« Finanzierung  |

Ende der KIM-V: endlich wieder Anlage-Immos kaufen?

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  finanzierungsfrage
13.6. - 26.6.2025
15 Antworten | 8 Autoren 15
5
20
Hallo,

habe bereits 2 Immobilien, und möchte eine weitere zur Vermietung kaufen.

In der Vergangenheit hat mir hier die KIM-V einen Strich durch die Rechnung gemacht. 
Obwohl sich die Immos, die ich kaufe, selbst tragen (bzw. tragen würden), setzen die Banken scheinbar immer so niedrige Bewertungen für die Mieten an, dass die 40% Hürde (max. Rate gemessen am Einkommen) schnell gerissen war.

Ist bereits bekannt, ob und welche Banken ab Juli wieder etwas mehr mit sich reden lassen und einen Investment-Case (auch ohne GmbH) unterstützen?

Würde mich über Infos dazu freuen!
LG

  •  andi102
  •   Gold-Award
14.6.2025  (#1)
Was man bisher weiß, ist, dass aus der Verpflichtung eine Empfehlung wird. Und Empfehlungen sind umzusezten ;)

Wiewohl es ein paar Erleichterungen geben könnte, die in deinem Fall nicht relevant sein dürften. Aber das wird alles sehr kurzfristig veröffentlicht werden. Fix ist noch nichts meines Wissens nach.

2
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
14.6.2025  (#2)

zitat..
Ist bereits bekannt, ob und welche Banken ab Juli wieder etwas mehr mit sich reden lassen und einen Investment-Case (auch ohne GmbH) unterstützen?

nach den laufenden Gesprächen mit unseren Partnerinstituten lässt sich noch kein wirklicher Trend ablesen. Es gibt welche, die weiter wie bisher machen und andere, die sich künftig auch wieder mehr trauen wollen.

Obwohl die Gründung einer Gesellschaft für den Finanzierungszweck keine Voraussetzung darstellt. Ich habe auch schon Privatpersonen mit mehreren Vermietungsobjekten diesbezüglich positionieren können.

Wichtig ist (und war auch bislang), wie das Gesamt-Set-Up aussieht (beispielsweise welchen Anteil die Vermietungserlöse am Einkommen darstellen). Auch, um wieviel Objekte es sich handelt bzw. künftig handeln soll, die bereits im Bestand sind. Bei manchen ist man dann ab z.B. 3 oder 4 Objekten in der Kommerzkundenbeurteilung - somit weg aus der Privatkundensicht und damit von der KIM-V und hin zur gewerblichen Betrachtung (wo es regulatorisch in dieser Hinsicht ja keine Einschränkung gibt). 

2
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.
  •  speeeedcat
15.6.2025  (#3)

zitat..
finanzierungsfrage schrieb: In der Vergangenheit hat mir hier die KIM-V einen Strich durch die Rechnung gemacht. 
Obwohl sich die Immos, die ich kaufe, selbst tragen (bzw. tragen würden), setzen die Banken scheinbar immer so niedrige Bewertungen für die Mieten an, dass die 40% Hürde (max. Rate gemessen am Einkommen) schnell gerissen war.

Welche/wer sind die "Banken"? Wo hast du bisher die Vorsorgewohnungen finanziert? Diese Bank stellt sich aktuell quer?

Eine hier gern gewählte Bank nimmt z.B. 70% der Nettomieteinnahmen in die Haushaltsrechnung mit auf. Bedingung ist der Nachweis der Nachhaltigkeit, sprich der Mietvertrag muss vorgelegt werden. Eine reine Schätzung ist zu wenig.


2


  •  finanzierungsfrage
15.6.2025  (#4)

zitat..
speeeedcat schrieb:

──────..
finanzierungsfrage schrieb: In der Vergangenheit hat mir hier die KIM-V einen Strich durch die Rechnung gemacht. 
Obwohl sich die Immos, die ich kaufe, selbst tragen (bzw. tragen würden), setzen die Banken scheinbar immer so niedrige Bewertungen für die Mieten an, dass die 40% Hürde (max. Rate gemessen am Einkommen) schnell gerissen war.
───────────────

Welche/wer sind die "Banken"? Wo hast du bisher die Vorsorgewohnungen finanziert? Diese Bank stellt sich aktuell quer?

Eine hier gern gewählte Bank nimmt z.B. 70% der Nettomieteinnahmen in die Haushaltsrechnung mit auf. Bedingung ist der Nachweis der Nachhaltigkeit, sprich der Mietvertrag muss vorgelegt werden. Eine reine Schätzung ist zu wenig.

genau, das kenne ich auch von der BA so - gibt's welche die mehr ansetzen?




1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
16.6.2025  (#5)
70% -75% der Nettomieterlöse bzw. 50% der Bruttomieterlöse ist bankübergreifend allgemein mehr oder weniger der Standard.

