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·gelöst· Abmahnung wegen Bildverwendung (PicRights)

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  •  MissT
  •   Gold-Award
2.2. - 6.2.2021
50 Antworten | 18 Autoren 50
50
Mir ist heute per E-Mail eine Abmahnung der PicRights Austria ins Haus geflattert. Ich habe auf einer Homepage zwei Fotos verwendet. Sofern ich keine gültige Nutzungslizenz vorweisen kann, soll ich einen Schadenersatz für die bisherige Nutzung in Höhe von knapp 800€ zahlen. Eine solche Nutzungslizenz habe ich natürlich nicht.

Für mich riecht das gewaltig nach Abzocke. Meine Google-Recherchen haben keine eindeutigen Ergebnisse zu Tage gefördert, ob solche Forderungen berechtigt sein können oder nicht. Weiß dazu vielleicht jemand mehr?

Ich habe die Bilder einfach über die Google-Bildersuche aufgestöbert und verwendet. Sie haben weder ein Wasserzeichen noch sind sie von einer kostenpflichtigen Bilderdatenbank. Ich wüsste beim besten Willen nicht, wie ich im Vorhinein eruieren kann, ob ich ein x-beliebiges Bild aus dem Internet unentgeltlich nutzen kann oder nicht.

  •  rabaum
  •   Gold-Award
2.2.2021  (#1)

zitat..
MissT schrieb: Ich wüsste beim besten Willen nicht, wie ich im Vorhinein eruieren kann, ob ich ein x-beliebiges Bild aus dem Internet unentgeltlich nutzen kann oder nicht.

Das ist relativ einfach, du darfst gar nichts verwenden, nur weil du es wo im Internet findest.


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  •  atma
  •   Gold-Award
2.2.2021  (#2)
Es gibt dafür Seiten wie zb pixelio, da kannst du Bilder unentgeltlich haben. Steht bei jedem Bild dabei was einzuhalten ist. 
 
ich würde nun 1. Bilder sofort von der Homepage nehmen. Mit google kannst du nach dem Foto suchen und gucken wo das noch verwendet wurde und dann schauen ob das mit dem Brief zusammen passt. 
im 2. Schritt dann alle Fotos auf der Homepage überprüfen. 
mir ist das auch schon passiert dass jemand eines meiner Bilder von einer Homepage geklaut hat - sowas ist ärgerlich.


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  •  passra
  •   Silber-Award
2.2.2021  (#3)
Einfachste Lösung, damit das nicht nochmal passiert: NUR selbstgemachte Bilder verwenden.

Und ja, das ist Abzocke, bei uns in D lebt das ein ganzes Heer von Anwälten davon. Egal ob Bildverwendung, unvollständiges Impressum, falsche Datenschutzerklärung und und und...

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
2.2.2021  (#4)
Das ist wie bei den Supermarktparkplätzen am Wochenende, da werden die Rechte auch ausgelagert zur Exekution. Du wirst dann abgemahnt oder bekommst eine Besitzstörung. 

Dennoch ist die Rechtslage klar. Was kannst du machen? Probieren es runterzuhandeln, zahlen, ärgern, nicht nochmal machen.

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
2.2.2021  (#5)
Prinzipiell ist das berechtigt, da Urheberrechtsverstoß (wenn man mal davon ausgehen darf dass die Gegenseite tatsächlich die Rechte hat).

Dass man nicht irgendwas im Internet "fladern" darf, sollte mittlerweile eigentlich hinlänglich bekannt sein.
Auch wenn nicht zwingend notwendig, schreibt Google in der Bildersuche ja auch immer "Die Bilder sind eventuell urheberrechtlich geschützt" dazu. Das hat rechtlich keine Relevanz (da die Rechte ja im Regelfall gar nicht bei Google liegen), ist aber als zusätzliche freundliche Warnung an den potentiellen Bilderdieb zu verstehen.
Auch Wasserzeichen, Copyrightlogos o.ä. sind nicht nötig, denn man muß immer davon ausgehen dass es sich um urheberechtlich geschützte Werke handelt.
Blöder Vergleich, aber trotzdem: Auch wenn auf einem Auto nicht ausdrücklich draufsteht dass man es nicht stehlen darf, ist es trotzdem rechtlich ungünstig selbiges zu fladern.

