« Finanzierung  |

bank99 - wohnkredit99 2025 und mehr

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
 1  2 
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
2.1. - 17.6.2025
24 Antworten | 8 Autoren 24
3
27
Das dritte Jahr der bank99 stand im Zeichen der Harmonisierung der bestehenden Kernbankensysteme aus der „alten“ ING und der „neuen“ bank99 auf nun ein System. Ziel ist es, im ersten Quartal 2025 alle Kunden im neuen System zu vereinen. Damit ist der Weg frei, um das Produktportfolio sowohl für Bestands- wie auch Neukunden künftig schrittweise zu erweitern.
Auch 2024 konnten Kreditnehmer bis zum Jahresende von den Ausnahmekontingenten der KIM-V profitieren. Beispielsweise kann bei Neueinreichungen derzeit nach wie vor ein DSTI von bis zu 45% berücksichtigt werden.

Im Zuge eines sich vorerst einmal entspannenden Zinsszenarios, kann das Finanzierungsangebot speziell auch für „Sanierer“ interessant sein. Diese können im Zuge einer Umschuldung ihres aktuell höher verzinsten Wohnkredites gleichzeitig auch zusätzliche Mittel in Anspruch nehmen, um diverse Arbeiten an ihrer Immobilie fertigzustellen bzw. Modernisierungen vorzunehmen. Die Höhe der Modernisierungskosten ist dabei betraglich nicht gedeckelt. Der beantragte Kreditbetrag darf jedoch nicht höher als 90% des Verkehrswertes (abzüglich Vorlasten) sein – und: es bedarf keiner Rechnungen oder sonstiger Nachweise über die Durchführung der Modernisierungsarbeiten.

An der bestehenden Herangehensweise zur Bearbeitung des Kreditmarktes hat sich bislang (noch) nichts geändert. Das Angebot der bank99 richtet sich ohne Ausnahme an unselbständig Erwerbstätige bzw. Freiberufler mit Kammerzugehörigkeit, die eine fertiggestellte und eigengenutzte (Haupt- oder Nebenwohnsitz) Wohnimmobilie finanzieren oder ihren bestehenden Immobilienkredit umschulden (und aufstocken) möchten.

Detailinformationen zu den Voraussetzungen für die Kreditvergabe sind in den Threads der vergangenen Jahre zu finden. Über allfällige Änderungen werde ich wie gewohnt zeitnah informieren.

Die Konditionen:

Nach wie vor ist die bank99 das einzige heimische Institut, das „die Zinsen“ ausschließlich an der Kombination zweier Kriterien ausrichtet.

Sowohl die variable wie auch die fixe Zinskondition wird in Abhängigkeit der Kredithöhe und des Ausleihungsgrades (= loan to value = Kreditbetrag zu Immobilienwert bzw. Kaufpreis) gesteuert und in eine allgemein gültige, unveränderbare Konditionenmatrix gegossen.

Die per 18.12.2024 geltenden, bestmöglichen Konditionen lauten dabei wie folgt:


5Y fix 
50.000-150.000  3,24%
150.000 - 300.000  2,99%
300.000 – 500.000 2,89%
ab 500.000  2,79%

10Y fix 
50.000-150.000  3,30%
150.000 - 300.000  3,05%
300.000 – 500.000 2,95%
ab 500.000  2,85%

15Y fix 
50.000-150.000  3,65%
150.000 - 300.000   3,40%
300.000 – 500.000  3,30%
ab 500.000  3,20%

20 fix 
50.000-150.000  3,65%
150.000 - 300.000   3,40%
300.000 – 500.000  3,30%
ab 500.000  3,20%

Aufschlag variabel
50.000-150.000  1,25%
150.000 - 300.000   1,00%
300.000 – 500.000  0,90%
ab 500.000  0,80%

Die Konditionen gelten wie gewohnt sowohl für Neufinanzierungen als auch für Umschuldungen wie gewohnt OHNE Bearbeitungsgebühr.

Generelles zum Thema Finanzierung

2024 war kreditvergabeseitig durch die KIM-V für private Wohneigentumserwerber einmal mehr herausfordernd. Mit einer positiven Nachricht ließ das die Verordnung empfehlende Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) jedoch Anfang Dezember aufhorchen. Durch die schlagartige Verbesserung der Kreditqualität des gesamten heimischen, privaten Wohnkreditbestandes, wird die Verordnung im Juni 2025 auslaufen. Die Kreditvergabe orientiert sich (selbstverständlich unter dem wachsamen Auge der beaufsichtigenden Behörden) danach künftig wieder weitgehend an der jeweils bankspezifischen Risikosichtweise.

