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Anzahlung bei fertighäusern

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  •  Stefan86
8.7.2012 - 10.1.2013
92 Antworten 92
92
Hallo.
Hatte heute eine herzliche diskussion mit einem kollegen der felsenfest davon überzeugt ist das fertighausfirmen keinen finger ohne anzahlung rühren, als begründung sie müssen ja alles vorfertigen.
Da ich aber zahlung folgt leistung vertrete hab ich dagegen gehalten das eine bankgarantie genügen muss, sonst kann man sich gleich bei atv bewerben..

Ich würd mir wünschen das sich hier die mal melden die ohne anzahlung ihr fertighaus bekommen haben, da ich gesagt habe ich kanns beweisen, das das was die verkäufer in den parks daherquatschen nur ein wunschgedanke ist, den man weghandeln kann

Fg

  •  dandjo
  •   Gold-Award
8.7.2012  (#1)
Hier! - Maba Fertighaus.

1
  •  Ferlin
8.7.2012  (#2)
Hier - Wolf Haus!
Lg

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  •  creator
  •   Gold-Award
8.7.2012  (#3)
detto, romberger... weder bankgarantie noch anzahlungund gut war's...

zitat..
das was die verkäufer in den parks daherquatschen nur ein wunschgedanke ist, den man weghandeln kann


und auch gesetzlich so ned vorgesehen ist - §1170 abgb:

http://www.energiesparhaus.at/forum/26697

http://www.energiesparhaus.at/forum/27117

würde vorschlagen, du wettest mit dem kollegen um pizza+bier für's forum - quattro formaggi mit moretti, bitte emoji

die suchfunktion für alle, bei denen die bankgarantie fallengelassen wurde, überlasse ich jetzt dir...

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  •  humi
8.7.2012  (#4)
hier maba fertigteilhaus!
weder bankgarantie noch anzahlung.
ich nehm eine diavolo extra scharf!
danke!


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  •  Stefan86
8.7.2012  (#5)
Na gottseidank ein paar :D vielen dank jungs

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  •  halfway
8.7.2012  (#6)
Elk mit 4000 Euro Anzahlung und Bankgarantie, aber der Rest erst nach Fertigstellung.

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  •  johro
  •   Gold-Award
8.7.2012  (#7)
hallo - wir hatten bei Maba kein Anzahlung vor dem Liefertermin müssten wir aber eine Bankgarantie oder Finanzierungszusage übermitteln, war im Jahr 2011,

lg
johannes

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    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo johro, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.
  •  humi
8.7.2012  (#8)
Edit: finanzierungszusage wurde auch eingebracht. Stand, 2010

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  •  DM Massivbau
  •   Gold-Award
8.7.2012  (#9)
Stefan - Es ist normal das Fertigteilhausfirmen eine Anzahlung verlangen. In den meisten Fällen eine Bankgarantie.
Was wenn die Firma das Haus bereits produziert und der Kunde sich plötzlich gegen das Haus entscheidet?
Der Kunde kann von der Firma einen Haftrücklass von mind. 2% des Kaufpreises und einen Deckungsrücklass von max. 5% verlangen. Der Haftrücklass wird nach 3 Jahren ausbezahlt und der Deckungsrücklass bei der Fertigstellung bzw.der Schlussrechnung.


1
  •  creator
  •   Gold-Award
9.7.2012  (#10)

zitat..
Es ist normal das Fertigteilhausfirmen eine Anzahlung verlangen. In den meisten Fällen eine Bankgarantie.


in anbetracht des §1170 abgb ist es nicht normal, dass eine anzahlung verlangt wird, sondern schlicht kundenbenachteiligung, verkäuferschmäh, leger o.ä... in anbetracht des konkursrisikos in der baubranche ein ko-kriterium.
verlangen heißt halt ned bekommen. wünschen kann sich jeder was, wobei allein der wunsch beim kunden schon die alarmglocken schrillen lassen sollte...
ob man das als verhandlungserfolg feiern sollte, wenn man sich den gröbsten legern entzogen hat und wie toll dann das vertrauen zum "vertragspartner" ist, überlasse ich jedem selbst. mir fällt dazu nur wolfgang ambros ein... "Oida mit deim Häuselschmäh bist bei mir im O... daham..."

die probleme von bankgarantien habe ich ebenfalls schon dargestellt.
ich bleibe dabei: eine seriöse firma verlangt weder anzahlung noch bankgarantie.