Prinzipiell iist die Höhe der Forderung nicht unüblich. Ich bin selbst in einem Bereich tätig in dem "Fotoklau" ein laufendes Thema ist, und hier sind, auch für auf den ersten Blick für Laien unwesentliche Verstöße, durchaus Entschädigungssummen im hohen 3-stelligen bis 4-stelligen Bereich nicht unüblich.
Mit Anwaltskosten "laut Liste", Fotohonoraren laut Innungsliste plus Strafgebühren ist man sehr schnell im 4-stelligen Bereich.

Entweder den Vergleich akzeptieren und die Summe zahlen, oder probieren das Honorar zu mindern (ggf. mit Anwalt) oder Du läßt Dich klagen.

ACHTUNG: Falls die Gegenseite verlangt dass Du zusätzlich zur Zahlung auch etwas unterschreibst (vor allem wenn es in Richtung "Unterlassungserklärung" geht), dann ist höchste Vorsicht geboten!
Denn im Rahmen einer solchen Erklärung, die quasi einen zusätzlichen Vertrag begründet, könnte man sich z.B. verpflichten dass man bei einem weiteren Verstoß eine besonders hohe Vertragsstrafe zahlen muß. Man könnte sich damit verpflichten, wenn man vom selben Rechteinhaber irgendwann nochmals ein Bild fladert, dass dann sofort eine Vertragsstrafe von - sagen wir mal - 5.000 Euro fällig wird.  Das wäre dann sozusagen ein ewiges Damoklesschwert dass über Dir schwebt.
Werden daher im Rahmen eines solchen außergerichtlichen Vergleichs, zusätzlich zur Zahlung, irgendwelche Erklärungen verlangt, sollte man das rechtlich unbedingt prüfen lassen (da ja außergerichtlich, ist es üblich dass man solche Erklärungen wegverhandeln kann).

PS: Sogar das eigene professionelle Paßbild (wenn vom Fotograf gemacht oder z.B. von der Firmenhomepage "ausgeborgt"), oder Fotos von der Taufe des eigenen Kindes darf man nicht schrankenlos nutzen, da die Rechte hier beim Fotografen liegen. Hier ggf. schon bei der Auftragsvergabe mit dem Fotografen die genauen Rechte entsprechend vereinbaren (wobei der Dorffotograf in der Regel kein Interesse daran hat die Verwendung der Tauf-Fotos zu reglementieren)

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
2.2.2021  (#6)

zitat..
passra schrieb: Und ja, das ist Abzocke, bei uns in D lebt das ein ganzes Heer von Anwälten davon. Egal ob Bildverwendung, unvollständiges Impressum, falsche Datenschutzerklärung und und und...


Ich lasse selbst vom Profifotografen Produktbilder erstellen, was neben dem Fotohonorar auch erheblichen Vor- und Nachbereitungsaufwand bedeutet.

Wenn dann die Konkurrenz, mit 2 Klicks, Dein aufwendig erstelltes verkaufsfördernden Bild fladert und ihre eigenen Angebote damit schmückt, wirst evtl. nicht mehr von Abzocke sprechen.
Und solange man nicht mit schweren Geschützen auffährt, wird man von den Dieben bloß ausgelacht (auf freundliche und kostenfreie Hinweise kommt meist gar keine Reaktion oder bloß irgendeine verschwurbelnde Rechtsauffassung). Kommt der Brief vom Anwalt und ist dort ein 5-stelliger Streitwert (nicht zu verwechseln mit der deutlich niedrigeren Entschädigung), dann werden die Herrschaften plötzlich hellhörig.

Dass die Auswüchse in DE natürlich erheblich sind (aber so ist das nunmal in potenten und konzentrieren Märkten) stimmt, aber im Ansatz ist da schon was dran...

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  •  MissT
  •   Gold-Award
2.2.2021  (#7)
Oh Mann, das klingt ja gar nicht lustig. Macht es einen Unterschied, dass ich die Bilder nicht kommerziell genutzt habe?

Ich hätte nicht im Traum daran gedacht, dass man es mir als Diebstahl auslegen kann, wenn ich solche Fotos aus dem Internet für nicht kommerzielle Zwecke verwende. Mein Zugang war: Wenn es nicht frei nutzbar ist, dann ist es mit einem entsprechenden Vermerk versehen und/oder nicht kostenlos zugänglich. Wie kann ich denn prüfen, ob ein Bild aus der Google-Bildersuche kostenlos nutzbar ist oder nicht?