Ebenfalls „Rückenwind“ sollte es weiterhin inflationsseitig geben. Die Zeiten oft sogar zweistelligen Preiswachstums dürften angesichts der rigiden EZB-Zinspolitik vorbei sein. Sowohl die aktuellen Renditekurven (als Abbild für die langfristige Zinserwartung) als auch die (über die Entwicklung diverser Zinsmarktderivate abgebildete) Markterwartungen für die kurzfristigen Zinsen haben bereits einiges vorweggenommen.

2025 dürfte sich durch die insgesamt positiven Entwicklungen aus Regulatorik und Zinsgefüge für Immobilienkreditnehmer erwartungsvoll gestalten und all jenen Hoffnung machen, die ihre Eigenheimbildung (erneut) in Angriff nehmen wollen. So wie auch im vergangenen Jahr erwarte ich notenbankseitig eine vorsichtig agierende Zinspolitik, die zu stabilen Verhältnissen bei der allgemeinen Preisentwicklung führen soll. Regulatorisch (und das nicht nur bei der Kreditvergabe) wären weitere Schritte zur Reduktion von Komplexität wünschenswert.

Wie gewohnt werde ich zur Unterstützung der jeweils eigenen Meinungsbildung zur Verzinsungswahl versuchen, relevante Finanzmarktdaten und aktuelle Charts im themenbezogenen Thread https://www.energiesparhaus.at/forum-inflations-und-zinsentwicklung/79232 möglichst zeitnah zu kommunizieren. 

Ich wünsche allen Lesern ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr!

von Dementsprechend

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
17.1.2025  (#1)
Konditionenanpassung per 22.01.

Die 5Y Fixzinskondition bleibt gleich. 10Y- , 15Y- und 20Y-Fixzinskondition erhöht sich jeweils um 0,30%.

Die per 22.01.2025 geltenden, bestmöglichen Konditionen lauten wie folgt:


5Y fix 
50.000-150.000  3,24%
150.000 - 300.000  2,99%
300.000 – 500.000 2,89%
ab 500.000  2,79%

10Y fix 
50.000-150.000  3,60%
150.000 - 300.000  3,35%
300.000 – 500.000 3,25%
ab 500.000  3,15%

15Y fix 
50.000-150.000  3,95%
150.000 - 300.000   3,70%
300.000 – 500.000  3,60%
ab 500.000  3,50%

20 fix 
50.000-150.000  3,95%
150.000 - 300.000   3,70%
300.000 – 500.000  3,60%
ab 500.000  3,50%

Aufschlag variabel
50.000-150.000  1,25%
150.000 - 300.000   1,00%
300.000 – 500.000  0,90%
ab 500.000  0,80%

Die Konditionen gelten wie gewohnt sowohl für Neufinanzierungen als auch für Umschuldungen wie gewohnt OHNE Bearbeitungsgebühr.


1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.
  •  sepp80
21.1.2025  (#2)
hey

bekommt man eigentlich diese zinssätze auch gleich angeboten wenn man direkt selbst anfragt, oder eben nur über dich?

lg

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
21.1.2025  (#3)
Hi,
die Zinskondition gestaltet sich ausschließlich

zitat..
LiConsult schrieb: in Abhängigkeit der Kredithöhe und des Ausleihungsgrades (= loan to value = Kreditbetrag zu Immobilienwert bzw. Kaufpreis)

unabhängig davon, ob direkt angefragt oder über einen Kooperationspartner.
lg


1


  •  sepp80
21.1.2025  (#4)

zitat..
LiConsult schrieb:

Hi,
die Zinskondition gestaltet sich ausschließlich

──────..
LiConsult schrieb: in Abhängigkeit der Kredithöhe und des Ausleihungsgrades (= loan to value = Kreditbetrag zu Immobilienwert bzw. Kaufpreis)
───────────────

unabhängig davon, ob direkt angefragt oder über einen Kooperationspartner.
lg

ok danke... 
was hätte es dann für vorteile über einen kooperationspartner anzufragen, wenn der zinssatz in beiden fällen gleich wäre? im normalfall kommt ja dann auch noch eine vermittlungsgebühr hinzu?

lg

1
  •  Equity
  •   Bronze-Award
21.1.2025  (#5)
Bei LiConsult kommt bei der bank99 nichts dazu. Vorteil ist, es wird (sehr) flott und unkompliziert laufen zum selben Preis und bei etwaigen Fragen bekommst du flott eine kompetente Antwort. Direkt trifft das vllt auch alles zu, vllt auch nicht.

