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Aufschließungsgebühren vergessen? [NÖ]

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  •  orlando
  •   Bronze-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
26.11.2014 - 4.3.2015
25 Antworten 25
25
Hallo,

irgendwie sieht es aus, als hätte unsere Gemeinde vergessen, die Aufschließungsgebühren von uns zu verlangen. Eingereicht haben wir schon 2012 (Bewilligung dann im September 2012), Fertigstellungsanzeige haben wir im Februar 2014 gemacht. Bis jetzt haben wir nur die Kanalanschlussgebühren verrechnet bekommen.

Im ersten Moment klingt das ja nicht schlecht, da ich aber die Aufschließungsgebühren in die Finanzierung eingerechnet habe, möchte ich die Gemeinde nicht mit der Nase drauf stoßen, da ich, solange ich diesen Betrag nicht abrufe (immerhin ca. 18.000 Euro), für dieses Geld auch keine Zinsen zahle emoji.

Aber: Gibt es Fristen, an die sich die Gemeinde halten muss? Gibt es Probleme für mich, wenn ich sie nicht drauf aufmerksam mache (z.b. wenn der Einheitssatz in der Zwischenzeit erhöht werden würde)?

LG Roland

  •  P****
  •   Bronze-Award
26.11.2014  (#1)
zukünftige Erhöhung des Einheitssatzes für dich nicht relevant - Ich kann dir nur zu deinem letzten Satz eine kurze Info geben:
NÖ Bauordnung § 38 Aufschließungsabgabe:
"Bei der Vorschreibung ist jeweils der zum Zeitpunkt
der Bauplatzerklärung oder Erteilung der Baubewilligung
(Abs. 1) geltende Bauklassenkoeffizient und
Einheitssatz anzuwenden."
Die Aufschließungsgebühr für dein Bauvorhaben ist somit fix. Ob es irgendwelche Fristen gibt, ist mir aber nicht bekannt.

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  •  orlando
  •   Bronze-Award
26.11.2014  (#2)
@P****: Danke. Das hilft schon mal. Hab zwar die NÖ Bauordnung auch schon fallweise offen gehabt, aber das hab ich irgendwie überlesen ...

LG

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  •  rk515
  •   Gold-Award
26.11.2014  (#3)
i würd nix sage

mein elektriker vergisst seit 2,5 jahren auf die schlussrechnung.

ICH hab schon 5 mal was gesagt und er sagt immer: ja er rüht sich dann.
jetzt sag i nix mehr..
wegen reichtum wird offenbar kein geld angenommen

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  •  atma
  •   Gold-Award
26.11.2014  (#4)
wir bekommen für die grundsteuer keine vorschreibungen geschickt... i lass das auch mal... seit 2 jahren ist nix gekommen...

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
26.11.2014  (#5)
Nach 3 Jahren sind die Ansprüche verjährt. Rein juristisch gesehn. Moralisch richtig ist natürlich auch danach die empfangenen Leistungen zu bezahlenemoji

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  •  orlando
  •   Bronze-Award
26.11.2014  (#6)

zitat..
sir_rws schrieb: Nach 3 Jahren sind die Ansprüche verjährt. Rein juristisch gesehn. Moralisch richtig ist natürlich auch danach die empfangenen Leistungen zu bezahlen


Das mag im Falle des Elektrikers stimmen. Dass das für Abgaben gilt, wage ich zu bezweifeln. Interessant wäre, ob hier ein Jurist mitliest, der vllt. genaueres bez. Abgaben weiß.

LG Roland

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
26.11.2014  (#7)
Gilt natürlich nicht für Abgaben - das sinds entweder 30 Jahre oder gleich die liegende 8.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
26.11.2014  (#8)

zitat..
atma schrieb: wir bekommen für die grundsteuer keine vorschreibungen geschickt... i lass das auch mal... seit 2 jahren ist nix gekommen...


wir sind für 10 jahre von der rundsteuer fast befreit. zahlen ganz ganz wenig. also 30 euro im quartal.
warum das so ist? hab ich vergessen. irgendwann wurde mir gesagt warum, aber ich kann mich nimma dran erinnern warum

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  •  atma
  •   Gold-Award
26.11.2014  (#9)
das wurde aber mit ende 2011 in nö abgeschafft... wir waren da ein bisserl zu spät dran und sind nicht befreit...

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
26.11.2014  (#10)

zitat..
sir_rws schrieb: Gilt natürlich nicht für Abgaben - das sinds entweder 30 Jahre oder gleich die liegende 8.

Für Abgaben (auch von Gemeinden) gelten 5 Jahre als Verjährungsfrist (§ 207 BAO).

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
27.11.2014  (#11)
Danke für die Richtigstellungemoji

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  •  orlando
  •   Bronze-Award
27.11.2014  (#12)
Danke Karl10! Ich nehme an, die Frist beginnt ab Baubewilligung zu laufen, oder? Trotz dieser, für mich günstigen Annahme, hättens noch immer fast 3 Jahre Zeit ...

LG

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
27.11.2014  (#13)
Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf jenes Jahres zu laufen, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist.
Im Fall von Orlando heißt das: Baubewilligungsbescheid im September 2012. Beginn der Frist daher 1.1.2013. Somit habens bis 31.12.2017 Zeit

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
27.11.2014  (#14)
wie ist das mit der kolaudierung? gibt's da auch fristen?

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  •  rk515
  •   Gold-Award
27.11.2014  (#15)
die gibts doch gar nimma oder?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
27.11.2014  (#16)
Der Abgabenanspruch wird durch die BAUBEWILLIGUNG ausgelöst. Auf die Fertigstellung kommts nicht an
PS: Richtig rk515, eine "Kollaudierung" gibts in NÖ schon seit 1996 gesetzlich nicht mehr (wobei es diesen Begriff im Gesetz überhaupt nie gab! Hieß genau genommen "Benützungsbewilligung").

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
27.11.2014  (#17)
ok,ok, wie sieht mit der benützungsbewilligung aus?

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
27.11.2014  (#18)
kurzes offtopic:
Wie hoch ist die Benützungsbewilligungsgebühr (oder wie auch immer die ganzen Zahlungen im Zusammenhang mit dieser benamst sind) in NÖ?

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
27.11.2014  (#19)
bei mir in 3204 ca. 3,500,--. wird aber je nach gemeinde verschieden sein.

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  •  kalki80
  •   Gold-Award
27.11.2014  (#20)
???? - Es gibt eine Gebühr für die Benützungsbewilligung?

lg,

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
27.11.2014  (#21)

zitat..
speeeedcat schrieb: bei mir in 3204 ca. 3,500,-

Da war die Baubewilligung mit 236,40 ja ein Klacks dagegen...emoji

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