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  •  bloom
  •   Silber-Award
2.2.2021  (#8)
Macht leider keinen Unterschied, wenn du damit richtig Geld verdient hättest (und das nachweisbar wäre, dann würden sie wohl mehr als 800€ verlangen).

Wie schon oben geschrieben, steht es bei Google immer dabei:

2021/20210202190033.png


2021/2021020239349.png

Für die Zukunft:
Kontakt mit der Person aufnehmen der das Bild gehört und bestätigen lassen, dass du das Bild verwenden darfst oder Bilder aus Quellen nehmen die dir die Verwendung generell erlaube. 

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
2.2.2021  (#9)
Dass die Forderung grundsätzlich legitim sein kann wurde eh schon ausreichend besprochen. 

zitat..
MissT schrieb: Ich wüsste beim besten Willen nicht, wie ich im Vorhinein eruieren kann, ob ich ein x-beliebiges Bild aus dem Internet unentgeltlich nutzen kann oder nicht.

Grundsatz: ein x-beliebiges Bild darf man nicht nutzen!

Ausnahmen:
1) Der/die UrheberIn des Bildes erlaubt dir die Nutzung entweder persönlich, oder weil das Bild unter eine entspreche Lizenz gestellt wurde, z.B. eine der diversen Creative Commons Lizenzen.

2) man kauft sich die Nutzungsrechte für ein Foto bei einem Stock Foto Service, z.B. Adobe Stocks (habe ich in der Verganenheit genutzt, weil man da ein gratis Monat kriegt aber die Bilder behalten darf emoji ): https://stock.adobe.com/at

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Wikimedia Commons ist (die größte?) Sammlung von Bildern, die man grundsätzlich frei nutzen darf. Bei jedem Bild, kann man die genauen Nutzungsbedingungen (z.B. muss man Urheber angeben, oder nicht) nachlesen. Hier ein Bsp.:
Hier ein Bsp:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Fertighaus_mit_Pultdach.jpgBildquelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Fertighaus_mit_Pultdach.jpg das Bild darfst für deine HP verwenden, musst dann aber den Urheber angeben, z.B. im Impressum. Das wurde auch hier im Forum so gemacht (https://www.energiesparhaus.at/impressum.htm) wo am Ende folgendes steht:

"Icons made by Freepik and Icons made by Twitter from www.flaticon.com is licensed by CC 3.0 BY"

Den Ursprung des Bildes würde ich sowieso immer dokumentieren, da es in der Verganenheit schon zu Fällen von unrechtmäßigen Forderungen gekommen ist und man dann belegen kann, woher man es hat bzw. welche Lizenz gilt.

EDIT: das Forum hat den Link gefressen emoji Hier der Link, wo das "HIN" gegen "org" ausgetauscht werden muss:
https://commons.wikimedia.hin/wiki/File:Fertighaus_mit_Pultdach.jpgBildquelle: https://commons.wikimedia.hin/wiki/File:Fertighaus_mit_Pultdach.jpg

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  •  Ghamor
  •   Bronze-Award
2.2.2021  (#10)

zitat..
MissT schrieb: Wie kann ich denn prüfen, ob ein Bild aus der Google-Bildersuche kostenlos nutzbar ist oder nicht?

Aus der Google-Bildersuche? Fast gar nicht.
Wenn du ein Foto findest, musst du auf der Website nach Urheberrechtsinfos suchen - vielleicht direkt beim Bild, vielleicht in einem Abschnitt im Impressum, etc. 

zitat..
MissT schrieb: Wenn es nicht frei nutzbar ist, dann ist es mit einem entsprechenden Vermerk versehen und/oder nicht kostenlos zugänglich.

Das ist genau andersrum. Solange du keine spezielle Lizenz findest, solltest du davon ausgehen, dass das Bild urheberrechtlich geschützt ist. 


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  •  atma
  •   Gold-Award
2.2.2021  (#11)

zitat..
MissT schrieb: Wie kann ich denn prüfen, ob ein Bild aus der Google-Bildersuche kostenlos nutzbar ist oder nicht?

keine bilder aus der google-bildersuche verwenden.
du hast 2 möglichkeiten:
1. dienste wie pixelio und ähnliche (bei vielen bildern musst den fotografen drauf schreiben)
2. selbst fotos machen




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  •  rabaum
  •   Gold-Award
2.2.2021  (#12)

zitat..
MissT schrieb: Wie kann ich denn prüfen, ob ein Bild aus der Google-Bildersuche kostenlos nutzbar ist oder nicht?