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
21.1.2025  (#6)
Prinzipiell bietet die bank99 ja ohne Bearbeitungsgebühr an (sowohl "direkt" wie auch "indirekt" über Vermittler). Der Kooperationspartner hat jedoch die Möglichkeit bis zu 1,5% an Vermittlungsgebühr zu verrechnen.

Hier kann ich aber nicht beurteilen, wie das die Marktbegleiter handhaben - ich selbst erstelle jedenfalls die Konditionenbeispiele ohne Bearbeitungsgebühr.

Auch kann ich nicht beurteilen, wie rasch und umfangreich ein Beratungstermin/Abklärung des Einzelfalls mit den Vergabekriterien/ Abstimmung "Sonderfälle"/ Angebotslegung, etc. bei der direkten Anfrage erfolgt.

Nachdem ich das relevante Tool auf meinem Rechner und das Hypothekarprodukt inkl. Vergabekriterien kenne, sind bei mir auch im Falle der bank99 die Durchlaufzeiten "kurz".

lg

1
  •  sepp80
21.1.2025  (#7)
ok, danke für die info

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
19.2.2025  (#8)
Konditionenanpassung per 20.02.

Die 15Y- und 20Y Fixzinskonditionen werden angepasst und reduzieren sich für alle Konditionenausläufe um 0,20%. Die 5Y- und 10Y- Fixzinskonditionen bleiben unverändert.

Die per 20.02.2025 geltenden, bestmöglichen Konditionen lauten wie folgt:


5Y fix 
50.000-150.000  3,24%
150.000 - 300.000  2,99%
300.000 – 500.000 2,89%
ab 500.000  2,79%

10Y fix 
50.000-150.000  3,60%
150.000 - 300.000  3,35%
300.000 – 500.000 3,25%
ab 500.000  3,15%

15Y fix 
50.000-150.000  3,75%
150.000 - 300.000   3,50%
300.000 – 500.000  3,40%
ab 500.000  3,30%

20 fix 
50.000-150.000  3,75%
150.000 - 300.000   3,50%
300.000 – 500.000  3,40%
ab 500.000  3,30%

Aufschlag variabel
50.000-150.000  1,25%
150.000 - 300.000   1,00%
300.000 – 500.000  0,90%
ab 500.000  0,80%

Die Konditionen gelten wie gewohnt sowohl für Neufinanzierungen als auch für Umschuldungen wie gewohnt OHNE Bearbeitungsgebühr.

2
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
13.3.2025  (#9)
Konditionenanpassung per 19.03.

Die per 19.03.2025 geltenden, bestmöglichen Konditionen lauten wie folgt:


5Y fix 
50.000-150.000  3,34%
150.000 - 300.000  3,09%
300.000 – 500.000 2,99%
ab 500.000  2,89%

10Y fix 
50.000-150.000  3,70%
150.000 - 300.000  3,45%
300.000 – 500.000 3,35%
ab 500.000  3,25%

15Y fix 
50.000-150.000  3,90%
150.000 - 300.000   3,65%
300.000 – 500.000  3,55%
ab 500.000  3,45%

20 fix 
50.000-150.000  3,90%
150.000 - 300.000   3,65%
300.000 – 500.000  3,55%
ab 500.000  3,45%

Aufschlag variabel
50.000-150.000  1,25%
150.000 - 300.000   1,00%
300.000 – 500.000  0,90%
ab 500.000  0,80%

Die Konditionen gelten wie gewohnt sowohl für Neufinanzierungen als auch für Umschuldungen wie gewohnt OHNE Bearbeitungsgebühr.

2
  •  lecbt13
7.4.2025  (#10)
Hi LiConsult. 
Wärst du so nett und uns ein Update bezüglich Bank99 Zinsen geben? Seitdem die Swap 10 J Sätze auf 2.5 wieder gefallen sind, wäre es schon interessant zu sehen ob sich bei Bank99 was geändert hat. Danke.

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
7.4.2025  (#11)
Freilich, Updates kommen zeitnah, sobald neue Konditionen ausgesprochen werden.

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
29.4.2025  (#12)
Nach den zuletzt per 15.04. angepassten Vergabekriterien passen sich infolge des gesunkenen Marktzinsniveaus nun auch wieder die Fixzinskonditionen an.

