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Was man bisher weiß, ist, dass aus der Verpflichtung eine Empfehlung wird. Und Empfehlungen sind umzusezten ;) Wiewohl es ein paar Erleichterungen geben könnte, die in deinem Fall nicht relevant sein dürften. Aber das wird alles sehr kurzfristig veröffentlicht werden. Fix ist noch nichts meines Wissens nach.
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nach den laufenden Gesprächen mit unseren Partnerinstituten lässt sich noch kein wirklicher Trend ablesen. Es gibt welche, die weiter wie bisher machen und andere, die sich künftig auch wieder mehr trauen wollen. Obwohl die Gründung einer Gesellschaft für den Finanzierungszweck keine Voraussetzung darstellt. Ich habe auch schon Privatpersonen mit mehreren Vermietungsobjekten diesbezüglich positionieren können. Wichtig ist (und war auch bislang), wie das Gesamt-Set-Up aussieht (beispielsweise welchen Anteil die Vermietungserlöse am Einkommen darstellen). Auch, um wieviel Objekte es sich handelt bzw. künftig handeln soll, die bereits im Bestand sind. Bei manchen ist man dann ab z.B. 3 oder 4 Objekten in der Kommerzkundenbeurteilung - somit weg aus der Privatkundensicht und damit von der KIM-V und hin zur gewerblichen Betrachtung (wo es regulatorisch in dieser Hinsicht ja keine Einschränkung gibt).
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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Welche/wer sind die "Banken"? Wo hast du bisher die Vorsorgewohnungen finanziert? Diese Bank stellt sich aktuell quer? Eine hier gern gewählte Bank nimmt z.B. 70% der Nettomieteinnahmen in die Haushaltsrechnung mit auf. Bedingung ist der Nachweis der Nachhaltigkeit, sprich der Mietvertrag muss vorgelegt werden. Eine reine Schätzung ist zu wenig.
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genau, das kenne ich auch von der BA so - gibt's welche die mehr ansetzen? |
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70% -75% der Nettomieterlöse bzw. 50% der Bruttomieterlöse ist bankübergreifend allgemein mehr oder weniger der Standard.
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https://www.krone.at/3816072 Ich poste das mal hier: wie die Krone berichtet und allgemein erwartet, dürften die Banken per Rundschreiben und "dringender Empfehlung" angewiesen werden, an den drei wesentlichen Kriterien der KOM-V festzuhalten: Max. 35 Jahre Laufzeit Max. 90% Beleihungsquote 40% vom Netto Für die Kreditnehmer sind das keine guten Nachrichten - man büßt die Sünden der Vergangenheit in der Kreditvergabe. Das Korsett der KIM-V ist zu eng. |
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Eher schlechte Nachrichten für Verkäufer ;) |
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Richtig. Mir sind keine bekannt. Das habe ich schon vor einiger Zeit geschrieben. Wenngleich das jetzt mal abgewartet werden muss, ob und wann sich Lockerungen und Ausnahmen einschleichen. Dann wird vermutlich die gesamte Branche peu a peu nachziehen (müssen), um kompetitiv zu bleiben. |
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Toll, dann führt der Weg also über Deutschland... |
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