Im Grunde gar nicht, weil Google nicht Rechteinhaber ist. Gehe davon aus, dass nichts frei verwendbar ist, außer es ist explizit so gekennzeichnet.

Es gibt viele Seiten wo man sich super Fotos für die eigene Homepage kaufen kann. 
123rf.com
shutterstock
usw.

Die Spielsachen in der Einfahrt des Nachbarn sind auch nicht zur freien Entnahme nur weil nicht "stehlen verboten" draufsteht. Warum sollte es digital anders sein?




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Hallo rabaum, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  •  bloom
  •   Silber-Award
2.2.2021  (#13)
Hier gibts kostenlose bilder https://www.pexels.com/ > https://www.pexels.com/de-de/lizenz/

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  •  letmehome
2.2.2021  (#14)
Leider ist es wahrscheinlich 99 % der Menschen nicht bewusst, ich seh das recht häufig wo. Die meisten haben auch null Verständnis dafür, dass etwas das man im Internet findet nicht einfach so verwendet werden darf. 
Es wird oft auch davon ausgegangen, dass es durch Angabe der Quelle abgetan ist. Das ist allerdings alles Schwachsinn...

Man muss auch vorsichtig sein wo es verwendet wird. Das Strafmaß kann hier ordentlich in die Höhe schnellen je nach Veröffentlichungsart und Auflage. 

Wir hatten hier in einer Firma einen Fall der nicht mehr lustig war. Es gibt hier teilweise kleinere Netzwerke die davon leben. Kurzes Beispiel weil es uns damit einmal getroffen hat.

Person A) ist Profifotograf und spezialisiert auf Fotografie im Lebensmittelbereich. Erstellt super freigestellte Produktbilder aller möglicher Lebensmittel

Person B) betreibt eine relative bekannte Rezeptseite und verwendet von Person A) die Produktbilder und Bilder der Zutaten. Die Nachfrage auf der Seite ist sehr hoch, daher sind die Seite und die verwendeten Bilder im Google Suchranking ganz vorne.

Person A und B sind ein Paar.

Durch die hohe Nachfrage auf der Seite und die super freigestellten Bilder werden genau diese Bilder oftmals verwendet und somit das Urheberrecht verletzt. 

Person C betreibt eine Kanzlei spezialisiert auf Urheberrecht und verdient mit Person A und B recht gut. 

Also da wird richtig viel Geld damit verdient ;)

Unwissenheit schützt, auch hier, nicht vor Strafe.

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
2.2.2021  (#15)
solche sachen würde ich mit der ak oder über die rsv mit dem rechtsanwalt abklären. kostet nichts und du hast rechtssicherheit.

wenn da ein schadensersatz gefordert wird, frage ich mich welcher schaden da wie errechnet wird.

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
2.2.2021  (#16)

zitat..
MissT schrieb: Macht es einen Unterschied, dass ich die Bilder nicht kommerziell genutzt habe?

Wie schon geschrieben: Prinzipiell ist das ja momentan ein einvernehmliches Stadium, daher sind die Konditionen frei zwischen Dir um dem Rechteinhalter verhandelbar.
Es ist durchaus üblich dass hier gehandelt wird, wobei man das meist einem Anwalt überlasst der das ganze besser einschätzen kann und vor allem auch die entsprechende Erfahrung hat.

Wobei 800 Euro jetzt nicht extrem hochgegriffen sind. Man kann solche Entschädigungsummen (mit Rechtfertigung durch diverse Innungs-Preislisten) sehr leicht noch deutlich höher treiben.
Andererseits ist eine Klage für den Rechteinhaber auch ein Risiko (wie geht das ganze aus? Hat der beklagte überhaupt Geld?...).

Im Zweifelsfall einen Anwalt zu Rate ziehen (der freilich aber auch wieder Geld kostet!) der ein bisl Ahnung von genau dieser Material hat und ihn die Sache einschätzen lassen.

Ich fürchte "mehr" wird in diesem thread nicht mehr rauskommen.