Die per 05.05.2025 geltenden, bestmöglichen Konditionen lauten wie folgt:


5Y fix 
50.000-150.000  3,29%
150.000 - 300.000  3,04%
300.000 – 500.000 2,94%
ab 500.000  2,84%

10Y fix 
50.000-150.000  3,60%
150.000 - 300.000  3,35%
300.000 – 500.000 3,25%
ab 500.000  3,15%

15Y fix 
50.000-150.000  3,70%
150.000 - 300.000   3,45%
300.000 – 500.000  3,35%
ab 500.000  3,25%

20 fix 
50.000-150.000  3,80%
150.000 - 300.000   3,55%
300.000 – 500.000  3,45%
ab 500.000  3,35%

Aufschlag variabel
50.000-150.000  1,25%
150.000 - 300.000   1,00%
300.000 – 500.000  0,90%
ab 500.000  0,80%

Die Konditionen gelten wie gewohnt sowohl für Neufinanzierungen als auch für Umschuldungen wie gewohnt OHNE Bearbeitungsgebühr.

1
  •  cyberspacer
  •   Bronze-Award
6.6.2025  (#13)
Eine Frage zu den fixen Konditionen. Man darf ja bei Fixzins 10.000€ "straffrei" sondertilgen.
Was ist nun, wenn durch diese Sondertilgungen der Kredit zB 3 Jahre vor Ablauf der Fixzinsperiode bereits auf 0 ist? Gibt es dafür auch eine Pönale?

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
7.6.2025  (#14)
Die gesetzliche Pönaleregelung zielt auf die Höhe der diesbezüglich maximal "erlaubten", jährlichen Sondertilgungen ab. Wenn durch die Sondertilgungen die Verbindlichkeit vor dem laut Tilgungsplan geplanten Datum erfolgt, kann dann nicht zusätzlich eine Pönale verrechnet werden.

1
  •  speeeedcat
7.6.2025  (#15)
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009367

Vorzeitige Rückzahlung § 20.Paragraph 20,
  • (1)Absatz einsDer Kreditnehmer hat das jederzeit ausübbare Recht, den Kreditbetrag vor Ablauf der bedungenen Zeit zum Teil oder zur Gänze zurückzuzahlen. Die vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kreditbetrags samt Zinsen gilt als Kündigung des Kreditvertrags. Die vom Kreditnehmer zu zahlenden Zinsen verringern sich bei vorzeitiger Kreditrückzahlung entsprechend dem dadurch verminderten Außenstand und gegebenenfalls entsprechend der dadurch verkürzten Vertragsdauer; die Kosten verringern sich verhältnismäßig.

  • (2)Absatz 2Der Kreditgeber kann vom Kreditnehmer eine angemessene und objektiv gerechtfertigte Entschädigung für den ihm aus der vorzeitigen Rückzahlung voraussichtlich unmittelbar entstehenden Vermögensnachteil verlangen. Dies gilt nicht, wenn
  • 1.Ziffer eins

    die vorzeitige Rückzahlung mit einer Versicherungsleistung aus einem Versicherungsvertrag getätigt wird, der vereinbarungsgemäß die Rückzahlung des Kredits gewährleisten soll,

  • 2.Ziffer 2

    die Rückzahlung in einen Zeitraum fällt, für den kein fester Sollzinssatz vereinbart wurde,

  • 3.Ziffer 3

    der vorzeitig zurückgezahlte Betrag 10 000 Euro innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht übersteigt oder

  • 4.Ziffer 4

    der Kredit in Gestalt einer Überziehungsmöglichkeit gewährt worden ist.


  • (3)Absatz 3Die Entschädigung darf die Zinsen, die der Verbraucher bis zum Ende der Laufzeit des Kreditvertrags für den betreffenden Kreditbetrag hätte zahlen müssen, nicht übersteigen. Sie darf überdies höchstens
  • 1.Ziffer eins

    0,5% des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrags, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen Rückzahlung und dem vereinbarten Ablauf des Kreditvertrags ein Jahr nicht überschreitet, und

  • 2.Ziffer 2

    1% in allen anderen Fällen

  • betragen.




    1
    • ▾ Anzeige
      Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
    Hallo speeeedcat, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
    •  LiConsult
    •   Gold-Award
    7.6.2025  (#16)

    zitat..
    LiConsult schrieb: Wenn durch die Sondertilgungen die Verbindlichkeit vor dem laut Tilgungsplan geplanten Datum erfolgt, kann dann nicht zusätzlich eine Pönale verrechnet werden.

    sorry - war leider kein sinnvoller Satz. Gemeint ist: wenn durch Sondertilgungen die Verbindlichkeit vor dem geplanten Ende gänzlich zurückgezahlt wird, entsteht dadurch keine Pönaleverpflichtung.


