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Dienstbarkeit Dachwasserkanal

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  •  Gast baumi
17.4. - 18.4.2008
2 Antworten 2
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Hallo!

Ich habe mir vor einem Jahr ein Grundstück gekauft und möchte nun bauen. Nun habe ich erst jetzt festgestellt, dass die Nachbarn einen Kanal für ihr Dachwasser durch mein Grundstück zu einem Bach verlegt haben. Blöderweise läuft der Kanal quer durch den Bauplatz, welcher in zwei Monaten für den Keller ausgebaggert wird. Zwei Nachbarn nutzen diesen Kanal gemeinsam, es geht also das Abflusswasser von zwei Dächern durch meinen Kanal.

Im Grundbuch ist keine Dienstbarkeit eingetragen. Der Kanal wurde ca. 1975 eingegraben laut diesen Nachbarn. Laut Vorbesitzerin des Grundstückes erst 1985.

Wer bezahlt die Kosten für das Neuverlegen des Kanals wenn ich baue? Muss ich dies bezahlen oder die Nutzer des Kanals?
Wer bezahlt die Instandhaltung, wenn der Kanal in 10 Jahren undicht wird?

  •  Werner
18.4.2008  (#1)
Regenwassertank - Wie wär's mit Regenwassernutzung - zusätzliches Wasser kostenlos von den Nachbarn .... von Anfang an einplanen dann sind die Kosten am niedrigsten.

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  •  joski
18.4.2008  (#2)
Dachwasser - grundsätzlich ist für das Ableiten der Nachbarwässer über deinen Bauplatz ein Vertrag erforderlich, der alle deine Fragen klärt. Andernfalls könntest du auf Unterlassung klagen. Ab 1975 könnte die Sache "ersessen" sein - 30 Jahre.

Es stellt sich für mich jedoch die Frage, ob du ein Grundstück gekauft hast, damit du mit den Nachbarn nicht mehr zusammenleben möchtest. Probier mal mit deinen neuen Nachbarn einen Kompromiss zu erziele.

Rechtlich eine eindeutige Sache - menschlich eine verzwickte Situation.

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