1
  •  Stefan86
9.7.2012  (#11)
Dachte ne bankgarantie wär nur ne beleg der bank das du über das kaptial verfügst. Hab ich auch nen hund drin gehabt :)

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  •  humi
9.7.2012  (#12)
puhh, ne das heißt es nicht. zudem ist diese bankgarantie nicht mal billig.

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  •  johro
  •   Gold-Award
9.7.2012  (#13)
hallo -

zitat..
eine seriöse firma verlangt weder anzahlung noch bankgarantie.


und die anderen sind unseriös? das ist ja ein Blödsinn. welche Hausbaufirma kann mit mehreren Häuser in Vorproduktion gehen? ohne eine Finanzielle Absicherung? DAS würde ich für unseriös halten.

Finanzierungszusage ist oft kostenlos, einen Bankgarantie kostet meistens was, gibt auch Fälle wie die Bank den Betrag zurückerstattet.

lg
johannes

1
  •  creator
  •   Gold-Award
9.7.2012  (#14)

zitat..
und die anderen sind unseriös?


ein klares JA! weil sie das risiko, das sie bis zur vertragsgemäßen, mängelfreien übergabe zu tragen haben, auf die kunden abschieben und bei nachweislich hohem konkursrisiko in der branche (stichwort: anschlusskonkurs) entgegen den klaren gesetzlichen regeln (§1170 abgb - "geld folgt leistung") zum werkvertrag auf luft kassieren wollen.

ob man das unfair, unseriös oder nur benachteiligend nennen mag, ist de facto wurscht.

http://www.energiesparhaus.at/forum/27117_1

wer nach all den threads zu bankgarantien und den problemen mit deren abwicklung in der praxis trotzdem noch eine hergibt... sskm.

http://www.energiesparhaus.at/forum/26410

"seriös" ist daher lediglich "gesetzeskonform". §1170 abgb

zitat..
In der Regel ist das Entgelt nach vollendetem Werk zu entrichten

lässt nämlich max. die zahlung NACH "abteilungen" zu, wenn diese - wie auch immer geprüft - übergeben und als mängelfrei abgenommen wurden.

wer also schon vorher was verlangt, ist schlicht unseriös und/oder finanzschwach. beides ned wirklich tolle voraussetzungen.
ich bleib' dabei: anzahlung ist ko-kriterium.



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  •  gdfde
  •   Gold-Award
9.7.2012  (#15)
Bankgarantie bedeutet, dass die Bank einer bestimmten Person, Firma garantiert, dass das Geld zugesichert ist und nur diese abbuchen darf.

Wenn man auf sowas eingeht, weils erforderlich ist, muss man mit der bank aber auch nochmal tacheles reden.
Mit einer Standardbankgarantie kann die Baufirma halt den Gesamtbetrag abrufen, unabhängig vom Baufortschritt...das bringt also auch ned sonderlich viel.

Wir haben bei Elk 4 k€ vorab bezahlt...das wäre verschmerzbar gewesen, wenn die weg gewesen wären, wir haben uns aber nicht sonderlich viel dabei gedacht, weil´s eh eine große Firma mit gutem Ruf ist.

Die "Bankgarantie" hat dann so ausgesehen, dass zwar nur Elk abbuchen durfte, aber die Bank von uns vorher das OK für die Freigabe einholen mußte.
Gekostet hat das ganze nix.

1
  •  creator
  •   Gold-Award
9.7.2012  (#16)
leute, wenn ich so lese, dass ihr mal eben so locker 4-30k - verblasen könnt - gratulation, dann kann's euch ja ned schlecht gehen! könnt' ich zwar auch, will ich aber ned. andere hackeln da ein paar wochen dafür. hab' mich schon letzten freitag geärgert, als ich für €3,20 bei schönstem wetter in die autowaschanlage gefahren - und im strömenden regen wieder rausgefahren bin... jeden cent, den ich ned unnötig verliere, brauch' ich ned verdienen...

noch dazu geht's hier um prinzipielles. anzahlungen sind unseriös, sogar in der türkei sind die bei teppichhändlern verboten!

zu bankgarantien mit dämlichen abrufungen ohne leistung äußere ich mich jetzt hier nicht mehr...

