« Baurecht  |

Beschleunigung Grundstückskauf [NÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
 <  1  2 
  •  sir_rws
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
18.6. - 27.6.2013
24 Antworten 24
24
Zum Verkauf steht ein unbelastetes Grundstück mit darauf errichteter Garage (nicht fertiggestellt). Da äußerst unklar ist in wie weit die Garage gemäß den Vorschriften errichtet wurde und welche Restarbeiten noch zu tun sind wäre ein bindigungsloser Kauf eher unklug. Da aber die Zeit drängt (Einzugstermin Haus ist unverschiebbar) soll das Gundstück rasch erworben werden.

Kann man einen Kaufvertrag mit einer geringen Kaufsumme (und der Beschreibung dass die Garage noch unfertig ist) aufsetzen und gleichzeitig einen "Privatvertrag" mit dem Verkäufer schliessen dass dieser für die Summe xx.xxx,- bis Ende August die Garage fertigzustellen hat (ansonsten Pönale, Ersatzvornahme zu seinen Lasten)? Darf ein Privater so einen "Bauauftrag" überhaupt abschließen? Muss dieser dann Steuern zahlen? Wird dann auch für diese "Leistungen" Grunderwerbssteuer fällig?

  •  rk515
27.6.2013  (#21)
es gibt anscheinen nix was es nicht gibt.

äusserst kurios

1
  •  sheppard
27.6.2013  (#22)
Also von Deutschland hab ich gelesen, das so ein Vorvertrag nicht das Papier wert ist auf dem er steht. Da gings darum, dass ein gültiger Grundstückskauf nur mit Notar gemacht werden darf (als neutrale Amtsperson, da private und ev. öffentliche Interessen bestehen). Hintergrund ist, das sonst jeder so einen Kaufvertrag abschließen könnte und somit wieder die gesetzlichen Vorgaben umgangen werden. Man kann aber durch so einen Vorvertrag etwaige Kosten die entstanden sind (z.B. Notar wurde schon beauftragt, Vertragsentwurf erstellt, ...) einklagen.

Ob es bei uns auch so ist kann ich allerdings nicht sagen.

1
  •  gutsmann
27.6.2013  (#23)
Ich würde das kurz und knapp machen.

Ich denke ein das es sich doch in solchen Preisklassen lohnt den Weg zum Notar zu gehen. Alles was dort besiegelt wird, ist zumindest mal Rechtssicher.

Jenachdem woher du kommst, kann ich dir in Fragen zum Liegenschaftsrecht folgende Adresse empfehlen: http://www.notariat-konradt.at/liegenschaftskaufvertrag

1
  •  sir_rws
27.6.2013  (#24)
@sheppard - So ist es. Notar ist sowieso klar - aber bis dieser einen Vertrag aufgesetzt hat und beide zum unterschreiben dort sind kann sowohl Käufer abspringen als auch der Verkäufer. Deshalb verbindlicher Vorvertrag.

1
 <  1  2 

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Bauträger insolvent - wie verhalten?