2
  •  Herbert_21
18.6.2025  (#6)
https://www.krone.at/3816072

Ich poste das mal hier: wie die Krone berichtet und allgemein erwartet, dürften die Banken per Rundschreiben und "dringender Empfehlung" angewiesen werden, an den drei wesentlichen Kriterien der KOM-V festzuhalten:

Max. 35 Jahre Laufzeit 
Max. 90% Beleihungsquote 
40% vom Netto

Für die Kreditnehmer sind das keine guten Nachrichten - man büßt die Sünden der Vergangenheit in der Kreditvergabe. Das Korsett der KIM-V ist zu eng.

1
  •  andi102
  •   Gold-Award
18.6.2025  (#7)

zitat..
Herbert_21 schrieb:

https://www.krone.at/3816072

Ich poste das mal hier: wie die Krone berichtet und allgemein erwartet, dürften die Banken per Rundschreiben und "dringender Empfehlung" angewiesen werden, an den drei wesentlichen Kriterien der KOM-V festzuhalten:

Max. 35 Jahre Laufzeit 
Max. 90% Beleihungsquote 
40% vom Netto

Für die Kreditnehmer sind das keine guten Nachrichten - man büßt die Sünden der Vergangenheit in der Kreditvergabe. Das Korsett der KIM-V ist zu eng.

Eher schlechte Nachrichten für Verkäufer ;)


1
  •  speeeedcat
18.6.2025  (#8)

zitat..
finanzierungsfrage schrieb: genau, das kenne ich auch von der BA so - gibt's welche die mehr ansetzen?

Richtig.
Mir sind keine bekannt.


zitat..
Herbert_21 schrieb: Ich poste das mal hier: wie die Krone berichtet und allgemein erwartet, dürften die Banken per Rundschreiben und "dringender Empfehlung" angewiesen werden, an den drei wesentlichen Kriterien der KOM-V festzuhalten:

Max. 35 Jahre Laufzeit 
Max. 90% Beleihungsquote 
40% vom Netto

Das habe ich schon vor einiger Zeit geschrieben. Wenngleich das jetzt mal abgewartet werden muss, ob und wann sich Lockerungen und Ausnahmen einschleichen. Dann wird vermutlich die gesamte Branche peu a peu nachziehen (müssen), um kompetitiv zu bleiben.




1
  •  finanzierungsfrage
18.6.2025  (#9)
Toll, dann führt der Weg also über Deutschland...

1
  •  HAR80
  •   Bronze-Award
20.6.2025  (#10)
Die KIM-VO ist ja ab Juli weg, mit dem Rundschreiben an die Banken lebt sie aber als Empfehlung weiter. Aber nun sagt die FMA die Häuslbauer sollen die Kredite mit Pensionsbeginn abbezahlt haben. Statt die KIM-VO zu begraben legt die Behörde somit sogar noch eine Schippe oben drauf ...

1
  •  sir0x
  •   Bronze-Award
20.6.2025  (#11)

zitat..
Herbert_21 schrieb:

Für die Kreditnehmer sind das keine guten Nachrichten - man büßt die Sünden der Vergangenheit in der Kreditvergabe. Das Korsett der KIM-V ist zu eng.

Eigentlich waren diese Rahmenbedingungen schon immer eine gute Grundlage für eine Finanzierung, naja 35 Jahre is a bissl elends lang.


1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
20.6.2025  (#12)

zitat..
HAR80 schrieb: Aber nun sagt die FMA die Häuslbauer sollen die Kredite mit Pensionsbeginn abbezahlt haben.

... während mit der Einführung der Seniorenkredite und diesbezüglicher anlassbezogener Änderung des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes per 05/2023 jedoch genau jene Fälle wieder erlaubt werden - jedoch nur für "ältere" Kreditnehmer. Hier ist es kein Problem, die Gesamtkreditlaufzeit bis weit in die Pensionszeit reichen zu lassen. 

Ohnehin scheint sich die Sorge der Aufsicht alleine auf die Überschuldung heimischer Wohneigentumsfinanzierungsnehmer zu beschränken. Die Kreditvergabe für Konsum kann weiterhin weitestgehend uneingeschränkt erfolgen.

1
  •  andi102
  •   Gold-Award
26.6.2025  (#13)
https://orf.at/stories/3397850/

Der geist von kim v bleibt erhalten, ich finde das gut so. Speziell für gebrauchte immos sollte das preisdämpfend wirken

1
  •  medec
26.6.2025  (#14)

zitat..
LiConsult schrieb:

70% -75% der Nettomieterlöse bzw. 50% der Bruttomieterlöse ist bankübergreifend allgemein mehr oder weniger der Standard.

Gibt es für Dividenden aus dem Wertpapierdepot eventuell eine ähnlich Regelung? Oder werden die in der Haushaltsrechnung eher nicht mit aufgenommen (auch wenn sie über mehrere Jahre "nachhaltig" nachgewiesen werden können)?


1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
26.6.2025  (#15)
Wenn über mehrere Jahre die Einkünfte aus Kapitalvermögen nachweislich dargelegt werden können, dann kann man diese auch ansetzen - ebenfalls mit ähnlichen Abschlägen wie bei der Miete.

Es ist halt auch die Frage, in welchem Verhältnis die Kapitaleinkünfte zum Erwerbseinkommen stehen. Wenn diese überproportional hoch sind, dann wird die Kreditprüfung intensiver sein.

2


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: frage firmenauto - sachbezug verständnis