1
  •  alfa2
9.7.2012  (#17)

zitat..
Was wenn die Firma das Haus bereits produziert und der Kunde sich plötzlich gegen das Haus entscheidet?


den rücktritt vom vertrag jetzt nicht mit der finanzierungsfrage verwechseln, hat nix miteinander zu tun. rücktrittsbestimmungen und pönalen sind bestimmt im vertrag auch enthalten...

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  •  creator
  •   Gold-Award
9.7.2012  (#18)
danke, alfa2. - rücktrittsrechte sind ned umsonst im kschg schön ausführlich in den §§3-4 http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002462 geregelt und wie sonst nur wenig in den agb zu biegen versucht. wenn die firma schon vorproduziert hat, ist das ihr risiko und ihr problem, insbesondere bei den maßgeblichen umständen nach §3a kschg.

gem. §4 kschg sind nämlich nur die EMPFANGENEN leistungen wechselseitig zurückzustellen - hat der kunde nicht abgenommen, braucht er auch nix zurückzustellen.

hat der kunde schon empfangen, so gilt §4 abs 2 kschg:

zitat..
Ist die Rückstellung der vom Unternehmer bereits erbrachten Leistungen unmöglich oder untunlich, so hat der Verbraucher dem Unternehmer deren Wert zu vergüten, soweit sie ihm zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichen.

- sonst nämlich nicht!
gewerbliche anbieter sollten sich mal daran gewöhnen, dass es ein unternehmerisches risiko gibt und ihnen die kunden das nicht für lau abnehmen (müssen)...
das risiko ist schließlich die rechtfertigung für ihre gewinnspannen... nur schnell kassieren und nix dafür leisten, ist halt wunschtraum.
dass man sich den haftrücklass im konkursfall in die haare schmieren kann, ist auch nix weltbewegend neues...

1
  •  johro
  •   Gold-Award
9.7.2012  (#19)
hallo -

zitat..
Mit einer Standardbankgarantie kann die Baufirma halt den Gesamtbetrag abrufen, unabhängig vom Baufortschritt...das bringt also auch ned sonderlich viel.


bei uns war es so, dass nach Baufortschritt eine Abnahme war mit Unterschrift, diese wurde dann von der Firma an die Bank geschickt, der Bankberater hat uns dann verständigt und um Freigabe gebeten und dann ging das Geld an die Firma.

so war das bei uns, sauber und fair und ich wüsste nicht warum ich da den Teufel an die Wand hätte malen müssen,

lg
johannes

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  •  creator
  •   Gold-Award
9.7.2012  (#20)
http://derstandard.at/1269448983307/Krisenzeiten-Bankgarantien-als-Minenfeld

zitat..
ich wüsste nicht warum ich da den Teufel an die Wand hätte malen müssen


1. weil vorsicht die mutter der porzellankiste ist,
2. weil es um dein geld geht,
3. weil "gefahr erkannt - gefahr gebannt" gilt,
4. weil das zurückbehaltungsrecht das beste druckmittel ist, und
5. weil sich niemand - ich sag's mal schön - um seine rechte bringen lassen muss...

verkäufer werden nun mal darauf geschult, den kunden möglichst wenig rechte enzuräumen oder sie dazu zu verleiten, benachteiligende klauseln zu akzeptieren - vgl. agb.
der dümmste verkäufertrick: "unterschreiben sie hier, hier und hier...." am besten gar ned lesen, was da steht...
wie immer ist mir persönlich wurscht, was ihr für euch entscheidet... ich hab' hier meine meinung und nur auf die frage von stefan86 geantwortet.



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  •  johro
  •   Gold-Award
9.7.2012  (#21)
hallo - hi creator, deine 5 punkte sind richtig, aber ich meine nichts getan zu haben was den punkten widerspricht.
zu den Fakten: der Rohbau ist fertig, es gibt eine begehung, es wird ein Protokol ausgefüllt und anschließend bekommt die Firma das Geld über die Bankgarantie wenn ich der Bank das ok gebe (war in der Regel 10 Tage nach der Begehung und man sollte extra auf ein persönliche freigabe des Geldes bestehen)

tut mir leid, aber ich sehe hier lediglich eine Panik mache von dir, vor Firmen die mit Finanzierungszusage oder Bankgarantie arbeiten.

lg
johannes

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