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Anzeigepflicht für Terrassenüberdachung?

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  •  margusch
24.3. - 13.4.2023
5 Antworten | 3 Autoren 5
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Servus!
Frage an das Schwarmwissen:

Wenn ich auf meinem Balkon eine Terrassenüberdachung mit einer Gesamtfläche von knapp 8m² bauen möchte, muss ich hierfür eine Anzeige mitsamt Schneelastberechnung und co durchführen?

Die Überdachung wird ganz klassisch an der Wand des Hauses verankert mit einem Querbalken. Von den 2 Stehern kann einer ebenfalls an der Hauswand verankt werden und einer bleibt freistehend.

Zusätzliche Info: Gebaut werden soll das ganze in Niederösterreich, Raum Großweikersdorf.
 
Danke schon mal!

  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.3.2023  (#1)
Ohne Bundesland wirds da keine Antwort geben können.....

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  •  streicher
  •   Gold-Award
24.3.2023  (#2)

zitat..
Karl10 schrieb:

Ohne Bundesland wirds da keine Antwort geben können.....

hat eh Niederösterreich geschrieben




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  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.3.2023  (#3)

zitat..
streicher schrieb: hat eh Niederösterreich geschrieben

Tschuldigung, bin schon bildschirmblind....😞

Für solche Bauvorhaben ist im Gesetz (NÖ Bauordnung) keine Bauanzeige vorgesehen, sondern jedenfalls Bewilligungspflicht!


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  •  margusch
Do it yourself-Anleitung 24.3.2023  (#4)
Dankeschön!
Ich habs befürchtet.. leider wurde es mittlerweile von der Gemeinde bestätigt. Eine Baubewilligung muss abgeschickt werden.
 
Inkl. Bauskizze und Schneelastberechnung.
 
Könnt ihr mir hier nochmal helfen?
 
Wenn die hinteren Steher 2,5m hoch sind und die vorderen 2,3m, bei einem Abstand von 1,9m hab ich eh genug Gefälle oder?
 
Zweite Frage: Die Überdachung hat eben 3,8m x 1,9m. Was brauche ich da alles für die Schneelastberechnung? Als Überdachung werden vermutlich Dokaplatten verwendet und mit Bitumenschindeln verschönert. Irgendwann kommt später vielleicht 2-3 PV Module drauf.

Danke!!!


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  •  margusch
13.4.2023  (#5)
Hat niemand eine Idee was ich da genau brauche als "Schneelastberechnung" für die Bewilligung?

Oder führt kein Weg an einem Baumeister vorbei?

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