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Bedeutung bestehendes Servitutsrecht bei Hauskauf [K]

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  •  laplatrix
  •  [K]
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8.2. - 10.3.2022
59 Antworten | 16 Autoren 59
59
Guten Abend,

Nachdem unser Hauskauf sehr holprig verläuft, mündliche Zusagen nicht gehalten werden und Co. Sind wir bzgl dem folgenden Thema nun etwas verunsichert. Nachdem unser Kaufangebot von Seiten des Verkäufers angenommen wurde, wurde uns erst mitgeteilt, dass ein Servitutsrecht besteht. Anbei findet ihr die Skizze. Rechtes Grundstück möchten wir kaufen, links ist ein Nachbar. So wie ich das sehe, besteht für Teile meiner Einfahrt in die Garage und einem Stellplatz das Servitutsrecht. Nachdem ich leider rechtlich 0 Ahnung habe wollte ich hier mal nachfragen, was für mich nun wichtig ist. Darf ich denn auf diesen Stück parken auch oder darf ich es nur zum begehen/befahren nutzen? Kann der Nachbar einfach dieses Recht aufheben? Bin jetzt leider sehr verunsichert, weil das erst angesprochen wurde nachdem wir das Angebot gestellt haben. Ich bedanke mich schon mal für die Antworten:) 

2022/2022020854330.jpg

  •  hektor
  •   Bronze-Award
9.2.2022  (#1)
Hallo,
verfügst Du aktuell über einen GB-Auszug? Falls nicht, das wäre der nächste Schritt zur Beantwortung deiner Fragen!

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  •  laplatrix
9.2.2022  (#2)
Ja hab ich bekommen. Hoffe, ich hab jetzt nichts wichtiges weg getan. Hab Adresse und derzeitige Eigentümer unkenntlich gemacht. 

2022/20220209147058.jpg

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
9.2.2022  (#3)
Augenscheinlich ist es garkein Baugrund.  Gibts dafür einen plausiblen Grund?

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  •  Bianci
9.2.2022  (#4)
So wie ich das lese, hat der Nachbar auf dem blauen Teil eures zukünftigen Grundes ein Geh- und Fahrrecht.
Meine Meinung (bin aber kein Jurist): Wenn du dort parken würdest und er dann nicht vorbei kann, ist er in seinem Recht behindert. Genauso, wenn du dort absperren möchtest o.ä.

Der Nachbar könnte natürlich auf dieses Recht verzichten, sofern er eine andere Möglichkeit hat, auf sein Grundstück zu kommen. Da müsstet ihr mit ihm reden und ev. einen Betrag anbieten.

@­MalcolmX: Die Widmung findet man nicht im Grundbuch. Dort ist die Nutzung eingetragen, und die wurde offenbar nicht geändert, nachdem dort gebaut wurde.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
9.2.2022  (#5)

zitat..
MalcolmX schrieb: Augenscheinlich ist es garkein Baugrund. 

Im Grundbuch steht nicht immer die aktuellste Widmung, das ist kein Problem.

Mir ist aus deiner Beschreibung nicht ganz klar, ob du jetzt das dienende oder herrschende Grundstück kaufen willst. Du fragst Sachen, die eigentlich der Besitzer des herrschenden fragen würde (also ob du auch Parken und nicht nur Fahren/Gehen darst bzw. ob der Nachbar die Servitut aufheben kann), aber wenn das dein Grundbuchauszug ist und du das rechte Grundstück kaufst, dann hast du das dienende Grundstück, d.h. der Nachbar fährt darüber und du musst das dulden.

Also vorneweg wäre gut, wenn du das mal klar stellst, sonst wird es chaotisch hier emoji

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  •  passra
  •   Gold-Award
9.2.2022  (#6)

zitat..
laplatrix schrieb: Darf ich denn auf diesen Stück parken auch oder darf ich es nur zum begehen/befahren nutzen?

Bei uns in Bayern heißt das ja auch "Geh- und Fahrrecht" und bezieht sich nicht auf dich, sondern auf den NACHBARN, der dieses Recht auf DEINEM Grundstück hat. Sollte auch so dort stehen, wo du den Text ausgestrichen hast.
Du darfst das Grundstücksteil nutzen, wie du willst, solange es den NACHBARN nicht daran hindert, den Grundstücksteil jederzeit zu begehen und zu befahren. Du darfst dort also auch parken, Blumentöpfe aufstellen usw. 😉, wenn es den Nachbarn nicht behindert. Will er vorbei, egal wann oder warum, musst du wegfahren/wegräumen.

