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Begriffserklärung [OÖ]

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  •  Lindenwirzt
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
12.2. - 13.2.2017
5 Antworten | 3 Autoren 5
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Hallo,

erstmal Hallo in die Runde, in der Eile habe ich auch noch den Profilnamen falsch eingetippt, Lindenwirt wäre der korrekte, aber was solls. :)

Eine Frage, ich habe in der Neuplanverordnung folgenden Text stehen:
"Stützmauern dürfen eine Höhe von 1,0m, und zwar über dem jeweils höher gelegenen natürlichen Gelände, nicht überschreiten."
Nun wurde mir am Amt erklärt dies solle bedeuten dass eine Mauer nicht höher als 1m sein darf?!

Meiner Meinung nach ist das falsch. Es steht über dem natürlich gelegenen (also nicht dem aufgeschütteten) höher gelegenen Gelände. Also in dem Fall die Rückseite der Mauer. Es steht NICHT dass die Gesamthöhe nicht höher als 1m sein darf. Das wäre ja auch unlogisch meiner Meinung nach.

Ich habe mal eine Skizze gezeichnet, wäre super wenn sich hier jemand bereits damit beschäftigt hat und weiß was das wirklich bedeutet. Was meint ihr, stimmt die Skizze?


2017/20170212774128.jpg

lG
Lindenwirt

  •  kech
  •   Silber-Award
13.2.2017  (#1)
Ich sehe das genau so wie du. Dein Beispiel ist allerdings eher extrem. In der Regel wird das Gelände talseitig einer Mauer kaum tiefer liegen als das Gelände auf der anderen Mauerseite, außer es handelt sich um eine natürliche Geländestufe.
Die Auskunft des Gemeindeamts muss sich daher mM auf die höher gelegene Mauerseite beziehen, was andererseits bedeutet, dass die Mauer ab tefstem Geländepunkt durchaus höher sein kann.
Ich würde da auf jeden Fall noch einmal konkret nachfragen.
Lg kech

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  •  atma
  •   Gold-Award
13.2.2017  (#2)
dein grundstück ist das rechte aufgeschüttete? dann ist die mauer ja eh nur 1 m hoch. ist immer eine betrachtungssache und in dem fall von deinem grundstück aus gesehen.
bin somit ganz bei euch.

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  •  Lindenwirzt
13.2.2017  (#3)
Hallo,

ja, rechts ist mein Grundstück und tatsächlich gibt's da eine natürliche Böschung bzw. wurde für die Straße abgegraben. Die Mauer jetzt 30cm zu niedrig zu machen und oben erst recht wieder eine kleine Böschung zu machen sehe ich nicht ein. Wäre ja völlig sinnfrei.
Die Idee auf der Gemeinde war übrigens 2 Mauern terrassenartig zu bauen. Also Mauer, einen Meter eben und wieder eine Mauer. Da fragt man sich echt ob die das ernst meinen. Auf der einen Seite sollen die Leute in die Gemeinde kommen und bauen, auf der anderen Seite wird jeder Handgriff erschwert. Ist ja nicht das einzige Problem mit denen.
lg

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  •  atma
  •   Gold-Award
13.2.2017  (#4)
ja gemeinden sind da oft seeehr mühsam und bei vielen wird auch alles mögliche anders und teils sogar falsch ausgelegt.

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  •  Lindenwirzt
13.2.2017  (#5)
Skizze wurde jetzt von der Bautechnikerin bestätigt, passt so.
Zum Glück habe ich nicht auf die Gemeinde MA gehört sondern selber nochmal nachgefragt. :)

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