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Bedeutung Fixpunkt Bauhöhe

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  •  the_saint
21.7. - 27.7.2017
10 Antworten | 2 Autoren 10
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Hallo,

kann mit bitte jemand die Bedeutung von meinem Wiener Bauplan sagen von:
Dort steht am Rande der Karte wo die Straße wäre, Fettgedruckt

156.12 = Fixpunkt
° = -0,25

Dienen die 156.12 als Nullpunkt zur Höhenberechnung für mein Haus/Gaage. Wobei dieser Wert am Plan auf der Straße steht. Neben vielen nicht fettgedruckten anderen Werten der Staße entlang. Bin mir nicht sicher ob das nur Zufall ist, weil übersichtlicher oder ob sich der fettgedruckte Wert nun auf die Straße oder ganz allgemein als Fixpunkt für die Höhenberechnung von meinem Haus/Garage bezieht.

Hintergrund meiner Frage ist, das ich eine Garage am Gartenende (also hinten ) in der Ecke machen will (Baugenehmigung habe ich und Fundament ist auch schon da. Das überragt aber jetzt Nachbars Garten sicher um 30 cm. Erlaubte Bauhöhe wäre 2,5m. Jetzt habe ich ein ungutes Gefühl, weil es ja wie 280 samt Garage aussehen würde.
Bei der Garage (sie geht um die Ecke) hinten, habe ich mehrere Werte am Plan 155.40 /155,69 usw., stehen. Heißt, das ich durfte sozusagen aufschütten und die Berechnung der 2,5 m beginnt eben bei 156,12. Sehe ich das richtig. Wenn ich das aber tun durfte mit dem Garten bzw. Garagenfundament dann bin ich eben um einiges höher als der Nachbar. Das schreckt mich, aber vielleicht ist das ja nur optisch ein Problem, sofern eben die 156.12 mein Ausgangspunkt für die Bauhöhe sind. Wobei ich nicht weiß was mit den -0,25 gemeinst ist. Ich hoffe ich konnte mich halbweg klar ausdrücken.
Hilfe wäre sehr nett!!

lg

  •  GeorgL
  •   Bronze-Award
21.7.2017  (#1)
156,12 Ist die dortige Absoluthöhe ausgehend vom Wiener Null (ein Vermessungstechnisches Null das in der nähe der Schwedenbrücke markiert ist). an dieser Stelle wo das steht wird ein Vermessungspunkt (Bolzen in der Wand oder am Boden) zu finden sein und der hat die Höhe. Irgendwo im Plan müsste sowas stehen wie "FFOK entspricht 156,irgendwas". Die Zahl -0,25 könnte darauf hindeuten, bzw. könnte das das FOK Wohnhaus sein (also auf 155,87). über Schnittzeichnungen mit höhenangaben kann man dann die Garagenhöhe berechnen.

Wenn du den entsprechenden ausschnitt des Plans postest kann ich dir das ohne Vermutungen genau sagen.

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  •  the_saint
21.7.2017  (#2)
Hier ein Foto zur Frage - Deine angegebenen Abkürzungen konnte ich leider nicht finden. Ich hoffe die Fotos helfen. Mir geht es darum das mein Garagen-Fundament an der westseite recht hoch wirkt. Auch Gegenüber der Nachbarsseite. Es fehlt bei mir aber noch die Erde, das macht es krasser. ABer im osten ist ja mein Grundstück, wenn ich das richtig verstehe höher. Hier habe ich Werte von ca. 156 und im Westen gehts bis 155,42 runter. Meine Garage geht übrigens um die Ecke und ca. bis zu der Schrift von 155,42. Jetzt meine Frage, bei der Garage steht ja etwas von 156,17 eingezeichnet. Ist das das Niveau von der Garage von wo ich 2,5 m Bauhöhe raufmessen darf. Also sind die 156,17 auch das Niveau von dem Teil der um die Ecke geht oder? Und die Höhenunterschiede von 155,42 auf die 156,17 werden einfach mit Erde bzw. aufgeschüttet bzw. 1 Stufe versehen. Stimmt das? Ich hoffe ich konnte mich halbswegs verständlich ausdrücken.

lg


2017/20170721869398.jpg

2017/20170721182503.jpg

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  •  GeorgL
  •   Bronze-Award
22.7.2017  (#3)
In dem plan ist die garage leider nicht eingezeichnet. Im Einreichplan müsste sie drinnen sein. Kannst du vom einreichplan die gleichen stellen wie vom polierplan posten?

