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Bauverhandlung - Verhandlungsschrift [OÖ]

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  •  Petnik
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
26.3.2023 1
1
guten morgen und 1 schönen sonntag!

Wenn man bei einer Bauverhandlung als Nachbar geladen ist, dann kann man sich anschließend die Verhandlungsschrift holen. Wenn man da jetzt merkt, dass da etwas fehlt, darf man dass dann beanstanden. Und gibt es da kein Protokoll, wo das was alles gesagt wurde drinnen steht. Weil hier wurden viele Kritikpunkte nicht aufgenommen, oder kann man bei 1 Bauverhandlung nicht alles kritisieren.

ZB wer haftet für Schäden 1 grossprojektes wenn das Unternehmen pleite geht und zb 1 geologisch "gefährliche" Bauruine hinterlässt. 

Muss nicht schon vor dem Erteilen 1 Baugenehmigung zb 1 Machbarkeitsstudie abliefert werden.

Dankeschön 

  •  Karl10
  •   Gold-Award
26.3.2023  (#1)
Erstmal: war es wirklich eine "Bauverhandlung" gem. §32 OÖ Bauordnung, d.h. wurde die Verhandlung auch genau nach dieser Gestezesbestimmung ausgeschrieben??

zitat..
Petnik schrieb: Wenn man bei einer Bauverhandlung als Nachbar geladen ist,

Mit "geladen" ist es ja nicht getan. Warst du auch "anwesend"??

Und wenn ja: man hat dir ziemlich sicher irgendwann beim Abfassen der Niederschrift im Zuge der Bauverhandlung die Möglichkeit geboten, deine Stellungnahme/Erklärung abzugeben. Was hast du in die Verhandlungsschrift als deine "Erklärung" bzw. als "Einwendungen" hineindiktiert???
Und: da sollte ja auch eine Unterschrift geleistet worden sein. Mit dieser Unterschrift bestätigt man als Nachbar vor allem, was man selbst zu Protokoll gegeben hat....

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