Es ist soweit, der Nachbar hat noch nichtmal eine Baugenehmigung/Genehmigung zum graben und macht sein Grundstück platt.
Wir haben Angang des Jahres eine Stützmauer gebaut und aufgrund der Inaktivität des Nachbars hinsichtlich mitzahlen das Ursprungsniveau als Referenz genommen (Frostsicherheit, Statik). Ursprungsgelände ist ein sanfter Hügel mit Gefälle ca. 1,5m auf 30m.
Habe den Nachbarn gewarnt, dass er nicht dranbaggern darf (er kommt aus dem Baugewerbe und weiß was man darf und was nicht... ist aber nicht gewährleistet, dass er sich dran hält).
10min bevor der Bagger da war hat er sich gemeldet und mir versichert, dass an der Mauer nicht gebaggert wird.
Gut, ich will ihm keine Steine in den Weg legen, ich mach die Augen zu bei der illegalen Baggerei.
Unsere Mauer:
1,3m Sichtfläche, 25cm dick (Ortbeton), 1,2m breites und 40cm dickes Fundament (16cm Nachbarseite, 25cm Mauer 79cm in unser Grundstück hinein)
Dicke und ordentliche Bewehrung im Beton...
Jetzt hat er gemacht... (Fakten...) 1,5m von unserer Mauer weg Ursprungsniveau, dann 45° Böschung und dann gehts etwa 1,4m runter auf sein Niveau wo es jetzt eben ist.
Boden ist Lehm der gewachsen stabil ist, aufgeschüttet aber völlig weich.
Gefühlt ist der derzeitige Zustand das absolute Limit das mir schon Bauchschmerzen macht. Frosttiefe ist aber eingehalten und gewachsene Erde nicht entfernt.
Deshalb die Frage an die Experten hier - ist das so Ok oder muss er den Lehmhang irgendwie sichern?
Gibt es irgendwelche Anhaltswerte wie sich der Erddruck von der Mauer weg ausbreitet? D.h. kann man abschätzen wieviel Lehm/Böschung unterhalb der Mauer sein muss, dass sich die Mauer nicht in 20 Jahren da runter verabschiedet?
Ich bräuchte einen Anhaltswert was ich einfordern soll und ab wann ich auf einen anderen Verhaltensmodus umschwenken muss (verweigerung der Unterschrift für vereinfachtes Einreichverfahren - Gemeinde ist zwar über das Vorhaben informiert, liegt beim Gemeindegutachter, ist aber NICHT EINGEREICHT ODER GENEHMIGT). D.h. ich hab rechtlich alle Karten in der Hand das abzudrehen und Rückbau einzufordern.
Mit dem Bauvorhaben bin ich an sich zufrieden und es ist in meinem Sinne, dass das Haus tief runter kommt (Morgensonne, Einsehbarkeit Garten), deswegen will ich da sonst keine Steine in den Weg werfen.