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  •  the_saint
23.7.2017  (#4)
Die Garage war oben im Plan schon eingezeichnet, sie ist punktiert, aber mit dem Einreichplan solltest du mehr Einblick haben, wobei der ja nichts über die Höhenunterschiede zum Nachbarn zeigt, oder?. Deswegen hatte ich dir anfangs ja die anderen Pläne gezeigt.


2017/20170723487626.jpg

2017/20170723431371.jpg


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  •  GeorgL
  •   Bronze-Award
23.7.2017  (#5)
Die beiden pläne in kombination zeigen die Lösung. Oberkante estrich garage ist -0.45 müA. Das ist absolut auf 155.92m.die Stützwand beim nachbar ist auf 155.98m laut polierplan. Den höhenunterschied kannst du mal kontrollieren (die vorgesehene Estrichhöhe natürlich noch mitberücksichtigen, falls noch einer kommt). Höchster punkt der Garage lt. Einreichplan darf dann 2.55m über dem fertigen estrich sein bzw. 249cm höher als die mauer an der Grundgrenze.

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  •  the_saint
23.7.2017  (#6)
Erstmal vielen herzlichen Dank für deine Unterstützung. Momentan bin ich recht angespannt ob das bei mir so passt mit dem Fundament. Und komme vor lauter Hektik durcheinander. Der Baumeister sagt es muss so passen wie er es gemacht hat, aber ich bin mir nicht 100% sicher.

Bitte nochmal zu meiner Uhrsprungsfrage mit den 156,12 = Fixpunkt bzw. °= - 0,25- (Bild 1).
Du schreibst, bzw. im Plan stehts ja auch. Das ist ein Fixpunkt. Ist dieser Fixpunkt auch als ü.A. zu sehen (also gleichzusetzen). Oder muss ich da eben noch etwas subtrahieren/addieren um vom Fixpunkt zum üA Wert zu kommen?
Bin mir noch sicher für was die 0,25 stehen.
Falls Fixpunkt und üA Wert nicht dasselbe sind wäre meine Logik gewesen:
Fixpunkt 156,12 bedeutet 155,87 ü.A. aber das kann wohl icht stimmen hm?

Ich finde leider auch nicht die Stützwand die du mit 155,98 angibst?

Außerdem sind auf Bild 1 ja viele Höhenangabe da bin ich mir jetzt auch nicht sicher ob die alle als üA zu verstehen sind bzw. ob ich da auch auf einen Absolutwert umrechnen müsste?

Sorry falls das sonnenklar ist, aber ich verstehe es leider noch nicht, danke für deine Geduld. Wenn ich deine Antwort verstehe dann kann ich hoffentlich meine eigentliche Frage noch schreiben, sofern noch etwas offen ist emoji

lg



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  •  GeorgL
  •   Bronze-Award
23.7.2017  (#7)
Ich antworte dir morgen ausführlicher, es hat sich bei mir da ein rechenfehler eingeschlichen

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  •  GeorgL
  •   Bronze-Award
26.7.2017  (#8)
Hallo, Sorry dass ich jetzt erst schreibe, hatte bisher keine Gelegenheit mir die Bilder noch genauer anzusehen.
Ich hoffe meine Richtigstellung kommt nicht zu spät, aber ich hab die vorherigen posts vom Handy gemacht und da war das ganze etwas unübersichtlich.

Auf Bild 1 gibts eine MOK (Maueroberkante, obere Einfriedung) mit einer Höhe von 156,05m
auf Bild 2 sieht man dass Oberkante Betonboden Garage auf -0,20m ist was einer Höhe von 156,17m entspricht. Das heisst also dass die Einfriedung vom Nachbar an der markierten Stelle 12cm tiefer ist als deine Betonplatte der Garage. Im Schnitt des Einreichplanes (Bild 4) sieht man dann dass die Garage von den -0,20 OK Garagenboden 2,55m hoch sein darf.

