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Änderung Dacheindeckung/-neigung

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  •  Wolle11
27.5. - 28.5.2013
5 Antworten 5
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Hallo!

Also, Bauverhandlung hatten wir voriges Jahr, Baustart heuer Ende April. Bei der Bauverhandlung wurde festgehalten, dass wir ein Pultdach mit 7° Neigung und Dachziegel als Dacheindeckung bekommen. Nach dem letzten Gespräch mit unserem Dachdecker sind wir zur Entscheidung gekommen, dass wir eine Folie anstatt der Dachziegel als Dacheindeckung nehmen werden.
Die Änderung der Dacheindeckung ist sicherlich egal, aber wir überlegen nun auch, die Dachneigung von 7° auf 5° oder 4° zu ändern, was nun möglich ist. Kann ich das trotz der festgehaltenen 7° im Baubescheid machen?

Positives an der Änderung ist:
- Gesamthöhe des Hauses verringert sich um 30 - 50cm
- Heizvolumen im OG sinkt
- weniger Materialbedarf (Dach, Ziegel, Fassade...)

Änderung wird vermutlich nicht so tragisch sein, oder?

Danke & lg
Wolle

  •  atma
  •   Gold-Award
27.5.2013  (#1)
ich würd zur gemeinde gehn und das dort besprechen, ob das für die tragisch ist oder nicht...

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  •  kech
  •   Bronze-Award
27.5.2013  (#2)
Auf jeden Fall mit der Gemeinde abklären! Wenn dort die Änderung als geringfügig eingestuft wird, wird es ohne weiteres Ansuchen gehen. Eigentlich sollte das bei dieser geringen Höhenveränderung, die sogar eine Reduzierung wäre, der Fall sein.

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  •  Wolle11
27.5.2013  (#3)
thx - Thx, hab schon bei der Gemeinde angerufen und nachgefragt. Die zuständige Person meinte nur, sie glaubt nicht das irgendetwas besonderes nötig ist, klärt das jedoch noch sicherheitshalber mit dem Bürgermeister und ggf. mit dem Sachverständiger ab. Aber vermutlich wird auf der Gemeinde nur vermerkt, dass wir die Änderung bekanntgegeben haben und das müsste genügen.

Danke!

lg, Wolle

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  •  samoth
  •   Gold-Award
28.5.2013  (#4)
lass dir das aber auch schriftlich geben.

Was, wenn sich dann plötzlich keiner mehr daran erinnert?

lg
tom

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
28.5.2013  (#5)
.

zitat..
samoth schrieb: lass dir das aber auch schriftlich geben.

Da hilft dir schriftlich auch nichts. Wenn es bewilligungspflichtig sein sollte, dann brauchst du einen Genehmigungsbescheid. Alle anderen Erklärungen, Zusagen, Bestätigungen udgl. können den notwendigen Bewilligungsbescheid nicht ersetzen.

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