimmt auch ein SV jeden Baufortschritt ab - aber ich bilde mir ein, dass der nur kontrolliert OB es gemacht und nicht WIE es gemacht worden ist.


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  •  wuschel
16.10.2020  (#22)

zitat..
Baumau schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von wuschel: Darf der überhaupt auf die Baustelle solange das Haus nicht übergeben worden ist? 
Ich glaube nur mit Zustimmung der Baufirma. Ein ehemaliger Arbeitskollege von mir hat auch ein Haus von einem Bauträger gekauft und wollte es von einem aus dem TV bekannten SV prüfen lassen. Der Bauträger hat dies unterbunden, ein anderer SV durfte aber prüfen. Dazu muss gesagt werden, dass es vorher Konflikte zwischen dem Bauträger und dem SV gab.

an den habe ich natürlich auch gedacht - der war schon bei Freunden und hat ihnen sehr geholfen (ohne TV) aber er ist halt nicht gerichtlich beeidet :( 

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  •  BAULEItEr
16.10.2020  (#23)
@wuschel 
Bist du schon im Grunbuch?

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  •  Marylu
  •   Bronze-Award
16.10.2020  (#24)
Wenn der Bauträger schon Mails an die zukünftigen Käufer schickt, dann würde ich an Deiner Stelle auch eine Mail an den Bauträger richten. Ihn darauf aufmerksam machen, die Fassade sieht man ja sicher nicht nur wenn man am Grundstücksteht, dass Du das so nicht akzeptieren wirst und wenn es bei Deinem Haus auch so gemacht wird, einen Sachverständigen beziehst. Auch dass du das Gefühl hast, dass der bestellte SV nur schaut ob aber nicht wie´s gemacht wurde.

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  •  wuschel
16.10.2020  (#25)

zitat..
BAULEItEr schrieb: @wuschel 
Bist du schon im Grunbuch?

Ja bin ich. 

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  •  wuschel
16.10.2020  (#26)

zitat..
Marylu schrieb: Wenn der Bauträger schon Mails an die zukünftigen Käufer schickt, dann würde ich an Deiner Stelle auch eine Mail an den Bauträger richten. Ihn darauf aufmerksam machen, die Fassade sieht man ja sicher nicht nur wenn man am Grundstücksteht, dass Du das so nicht akzeptieren wirst und wenn es bei Deinem Haus auch so gemacht wird, einen Sachverständigen beziehst. Auch dass du das Gefühl hast, dass der bestellte SV nur schaut ob aber nicht wie´s gemacht wurde.

Auch unsere neuen Nachbarn haben den Bauleiter bereits darauf angesprochen, aber auch die haben die selben Antworten bekommen. 
Natürlich sieht man das direkt von der Straße aus, ein Ex Kollege der dort in der Nähe wohnt hat mir bereits geschrieben ob wir uns das gut überlegt haben da er noch nie so einen "Pfusch" gesehen hat. Bei dem Haus musste die Bodenplatte neu gemacht werden, weil die Kellerwände darunter eingestürzt sind. Die Finanz hat schon die Baustelle still gelegt usw...

Meine Vorfreude hält sich in Grenzen und ich hab Angst einen großen Fehler gemacht zu haben. 


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  •  BAULEItEr
16.10.2020  (#27)
Wo ist dann das Problem.
Bauträger kann dir nur den Zutritt verweigern wenn er das Hausrecht hat, hat er aber nicht wenn du im Grundbuch stehst.
Du bist der Besitzer des Grundstückes und kannst es natürlich auch betreten.


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  •  Baumau
  •   Gold-Award
16.10.2020  (#28)
@Bauleiter
Du weißt nicht was vertraglich vereinbart wurde, deswegen wäre ich mit rechtlichen Auskünften vorsichtig.

@wuschel
ich würde mir schleunigst nen Rechtsanwalt und einen Sachverständigen suchen, um größeren Schaden abzuwenden. Nicht dass die das Geld abrufen, auch bei mangelhaften Leistungen. Wenn das Geld erstmal weg ist, wirds schwierig. 

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