Vom Fixpunkt ausgehend mit 156,12m ist deine Garagenplatte 5cm höher. der Fixpunkt müsste durch einen eingeschlagenen Nagel in der Strasse markiert sein.
Das -0,25 bedeutet dass dieser Fixpunkt um 25cm tiefer ist als das +-0,00 deiner Baustelle (Fertiger Fußboden Wohnhaus)

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  •  the_saint
26.7.2017  (#9)
Danke!! du hast mir sehr geholfen. Das könnte knapp werden. Ich werde morgen nachmessen. Vorab: Im Einreichplan steht etwas von 1% Gefälle vor der Garage (sieht man am Foto aber nicht wirklich gut). Für den Fall des "worst case" Wenn der Fundamentersteller jetzt z.B. 2 oder 3% genommen hätte, dann hat man wohl keine Chance zu argumentieren, falls ich eben mehr als die von dir erwähnten 12 cm mit der Oberkante Betonboden überrage und somit höher als die 2,55 werde, droht dann ein Abriss.? Bist du dir mit der Höhe von 2,55 sicher, weil Garagen hinten im Garten ja eigentlich nur 2,5 m sein dürfen. Ich sehe die 2,55 am Plan natürlich auch, aber kann es sein das der Strich schon ein bisschen tiefer ansetzt im Plan und nicht die Oberkante der Garage gemeint ist?
Und zu guter Letzt bzw. weiß du abschließend zufällig wer haftet, wenn die Höhe nicht passt, ich als Bauherr, der Fundamentersteller oder gar der Garagenlieferant der großzügigerweise geschrieben hat: Garage wuren entsprechend der Baubewilligung und wie in den Bauvorschriften gefordert ornungsgemäss ausgeführt.
Wäre dir für ein letztes Feedback sehr dankbar!!

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  •  GeorgL
  •   Bronze-Award
27.7.2017  (#10)
Die Höhe 2,55 ist nicht ganz eindeutig, man sieht auch eine Absoluthöhe 2,32m plus 0,20 OK Fußboden ergäbe 2,52m Höhe. Dh hier ist schon der Einreichplan widersprüchlich (Hier weiß ich nicht was im Streitfall gelten würde). Im Zweifel sollte die tiefere Höhe eingehalten werden. Grundsätzlich gilt: Was eingereicht und baubewilligt wurde darf auch gebaut werden, auch wenn die Bauordnung eigentlich was anderes vorsieht.
Wenn der Garagenhersteller (ist das auch der Bauführer?) mit Stempel unterschreibt dass alles Ordnungsgemäß ausgeführt wurde haftet er auch dafür. Ob er irgendwelche Klauseln in dem Schriftstück hat dass das nur für das von ihm gelieferte Produkt, nicht jedoch für die Montage auf der Baustelle gilt wäre zu prüfen (Ich nehme an dass das eine Fertiggarage ist). Dann gibts noch die Montagefirma falls das nicht der Hersteller ist.
Den Fundamentersteller kann man nur belangen wenn noch nicht drübergebaut wurde.
Wenn alle bauausführenden Firmen Kenntnis vom bewilligten Einreichplan bzw. dem mit dem Einreichplan übereinstimmenden Polierplan hatten kannst du als Bauherr nicht belangt werden. Wenn du das Fundament selbst betoniert hast oder den ausführenden den Plan vorenthalten hast und sie nach deinen Anweisungen das Fundament zu hoch betoniert haben hast du Pech gehabt.
Wenn die Garage zu hoch ist (über 2,52m), und die Baubehörde davon Kenntnis erlangt (es wird von der Baubehörde kaum jemand nachmessen) muss sie tätig werden und wird dich zur konsensgemäßen Herstellung des Bauwerkes auffordern (auf die richtige Höhe bringen). Wenn du dem nicht nachkommst (nicht nachkommen kannst weil zB technisch nicht möglich) wirst du in letzter Konsequenz einen Abbruchbescheid erhalten. Wer für die Kosten dafür aufkommt kommt drauf an wessen Schuld es ist dass zu hoch gebaut wurde (siehe oben). Im schlimmsten (teuersten, langwierigsten) Fall ist das zivilrechtlich zu klären.

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