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Ausmalpflicht bei Kündigung Mietwohnung

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  •  LPrider
30.5. - 2.6.2013
6 Antworten 6
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Hallo,
ich habe gelesen, dass durch ein OGH-Urteil die Ausmalpflicht beim Auszug aus der Mietwohnung hinfällig ist. Hat jemand von euch seinen Vermieter damit konfrontiert und ist damit ohne Ausmalen durchgekommen?

LPrider

  •  Nase
  •   Bronze-Award
30.5.2013  (#1)
Bin erst vor kurzem aus meiner Mietwohnung ausgezogen und habe nur die Räume ausgemalt, die eine sehr intensive Farbe hatten. (Dunkelrot)
Alles andere habe ich belassen.

War kein Problem.

Ruf am besten bei der Arbeiterkammer an und lass dich auch über sämtliche anderen Dinge wie Dübellöcher in der Wand informieren.

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  •  mycastle
30.5.2013  (#2)
Wer ist Dein Vermieter?
Genossenschaft?
Privater?
Sozialwohnung ( wiener Wohnen etc)
Gibt es einen Mietvertrag? was steht drinnen?


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  •  atma
  •   Gold-Award
31.5.2013  (#3)
solange die wandfarbe dezent ist (weiß, helles beige) und eine "übliche abnutzung" aufweist, brauchst nix ausmalen... wenn du aber grüne oder rote streifen auf der wand hast, oder eine wand in orange ist, musst das ausmalen... wenn die kinder an der wand gekritzelt haben --> ausmalen... wennst hin und wieder mit einem stuhl angekommen ist und dort ein kleiner farbstreifer drin ist --> kannst lassen.
ich hab nur eine wand ausgemalt, den rest so gelassen (war eine genossenschaftswohnung) und kein problem. löcher hab ich zur sicherheit mit gips zugeschmiert (geht ja sehr schnell) bzw im bad die fliesen hab ich nie angebohrt, sondern nur in den fugen...

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  •  LPrider
31.5.2013  (#4)
Hallo,
also im Mietvertrag steht drinnen, dass die Wohnung bei Kündigung ausgemalt werden muss. Auch in der Kündigungsbestätigung wird darauf hingewiesen die Wohnung "frisch ausgemalt mit weißer Wandfarbe" zu übergeben. Als ich eingezogen bin (Erstbezug) waren alle Wände hellgelb. Jetzt eine andere Farbe zu verlangen finde ich krass.

Das ich Räume, die ich selbst farblich verändert habe und/oder über die normale Beanspruchung hinaus abgenutzt habe, wieder in den Grundzustand bringen muss ist verständlich.
Vermieter ist privat, hat aber eine größere Immobilienverwaltung beauftragt.

Die Frage ist ob ich mich voll auf das OGH-Urteil verlassen kann und es drauf ankommen lassen soll. Hatte über die Jahre hinweg immer wieder Ärger mit der Verwaltung.

LPrider


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  •  halfway
  •   Silber-Award
31.5.2013  (#5)
hellgraue und weiße wände hab ich gelassen nach Rücksprache. Kleine Löcher hätte ich auch nicht zuspachteln müssen. War aber eben auch eine Genossenschaftswohnung.

Warst schon bei der Arbeiterkammer oder bei der Mietervereinigung? Die sind neutraler als die Immobilienverwaltung, sies primär ihrem Kunden, dem Eigentümer, der sie bezahlt, recht machen wollen. Ich würde mich gerade, wenn es explizit vereinbart ist gut informieren, weil selbst die Mietervereinigung online meint, dass es bei ausdrücklicher Vereinbarung so einfach nicht ist. Wennst dir einen Nachmieter suchen/vorschlagen darfst, dann kannst ja auch mit ihm vereinbaren, dass er das selber macht.

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  •  mycastle
2.6.2013  (#6)
http://journal.juridicum.at/?c=142&a=2368
Keine Pflicht zum Ausmalen

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