Defacto ist das Grundstückteil also für dich nicht nutzbar und nur ein Stück Straße und somit nichts wert, solange das Geh-und Fahrrecht draufliegt.
Vermutlich ist es die Zufahrt zu seiner Garage dort am Eck und das Stück wird aufgrund des schmales Weg benötigt, da sonst kein Auto durchpasst und keine Zufahrt gegeben wäre, oder?

[Edit] Davon ausgehend, das ihr das RECHTE Grundstück kaufen wollt!

Bei uns ist das auch so, unser Grundstück ist von anderen Baugrundstücken umgeben, es gibt eine Straße quer durch bis zu unserem Hof. Die Straße gehört dem Nachbarn, wir haben aber das Geh- und Fahrrecht darauf.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
9.2.2022  (#7)

zitat..
chrismo schrieb: Mir ist aus deiner Beschreibung nicht ganz klar, ob du jetzt das dienende oder herrschende Grundstück kaufen willst.

zitat..
laplatrix schrieb: Ja hab ich bekommen. Hoffe, ich hab jetzt nichts wichtiges weg getan. Hab Adresse und derzeitige Eigentümer unkenntlich gemacht. 

Also zu meiner oberen Frage: kaufst du das Grundstück mit der Nummer xxxx/33 oder xxxx/34?

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  •  laplatrix
9.2.2022  (#8)
Entschuldigt bitte die wirren angaben, wir wollen das rechte Grundstück mit der Nummer 33 kaufen.

Ihr habt mir schon wahnsinnnig weitergeholfen, ich hab das von Anfang an falsch verstanden:)

Unsere Garagen liegen zusammen. Seine Garage kann er ganz normal befahren, dazu müsste er diesen Streifen eigentlich nicht benutzen. Allerdings kenne ich den Nachbarn noch nicht, eventuell ist es ja ein alter Herr der bisschen ausholt beim einparken:D
Termin haben wir mit den Makler erst wenn meon Lebensgefährte wieder gesund ist. 

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
9.2.2022  (#9)
OK, dann kauft ihr das dienende Grundstück und das Nachbargrundstück hat das Recht über den eingezeichneten Teil zu fahren bzw. zu gehen. Damit folgendes:

Ihr müsst dem Nachbarn die Nutzung ermöglichen und dürft sie auch nicht einschränken. Ihr dürft auf dem entsprechenden Teil also grundsätzlich nicht parken, weil er frei zum Gehen/Befahren bleiben muss. Der Nachbar kann euch de facto also das Aufstellen von Blumenkästen oder dort Parken untersagen - obwohl das euer Grundstück ist - wenn er zeigen kann, dass ihm dadurch die Nutzung des Geh/Fahrtrecht eingeschränkt wird.

zitat..
laplatrix schrieb: Unsere Garagen liegen zusammen. Seine Garage kann er ganz normal befahren, dazu müsste er diesen Streifen eigentlich nicht benutzen.

Dann würde ich schauen, dass ich die Grunddienstbarkeit so schnell wie möglich weg bekomme. D.h. den Nachbarn fragen, ob er darauf verzichten mag. Das wird er nicht umsonst machen, aber ihr müsst bedenken, dass die Grunddienstbarkeit den Wert eures gesamten Grundstücks reduziert (wird bei Immobilienbewertungen mit einem prozentuellen Abschlag gemacht) und gewisses Konfliktpotenzial (siehe Parkbsp. von oben) bringt.

Und was ich unabhängig davon machen würde vor Kauf(!): den alten Kaufvertrag von 2013, wo die Dienstbarkeit geregelt ist, besorgen und lesen!

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  •  laplatrix
9.2.2022  (#10)
Ich bedanke mich bei euch allen sehr, endlich durchschauen wir das Ganze ein bisschen. Wir werden so vorgehen, wie von dir beschrieben chrismo, vielen dank! 

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  •  bautech
  •   Gold-Award
9.2.2022  (#11)
Mich würde stutzig machen, dass ein Servitut erst nach Legung des Kaufangebotes durch einen potenziellen Käufer kundgetan wird... eigentlich würde ich dies als nixhtigmachende Relevante ansehen und den Preis neu überdenken...

