Baurechtsämter, Flachdachbauweise
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Baurechtsämter - Du gehst auf das zuständige Bauamt in der Gemeinde wo du bauen möchtest und fragst nach - kannst auch anrufen. |
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Kreisbaumeister - Hallo,
die Sachlage ist bei mir ähnlich - faktisch entscheidend ist die Aussage des Kreisbaumeisters (i.d.R. vom Landratsamt) - dieser begutachtet das Bauvorhaben, das Grundstück, die Landschaft, den Bebauungsplan, die Richtilinen etc. ... und dann wird zugestimmt, abgelehnt oder "nachverhandlet" ... viel Erfolg! Erste Anlaufstelle sollte aber immer das Bauamt der Gemeinde sein ... lg mr |

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