ACHTUNG Floater: Höchstpreis am Mi 6.11. zw. 17 und 18 Uhr - Seite 42
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21kWp + 28kWh Speicher, Amortisation nach 7 Jahren, und nein nicht überdimensioniert, sondern für die Zukunft und Winter ausgelegt. |
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Jahresverbrauch? Ich beneide ich dich mal jedenfalls um dein Wetter 😇 |
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12,5MWh, aber keine Angst, ist nicht mein Wetter, das ist für alle da. |
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Für alle an deinem Wohnort 😉 |
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In einer EEG ist es erlaubt, aus dem Speicher (in der Nacht oder wann auch immer) einzuspeisen - vorausgesetzt allerdings, dass dies Überschußstrom der PV ist. Aus dem Netz den Speicher zu laden und diesen dann zeitverzögert wieder einzuspeisen ist auch bei Vorhandensein einer EEG idR. nicht erlaubt, da dies dann tatsächlich Greenwashing bedeuten würde (auch wenn man einen Ökostromanbieter hat). 👍 Bei mir 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] + 14,3 kWh Speicher, ähnliche Amortisation. |
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| Hallo ds50, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Eine EEG kann niemals bestimmungen über den netzbetreiber machen wenn dieser es untersagt darfst du das nicht - Punkt aus Wenn der netzbetreiber dir 4kw einspeiselimit genehmigt darfst du auch nicht 10kw einspeisen auch wenn du eine große anlage hast und die sonne scheint was in der netzzusage steht ist bindend zur einhaltung man kann es umgehen...ja Aber erlaubt ist es trotzdem nicht Nach dem EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) und den Regeln für Energiegemeinschaften (EEG/BEG) gilt:
👉 Bundesrechtlich ist Nachteinspeisung aus einem Speicher erlaubt. aber, netzbetreiberrecht schlägt nutzungskonzept --> Der Netzbetreiber darf:
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Ein Fall für die Schlichtungsstelle. Da auch verschiedene Mitarbeiter beim gleichen Netzbetreiber unterschiedliche Interpretationen haben, ist es oft förderlich den betreffenden Mitarbeiter (um dieses Beispiel zu nehmen), den Link zu "Batterien in EEG's" des Ministeriums zu schicken, mit der höflichen Bitte um schriftliche Stellungnahme des Unternehmens, warum es trotzdem in diesem Fall nicht erlaubt ist. Der Fairness halber sollte man dem Schreiben auch hinzufügen, was der beabsichtigte Verwendungszweck ist. |
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das war ein scherz oder? oder rufst du auch beim gemeindeamt an wenn ein 3,5to verbotsschild steht weil du einen lkw führerschein hast und trotzdem über mit nem 7,5tonner über diese straße fahren möchtest? oder weil ein generelles fahrverbot da ist und du ein auto hast mit dem du trotzdem auf einer straße fahren darfst (mit von behörde ausgestelltem führerschein)? Behörde+StVO sagen ja dass du mit deinem LKW auf Straßen fahren darfst - wenn die gemeinde ein schild aufstellt darfst trozdem nicht🫣 sein netz - seine regeln🤷♂️ |
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naja, ganz so einfach ist das auch wieder nicht, oder glaubst du ernsthaft, die Gemeinde kann nach belieben dort und da Verbotsschilder aufstellen ohne dafür einen entsprechenden Grund zu haben? der Netzbetreiber muss sich aber auch an Regeln von "weiter oben" halten. |
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Der Vergleich hinkt halt gewaltig. Besser: die Gemeinde ändert auf einer Landesstraße plötzlich den Verkehr und macht eine Einbahnstraße draus. Akzeptierst du das auch einfach ohne Nachfrage, weil "jo mei, ist halt so"? Oder fragt man mal nach, weil eine Landesstraße die Gemeinde eigentlich nix angeht? Seltsame Herangehensweise, einfach alles zu schlucken und blos nicht nachzutragen |
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Sorry, aber mein Link ist doch eindeutig von gv.at, somit kannst dich darauf ja berufen? https://energiegemeinschaften.gv.at/speichereinbindung-in-energiegemeinschaften/ |