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  •  Bianci
9.2.2022  (#12)
Ich sehe das so wie bautech.
Das Servitut mindert den Wert der Immobilie, somit würde ich mit dem Verkäufer nochmal über den Preis reden.

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  •  passra
  •   Gold-Award
9.2.2022  (#13)
Wie ich schon schrieb: Defacto ist das Grundstückteil also für dich nicht nutzbar und nur ein Stück Straße und somit nichts wert, solange das Geh-und Fahrrecht draufliegt. 
Die Fläche würde ich in Abzug bringen.

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  •  laplatrix
9.2.2022  (#14)
Werden wir definitiv machen, geb euch dann gerne Bescheid, was dabei rausgekommen ist! 

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
9.2.2022  (#15)

zitat..
passra schrieb: nur ein Stück Straße und somit nichts wert,

Es ist sogar noch "schlimmer", denn die Servitut mindert den Wert meist mehr, als der betroffene selbst Teil wert ist, weil eben die komplette Immobilie davon betroffen ist.

Im Endeffekt muss man sich aber so oder so mit dem Verkäufer auf einen Preis einigen. 

@laplaplatrix: es ist zufällig ein 10 Jahre altes Immobiliengutachten für dein Wunschgrundstück öffentlich im Internet, ich schick dir eine PN mit dem Link. Da war allerdings die Servitut noch nicht eingetragen. Vielleicht steht ja trotzdem was drin, was euch jetzt nützt.

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  •  laplatrix
10.2.2022  (#16)
Ja Problem ist wir haben ohne von dem Servitutsrecht jemals gehört zu haben ein Kaufangebot gestellt welches zunächst abgelehnt wurde und einen Tag darauf doch akzeptiert wurde. Erst jetzt wurden wir darüber informiert. Für mich ist aber unter dieser Voraussetzung mein gestelltes Kaufangebot nicht mehr aktuell da mir dies ja verschwiegen wurde. Bin gespannt wie dss jetzt weitergeht. Bisschen veräppelt fühlt man sich schon. 

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  •  peterT1
  •   Gold-Award
10.2.2022  (#17)

zitat..
laplatrix schrieb:

Für mich ist aber unter dieser Voraussetzung mein gestelltes Kaufangebot nicht mehr aktuell da mir dies ja verschwiegen wurde. Bin gespannt wie dss jetzt weitergeht. Bisschen veräppelt fühlt man sich schon.

Was wurde euch verschwiegen??
Das Grundbuch ist ÖFFENTLICH. Jede und Jeder kann sich dort Auszüge holen, von allen Grundstücken die man will. Warum stellt man ein Kaufangebot, wenn man den Grundbuchsauszug nicht kennt? Ohne Grundbuchsauszug weiß man ja nicht einmal wer jetzt der Eigentümer ist... 


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  •  laplatrix
10.2.2022  (#18)
Naja einfach aus Unwissenheit, Gutgläubigkeit etc. Wir wissen es einfach nicht besser. Ist uns eine Lehre.
Man vertraut dem Makler, schliesslich ist er vom Fach. Vorab bekommen haben wir Baubewilligung, Widmungsinfos etv aber da steht nirgendswo etwas vom einem servitut. Auch vom makler wurde es so kommuniziert, aber klar, wir hätten den Grundbuchauszug zusätzlich anfordern sollen. 

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  •  peterT1
  •   Gold-Award
10.2.2022  (#19)
Gut, und bitte weitersagen.
Bei allem was mit Grundstücken zu tun hat, sollte das Grundbuch die erste Anlaufstelle sein.
Ihr habt jetzt schon ein paar Tipps bekommen, ich drücke die Daumen.

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  •  uhim
  •   Bronze-Award
11.2.2022  (#20)
Einen Makler der den Grundbuchauszug und ein eingetragenes Servitut nicht kennt kann ich mir nicht vorstellen. Wer bezahlt den Makler? Ihr, der Verkäufer, beide? Wenn so grundlegende Dinge daneben gehen, was ist dann eigentlich die Dienstleistung die der Makler erbringt?

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  •  laplatrix
11.2.2022  (#21)
Der wird von uns beiden gezahlt. Also der derzeitige Verkäufer hat ihn beauftragt und wir müssen uns da eben für Vermittlung und Co beteiligen. In Summe will er 17k haben. Grad deswegen hab ich moch zunächst sehr sicher gefühl, mit quasi eine Profi.. Naja... 

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