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blower door

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  •  stecri
12.8.2014 - 21.1.2015
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hallo!
wir sind gerade mitten in der bauphase (rohbau).
lt.energieausweis haben wir einen hwb von 32 - (bungalow ohne keller aber mit ng in der beheizten hülle).
nun steht im ea ein blower door test mit , drinnen und ein kreuzwärmetauscher mit 65%. (hat der ersteller so angeklickst)
wir haben kwl geplant mit 90% , also besser, und haben so auch noch ein wenig bessere ausführung (xps unter platte etc.)
habe vor baubeginn noch um förderung land nö angesucht - hier kommen wir auf ca. 46.000.- förderhöhe insgesamt.
nun meinte der bauführer (bauen viel selber) dass der wert mit den 0,6 nie zu erreichen sein wird beim bungalow mit den einigen ecken. besser hier wäre 1,5 (glaub das ist das äußeste was man darf?)
wie ist das dann in der praxis. förderung nehmen und hoffen dass man unter 1,5 kommt (dies vorher noch ausbessern von 0,6 auf 1,5 ??) und falls nicht zurückzahlen. unser nachbar angeblich wurde nie kontrolliert vom land und test wurde auch nicht gemacht - war vor ca. 2-3 jahren. bekam dennoch die förderung.
mit unseren werten neu (kwl und xps) kommen wir lt planer auf ca. ekz 27 runter. aber der blower test macht mir angst. jedoch arbeiten alle sauber und genau.
bank würde uns jedoch die förderhöhe auch geben, aber land wäre mir dennoch lieber..
wie ist hier die praxis, kann mir jemand helfen!
danke lg stecri

  •  energie_experte
30.8.2014  (#21)

zitat..
dyarne schrieb: die förderstelle wird prüfen


Ehrlich? Bei mir ist nix geprüft worden in dieser Weise! Es wird da auch nicht viel geprüft werden ausser man baut selber vielleicht!
Ausnahme is Passivhaus, da wird schon genauer geprüft (weil mehr Geld für Förderung ??), beim Nidrigenergiehaus ist die Prüfrate eher sehr, sehr gering.

P.S.: Wohne schon länger in meinem Haus, Hauptsache die sehen ihr Geld, was investiert wurde, wieder in Form von regelmässigen Rückzahlungen meinerseits emoji emoji

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
31.8.2014  (#22)
bei uns (oö) ist das so abgelaufen: sehr viel selber gemacht, darum sehr viele materialrechnungen, keine gesammelten baumeisterrechnungen. das gibt eine richtig dicke mappe zum einreichen, die prüfung dauert sehr lange (2-3 monate), dann kommt die bestätigung der anerkennung einer für die (maximale) förderung ausreichenden rechnungssumme.

also offensichtlich wird das richtig genau geprüft, mein baumeister hat mir erzählt daß er auch schon sehr detailierte rückfragen zu einzelnen positionen bekommen hat.

es wird bei diesem prozedere auch nicht zwischen niedrig-/niedrigst-/passivhaus unterschieden.

also umfang und qualität der ausführung wird über diese rechnungen geprüft: wenn im ea bsplw 20cm wdvs angesetzt sind, die rechnungen aber 16cm platten ausweisen hat man ein problem - außer man kann dies bsplw durch erhöhen der wlg erklären ... emoji

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  •  stecri
  •   Bronze-Award
18.1.2015  (#23)
.hab die zusage vom land für die wbf bekommen und muss diese jetzt in 1.rang gb eintragen lassen.
wieviel kostet das ca?
1,2% gb-eintragung weiß ich - aber was kommt da noch dazu? muss ja so einen antrag machen lassen von Notar etc....
will ja einige Notare fragen und vergleichen - aber vielleicht kann mit von euch wer sagen was ihr so gezahlt habts. (summe 46k)

noch was fällt mir ein: wo steht ob ich einen blower door test vorlegen muss beim land? machen tu ich ja einen (für mich allein schon) aber wenn er offiziell sein muss ist er ja ein wenig teurer ;)

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  •  hausbau2011
18.1.2015  (#24)
Frag mal beim Land oder Notar nach ob du überhaupt die Gebühren für die GB-Eintragung zahlen musst. Es sollten nur Notarkosten anfallen. Ich glaub mir wurde das damals so gesagt, bin aber leider nicht förderungswürdig und kann es deshalb nicht genau sagen.

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  •  binesch
19.1.2015  (#25)
Bin gleich direkt Zum Bezirksgericht gegangen Hat - wegen Gebuehrenbefreiung - keinen Cent gekostet. Gleiches beim Hypothekarkredit, auch hier keine zusaetzlichen Kosten. Bine


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  •  bautech
  •   Gold-Award
19.1.2015  (#26)

zitat..
stecri schrieb: wo steht ob ich einen Blower Door test vorlegen muss beim land? machen tu ich ja einen (für mich allein schon) aber wenn er offiziell sein muss ist er ja ein wenig teurer ;)


Die Förderung basiert ja auf dem Ergebnis des EA EA [Energieausweis], welcher die Luftwechselrate der KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] sowie die Falschluftrate beinhaltet...
Sollte es zu einer (der stichprobenartig durchgeführten) Prüfung deines BVH durch das Land kommen benötigens den BD-Test... sonst könntest um Fördermittel umfallen bzw bereits geleistete Förderungen werden evtl rückzahlbar!

ng

bautech

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  •  stecri
  •   Bronze-Award
19.1.2015  (#27)
.ok danke bautech :)
wann erhält man eine Gebührenfreiheit bzw muss keine 1,2% gb-eintragung zahlen?
die Dame letztens vom Bezirksgericht sagte telefonisch - man muss einen antrag schreiben, den normal eine Notar schreibt ...



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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
19.1.2015  (#28)
Wohnfläche muss unter 130m2 sein.

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  •  hausbau2011
20.1.2015  (#29)
@sir_rws
Die Einschränkung der Gebührenfreiheit bei Häusern gibt's m.W.schon lange nicht mehr.
Zum Nachlesen: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40023402
Ich hoff, ich hab da nichts falsch verstanden.

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
20.1.2015  (#30)
"Lange" ist relativ - muss kürzer als unser Antrag sein (Bescheid ist ca 7 Wochen alt)

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  •  hausbau2011
20.1.2015  (#31)
Und du musst bzw. musstest Gebühren für die Eintragung zahlen?

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
21.1.2015  (#32)
musste ich nicht - da ganz knapp unter 130m²

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