Gefahren/Pflichten für Bauherr im Zuge der COVID-19 Beschränkungen [Stmk]
31.3.
-2.4.2020
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Was steht im Vertrag bzgl. Mehrkosten/Zeitverzug drinnen ? Nur weil es nicht drinnen steht, heisst es nicht dass es geltend genacht werden kann und umgekehrt. Die Frage wer die Kosten trägt bei Verordnung auf Bundesebene ist auch so ne Sache 😂. Die Einordnung von Corona als Höhere Gewalt wird nicht allzu strittig sein, die Konsequenzen hängen jedoch von der anwendbaren Rechtsordnung und der Vertragsgestaltung ab. Solange es nicht schwarz auf weiß irgendwo geregelt ist, wirds ne Gerichtssache oder Kulanz. |
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Bezüglich Mehrkosten kommt es darauf an was vereinbart wurde. Wurde die ÖNorm B2110 vereinbart trägt das Risoko einer Preissteigerung der Auftraggeber. (Im falle höherer Gewalt) In dem Fall das nichts vereinbart wurde gilt §1168 ABGB und da trägt der Auftragnehmer das Risiko von höherer Gewalt. Aber egal was vereinbart wurde, würde vor Gericht sicherlich geprüft werden ob es der Baufrima unmöglich war ihre Leistung zu erbringen. Das gilt eigentlich nur wenn die Baustelle in Sölden war oder es eine VO gibt die die Baustellen einstellt. Ansonsten muss sie weiterarbeiten.
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