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  •  MissT
  •   Gold-Award
2.2.2021  (#17)
Danke für Eure Antworten. Ich sehe, ich muss hier in Zukunft anders vorgehen. Nichts desto trotz ist offensichtlich, dass diese Vorgehensweise System hat, weil man es ganz offensichtlich darauf anlegt, dass Nutzer sich nicht dessen bewusst werden, dass die Rechte eines anderen verletzen, um sie dann ordentlich abzuzocken. 🤮

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
2.2.2021  (#18)

zitat..
coisarica schrieb: solche sachen würde ich mit der ak oder über die rsv mit dem rechtsanwalt abklären. kostet nichts und du hast rechtssicherheit.

Rechtssicherheit gibt es nur vor Gericht. AK und RA können bloß ihre Einschätzung geben.


zitat..
coisarica schrieb: wenn da ein schadensersatz gefordert wird, frage ich mich welcher schaden da wie errechnet wird.

[ref]coisarica:60694_1#590635[/ref]Es gibt Honorarempfehlungen der Innungen (also sozusagen brancheinterne Preisvorschläge).
Verwendet man ein Bild ohne Erlaubnis, ist es üblich dass man sich an diesen Preisvorschlägen orientiert, daher das Vorschlags-Honorar nachzahlt. Plus einen Strafzuschlag (+/- Verdopplung des Honorarzuschlags), ggf. plus Kosten für die Eintreibung.

Klar, jetzt kannst argumentieren, dass man das Bild niemals für den Preis verwendet hätte. Aber man hat es halt verwendet ...


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  •  atma
  •   Gold-Award
2.2.2021  (#19)
du kannst anrufen und es ganz freundlich mit "ich wusste nicht..." und "das tut mir ja soooo leid" ... und "können Sie mir da entgegenkommen, ich verdiene ja nix.. blabla" versuchen ob dein gegenüber da mit sich verhandeln lässt.

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  •  Shan
  •   Gold-Award
2.2.2021  (#20)
Ich möchte jetzt nicht böse klingen aber ich finde es nicht in Ordnung fremdes Material zu verwenden. Die, die abmahnen machen das wohl in größerem Stil und in Ordnung ist das ebenfalls nicht. Aber die Fotografen und vor allem auch Illustratoren (da gibt es viele richtig gute), die mehrere Jobs haben, leiden darunter, weil den Wert und die Arbeit keiner zahlen will: bekommt man ja eh kostenlos im Internet ...

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  •  Ghamor
  •   Bronze-Award
2.2.2021  (#21)

zitat..
MissT schrieb: Danke für Eure Antworten. Ich sehe, ich muss hier in Zukunft anders vorgehen. Nichts desto trotz ist offensichtlich, dass diese Vorgehensweise System hat, weil man es ganz offensichtlich darauf anlegt, dass Nutzer sich nicht dessen bewusst werden, dass die Rechte eines anderen verletzen, um sie dann ordentlich abzuzocken. 🤮

na sorry aber das ist eine extrem freche Unterstellung, die zeigt, dass du hier die bereits gut dargelegten Gründe absolut nicht verstanden hast.

Nur weil ein Bild bei Google zu finden ist, darfst du es nicht nutzen. Als Seitenbetreiber kann ich kaum verhindern, dass Suchmaschinen meine Bilder listen. Wie kannst du da jemandem ein "System" unterstellen? Selbst wenn ich direkt unter meinem Bild auf die Lizenz verweisen würde, wenn du das Bild über Google findest und einfach abspeicherst oder auf deiner Website einbettest, habe ich _keine_ Möglichkeit, eine Lizenz bekanntzugeben, außer direkt IN mein Bild die Lizenz zu schreiben - was das Bild auf meiner eigenen Seite verschandelt. Der Post zeigt eigentlich nur, dass du kein Verständnis von Urheberrecht hast.

Du betreibst eine Website, also hast du dich mit den rechtlichen Grundlagen zu befassen.
Du hast geistiges Eigentum von fremden benutzt, ohne die zu fragen. Auch vor dem Internet war das schon nicht erlaubt. Der letzte Satz ist für mich auf gleichen Niveau wie irgendwelche Leute die jammern, weil sie mit 80 in der 50er Zone geblitzt wurden. Da ist das auch immer das böse System, das nur abzocken will.

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