« Baurecht  |

Brandwand bei Giebelregelung NÖ

Teilen: facebook    whatsapp    email
 <  1  2 
  •  hausplanung
  •   Silber-Award
30.3. - 1.4.2020
22 Antworten | 2 Autoren 22
22
Auf Basis der Gieblereglung ist für ein Dach vorgesehen, dass es ca. 2-3cm unter der erlaubten Höhe liegt (am Schnittpunkt Dach/Wand), also der "Randpunkt" gemäß BO ist ca. 2-3cm tiefer als erlaubt. Das ganze findet direkt an der Nachbargrenze statt, da geschlossene Bauweise. Am Nachbargrund ist dort noch nichts. Der Hochpunkt ist aufgrund der nur geringfügig stärkeren Neigung als die notwendigen 15 Grad deutlich unter dem erlaubten Maximum.

Jetzt wird aber genau an der Grenze eine Brandwand errichtet, die laut Baumeister vorgeschrieben ist, so aber bei der Einreichung gar nicht eingezeichnet war und die ein paar cm höher als das Dach sein muss, sprich sie steht übers Dach etwas mehr als die 3 cm Reserve hinaus. Diese Brandwand wird quasi einfach auf die oberste Ziegelreihe am Giebel draufgesetzt.

Zählt das gemäß §53(5) als untergeordnetes Bauteil oder ist das ein Problem?

  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.4.2020  (#21)
so, jetzt dreh ich den Spieß mal um und führe die Sache in absurde Theoriebereiche:
Und was machst dann, wenn der abgeschnitte Bereich des "Katzenstegs" aber die vorgeschriebenen 15 cm Höhe nicht mehr erfüllt???

1
  •  hausplanung
  •   Silber-Award
1.4.2020  (#22)
Du hast ja gesagt ich brauch keinen Katzensteg, weil nicht im Bescheid vorgeschrieben. Auch jetzt steht er ja nur ca 10cm drüber. Und der Brandschutz wird durch andere Maßnahmen (Blech und Beton bis UNTER die Dachhaut) realisiert.

1
 <  1  2 

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Gefahren/Pflichten für Bauherr im Zuge der COVID-19 Beschränkungen