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Brandschutz KWL EFH/MFH

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  •  sn0000py
2.6. - 6.6.2017
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo

Ausgangssituation ist, EFH (Bungalow) es soll eine KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] kommen für 140m² EG und 70m² Keller.
Zusätzlich wird beim EG ein weiterer Bereich mit 70m² angebaut.
Wie sieht es nun wegen Brandschutz aus?

1.) wenn ich den weiteren Bereich als eigene Wohnung "deklariere" (es werden dort meine Eltern wohnen)
2.) wenn ich eine Innentür im EG plane zwischen den zwei Bereichen (diese wird dann aber nicht gebaut)
3.) wie 2. aber die Türe wird eingebaut.

Gebaut wird in OÖ wenn es einen Unterschied macht.

Danke für alle Infos

  •  ap99
  •   Gold-Award
2.6.2017  (#1)
Lt OIB Homepage gilt in OÖ noch die OIB RL RL [Rücklauf] 2 Version 2011.

https://www.oib.or.at/sites/default/files/bb_b_061011.pdf --> siehe Definition Gebäudeklassen.
Bei mehr als einer Wohnung bedeutet das Gebäudeklasse 2, und somit sind "Trennwände" zwischen verschiedenen Einheiten notwendig (OIB 2 (2011) Pkt 3.2). Trennwände haben Brandschutzqualifikation, und die darin befindlichen Türen (EI2-30) ebenfalls --> siehe Tabelle 1b OIB RL RL [Rücklauf] 2 (2011). Unter Punkt 3.4 steht was zu Kanälen, Leitungen und Schächten.
https://www.oib.or.at/sites/default/files/rl2_301211_revision_0.pdf

Würde die OIB 2 (2015) schon gültig sein, wäre das Gebäude (höchstwahrscheinlich) Gebäudeklasse 1, und es wären keine Trennwände samt Brandschutztüren etc. notwendig. Ob in eurer Bauordnung was abweichend bzw. ergänzend steht weiß ich nicht.

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  •  sn0000py
6.6.2017  (#2)
Danke für den Link ..
da der Neubau erst Herbst 2017 und die Lüftung dann erst mit der Sanierung des Altbaus im Frühjahr 2019 kommt, kann ich ja pokern und hoffen das bis dahin sich die OIB 2 (2015) in Oberösterreich durchsetzt ...

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