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Baurechtsämter, Flachdachbauweise

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  •  Lorenzopaul
12.8. - 13.9.2007
2 Antworten 2
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Ich möchte ein Haus mit Flachdach bauen. Gemeinde/Ort in D ist zweitrangig. Wie erfahre ich, welche Gemeinde diese Bauweise zulässt?
Wie kommt man da zum Erfolg bei dieser "unkonventionellen" Suchrichtung?

  •  joski
13.9.2007  (#1)
Baurechtsämter - Du gehst auf das zuständige Bauamt in der Gemeinde wo du bauen möchtest und fragst nach - kannst auch anrufen.

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  •  ... der martin.
13.9.2007  (#2)
Kreisbaumeister - Hallo,

die Sachlage ist bei mir ähnlich - faktisch entscheidend ist die Aussage des Kreisbaumeisters (i.d.R. vom Landratsamt) - dieser begutachtet das Bauvorhaben, das Grundstück, die Landschaft, den Bebauungsplan, die Richtilinen etc. ... und dann wird zugestimmt, abgelehnt oder "nachverhandlet" ... viel Erfolg!

Erste Anlaufstelle sollte aber immer das Bauamt der Gemeinde sein ...

lg
mr

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