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Carport Wand NÖ 50% Regel

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  •  hausplanung
  •   Silber-Award
7.4.2020 - 8.7.2021
4 Antworten | 3 Autoren 4
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Definition Wand NÖ BO: 31. Wand: seitlicher Raumabschluss, der zu mehr als der Hälfte aus flächigen Bauteilen (z. B. Wandbauteile, Fenster, Türen, Tore, Brüstungen) bzw. aus flächig wirkenden Bauteilen (z. B. Gitter, Lamellen, Netze) besteht

Kann man also bei einem Carport, welches ohne seitliche Wand eingereicht wurde, einen seitlichen Abschluss machen, der der 50% Regel entspricht, ohne irgendetwas dem Bauamt melden zu müssen?

Wie ist diese 50% Regel genau zu verstehen: wenn man beispielsweise eine Carporthöhe von 2,5m hat, bedeutet dies, dass man ohne Probleme einen seitlichen Abschluss zb Latten bis 1,25m anbringen könnte. Wenn diese Latten jedoch Zwischenräume haben zb 10cm breite Latten, 5cm Zwischenraum (also 10cm Latte, 5cm Luft usw.), dürfte man dann die Latten 1,25+50%=1,88m hoch machen? Oder darf man den "Luftraum" nicht abziehen, weil das ganze "flächig wirkt"?

Zählt die Attika des Carportdachs auch zur Fläche? Oder misst man vom Boden bis Unterdach zur Berechnung der 50% Regel?

  •  Tomo8
7.7.2021  (#1)
Hat vielleicht mittlerweile jemand eine Antwort auf die Frage, würde mich ebenfalls Intressieren.

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  •  Hausbau19
  •   Silber-Award
7.7.2021  (#2)
Bei mir schauts so aus... sieht danach aus als ob von der dachunterkante weggerechnet wird...
Der Luftraum zwischen den Latten kann man sicher nicht abziehen....


2021/2021070789471.png

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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
7.7.2021  (#3)

zitat..
hausplanung schrieb: Kann man ... einen seitlichen Abschluss machen, der der 50% Regel entspricht, ohne irgendetwas dem Bauamt melden zu müssen?

Nein

zitat..
hausplanung schrieb: Wenn diese Latten jedoch Zwischenräume haben zb 10cm breite Latten, 5cm Zwischenraum (also 10cm Latte, 5cm Luft usw.), dürfte man dann die Latten 1,25+50%=1,88m hoch machen?

Nein

zitat..
hausplanung schrieb: Zählt die Attika des Carportdachs auch zur Fläche? Oder misst man vom Boden bis Unterdach zur Berechnung der 50% Regel?

Fußbodenoberkante bis Dachunterkante 




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  •  Tomo8
8.7.2021  (#4)
Was mich interessieren würde wo die Grenze zwischen einzelnen vertikalen stützen und einer flächig wirkende Wand liegt. Ich würde gerne 10cm breite Stützen verwenden in einem möglichst dichten Abstand ohne jedoch als Wand zu gelten. 20cm lichter Abstand? Gibt es hier Beispielbilder an denen man sich für diese subjektive entscheidung richten kann? Wäre es möglich die vertikalen Stützen nicht mit dem Carport Dach zu verbinden um als eigenes Bauwerk zu gelten?

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