    1
    •  cyberspacer
    •   Bronze-Award
    7.6.2025  (#17)
    Vielen Dank für eure Antworten! Dann können wir weiter wie geplant sondertilgen emoji

    1
    •  cyberspacer
    •   Bronze-Award
    7.6.2025  (#18)
    Nur warum ich stutzig nachgefragt habe:

    Besondere Geschäftsbedingungen
    "8 Vorzeitige Rückzahlung

    Der Kreditnehmer hat das jederzeit ausübbare Recht, den Kreditbetrag
    vor Ablauf der bedungenen Zeit zum Teil oder zur Gänze zurückzuzahlen.
    Die vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kreditbetrags gilt
    als Kündigung des Kreditvertrags.

    Im Falle eines Kredites mit fixem Sollzinssatz gilt eine Kündigungsfrist
    bis zum Ablauf der jeweiligen Fixzinsperiode als vereinbart, im Falle
    eines Kredites mit variablem Sollzinssatz gilt keine Kündigungsfrist als
    vereinbart. Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist (im Falle eines
    Kredites mit fixem Sollzinssatz) ist vom Kreditnehmer für den nicht
    eingehaltenen Teil der Restlaufzeit der jeweiligen Fixzinsperiode eine
    Entschädigung gemäß § 20 HIKrG zu bezahlen. Betreffend die Höhe
    dieser Entschädigung gilt der letzte Absatz dieses Punktes 8. Die
    vom Kreditnehmer zu zahlenden Zinsen verringern sich bei vorzeitiger
    Kreditrückzahlung entsprechend dem dadurch verminderten Außenstand
    und gegebenenfalls entsprechend der dadurch verkürzten Vertragsdauer;
    laufzeitabhängige Kosten verringern sich verhältnismäßig.

    Ungeachtet des vorstehenden Absatzes hat der Kreditnehmer eines
    Kredites mit fixem Sollzinssatz das Recht, neben der laufenden Tilgung
    in jedem Kalenderjahr bis zu 5% des Gesamtkreditbetrags je
    Kreditkonto oder bis zu 10.000,00 Euro je Kreditkonto (maßgeblich
    ist der im Einzelfall höhere Betrag) einmalig oder in mehreren Teilbeträgen
    vorzeitig zurückzuzahlen, ohne dass eine Entschädigung
    zu bezahlen ist (= Sondertilgungsbetrag). Wird dieser jährliche entschädigungsfreie
    Sondertilgungsbetrag von 5% bzw. von 10.000,00
    Euro allerdings überschritten, so wird für den Gesamtbetrag der im
    jeweiligen Kalenderjahr geleisteten Sondertilgungen (und nicht bloß
    für jenen Betrag, der den Sondertilgungsbetrag übersteigt) eine Entschädigung
    gemäß nachfolgendem Absatz fällig.

    Die Entschädigung ergibt sich aus der Differenz zwischen dem vereinbarten
    Zinssatz und dem Zinssatz, zu dem die ING den vorzeitig rückgezahlten
    Betrag auf dem Markt zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung
    als Kredit ausreichen kann. Die Entschädigung beträgt dabei
    höchstens 1% des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrags (bzw. 0,5 %
    des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, wenn der Zeitraum zwischen
    der vorzeitigen Rückzahlung und dem vereinbarten Ablauf des Kreditvertrags/
    der Kündigungsfrist ein Jahr nicht überschreitet), jedoch nie
    mehr als die Zinsen, die der Kreditnehmer bis zum Ende der Laufzeit des
    Kreditvertrags für den betreffenden Kreditbetrag hätte zahlen müssen.
    Im Fall einer vorzeitigen Rückzahlung/Sondertilgung bleibt die Höhe der
    monatlichen Pauschalrate unverändert, lediglich die Kreditlaufzeit wird
    angepasst."

    1
    •  LiConsult
    •   Gold-Award
    9.6.2025  (#19)

    zitat..
    cyberspacer schrieb: Dann können wir weiter wie geplant sondertilgen

    ja, zweimal (für die Überschreitung der Pönalegrenze und für die vorzeitige Tilung) wird die Pönale definitiv nicht verrechnet - bei keiner Bank

    1
    •  cyberspacer
    •   Bronze-Award
    10.6.2025  (#20)

    zitat..
    LiConsult schrieb:

    ja, zweimal (für die Überschreitung der Pönalegrenze und für die vorzeitige Tilung) wird die Pönale definitiv nicht verrechnet - bei keiner Bank

    Wir überschreiten die Pönalgrenze beim Sondertilgen nicht, sondern tilgen maximal 10.000 € emoji


    1
    •  fran37
    12.6.2025  (#21)
    Kann man bei der Bank99 auch eine höhere pönalfreie Sondertilgung pro Jahr vereinbaren, also statt 10.000 zb. 20 oder 30.000 EUR p.a.? 

    1
     1  2 


    Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
    Einloggen

     Kostenlos registrieren [Mehr Infos]


    next