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Der Vergleich hinkt halt. Betreffend einer Einspeisung vom Speicher wäre ein eher passender Vergleich ein "Fahrverbot nur für rote Autos". Und ja, da würde ich dann auch auf der Gemeinde anrufen. 😉 |
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Nein. Wer ist "sein" ? Die Firma offiziell, oder ein Mitarbeiter am Telefon oder persönlichem Gespräch ? "Seine" Regeln werden im Gesetz und in den Verordnungen der e-Control geregelt. Das Wirtschaftsministerium, e-Control und Österreichsenergie als Vertreter der Netzbetreiber haben die "Willkür" der einzelnen VNBs in diesem Bereich zum Anlass genommen und eine Klarstellung vereinbart. Diese ist auf der Seite der Koordinationsstelle publiziert. Wenn es weiterhin Mitarbeiter bei VNB's gibt, die das anders sehen, sollen sie sich schriftlich erklären. Das Autobeispiel ist in diesem Zusammenhang irrelevant. |
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Sein = netzbetreiber Okay - anderes beispiel was für euch hoffentlich passender ist das "recht" auf einspeisung in höhe vom bezugsrecht (bei den meisten 4kw) mir ist schon klar, dass grundsätzlich ein Recht auf Netzzugang und Einspeisung von PV-Strom für Anlagenbetreiber vorherrscht – also die Pflicht des Netzbetreibers, die Anlage anzuschließen und Einspeisung zu ermöglichen. --> es gibt viele Netzbetreiber die dies trotzdem seit monaten/jahren verweigern (Wir sind mittlerweile aber schon sehr offtopic hier) |
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Sie weigern sich also, gültiges Recht zu akzeptieren. Und kommen damit durch, weil sie wissen, die Leute klagen nicht. Und für dich ist das dann auch OK.... Ich verstehs immer noch nicht. Ist mir aber auch herzlich egal, wenn du das so machst. Ich freu mich über die Reduzierung der Amortisation des Speichers die du nie haben wirst, weil du nicht nachfragst.... |
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nö, wenn die netzkapazitäten es zulassen kannst 100x nachfragen aber genehmigung bekommst du trotzdem nicht🤷♂️ Und nein - ein speicher rechnet sich (in meinem fall) nicht daher hab ich auch (noch) keinen😂 wenn es ein business case wird dann kann kommt er natürlich - aber ich gehöre nicht zur fraktion "weil ich will" hab ich einen 😁 |
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Das verwundert mich nun wirklich nicht. Liegt ja an dir, dass er sich nicht rentiert ;) |
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Oder an den 18,09cent/kwh einspeisevergütung🤔🤔 nein - liegt bestimmt an mir🤣 |
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Nadann hättest ja umso mehr Grund. Aber ja, wenn du das nicht mitnehmen willst, dann halt nicht. Muss ich nicht verstehen PS: und ja, mir ist klar, dass die Ladung des Speichers aus deiner PV dir dann nix bringt. Es ging aber um Energiegemeinschaften. Aber da du ja das so akzeptierst, skizziere ich dir auch nicht den Weg, wie du noch mehr Einspeisen könntest |
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?? das thema war greenwashing bei speicher mit netzstrom laden und anschließend über die EEG/BEG verkaufen...das ist in allen fällen verboten erweiterung dass manche netzbetreiber einen speicher NUR für eigenverbrauchsoptimierung genehmigen in der netzzusage --> Speicher laden mit floater ist immer erlaubt - einspeisen (bei den meisten netzbetreibern) nur wenn der Strom im speicher aus der eigenen pv produktion stammt Ich selbst hab 18kw einspeiselimit und speise überschuss zu jeder zeit voll ein (auch im sommer zu peak zeiten) da wär ich schon gespannt wie man noch mehr einspeisen kann🧐🤣 |
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Hallo Walter100, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: ACHTUNG Floater: Höchstpreis am Mi 6.11. zw. 17 und 18 Uhr |
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Mit deinen 18c fürs Eispeisen bist halt ein Einhorn und da gibts natürlich keinen Grund für dich aktuell, dass aus dem Speicher einspeist. |
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