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2 Monate Zeit für Inanspruchnahme der restlichen Darlehnssumme

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  •  dan1
12.7. - 28.9.2023
27 Antworten | 10 Autoren 27
27
Hallo an alle,

Ich hab einen Kredit bei der BA und ein Teilbetrag wurde noch nicht ausbezahlt. Hab damals im Jänner bei meinem Bankbetreuer gefragt bis wann die Restsumme abgehoben werden muss. Hier wurde kein Datum genannt, hab nur die Info bekommen, dass sich die Kreditrate dementsprechend monatlich um ein paar Euro erhöht, da die Tilgung erst bei voller Inanspruchnahme beginnt, aktuell werden nur Zinsen gezahlt für den bereits behobenen Teil. Jetzt hab ich einen Brief erhalten, dass ich die Restsumme innerhalb von 2 Monaten in Anspruch nehmen muss oder der Betrag verfällt und der Kreditbetrag und die Kreditrate wird dementsprechend reduziert. 
Nur mit Vorlage von Rechnungen ist die Behebung des Restbetrags möglich. 

Hat noch jemand dieses Schreiben bekommen?

Laut Bankbetreuer ist jetzt ein anderer Service der BA für die Ausbezahlung zuständig. Nun besteht die Möglichkeit ein gesperrtes Konto bei der BA zu eröffnen und den Restbetrag darauf zu überweisen und nach Vorlage von Rechnungen ausbezahlen zu lassen.

Lg 

  •  theFlatt
8.9.2023  (#21)
@LiConsult: Die 2/3 Regelung wurde mir vom Betreuer der BA bei der Erklärung des Ablaufs am Tag der Kreditunterfertigung so erklärt.
Wir kommen eh über die 2/3 - ich hab aber wegen der kulanten Regelung nicht genau buch geführt, welche Rechnung übermittelt wurde, und welche nicht.
Falls ich den Restbetrag (etwa 70k) zur Gänze belegen muss, wollt ichs halt vorab wissen :)

edit: Lt. Vertrag ist die Frist für die Inanspruchnahme der 1.12.2023 - ist daher ein Fehler seitens BA.

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  •  dan1
8.9.2023  (#22)

zitat..
theFlatt schrieb:

Hat jemand den Restbetrag nach dem Fristsetzungsbrief noch mit der alten Regel (2/3 des Kreditbetrags muss mit Rechnungen belegt werden) rausbekommen, oder gilt für den Restbetrag wirklich 100% nachweispflicht?

Ich hab nun den kompletten Restbetrag bekommen und habe diesen zu 100% mit einem unterfertigten Angebot belegt. 


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
8.9.2023  (#23)
Ha, viel zu tun im Finanzierungsbereich, deswegen die späte Anwort ;)


zitat..
theFlatt schrieb: Hat jemand den Restbetrag nach dem Fristsetzungsbrief noch mit der alten Regel (2/3 des Kreditbetrags muss mit Rechnungen belegt werden) rausbekommen, oder gilt für den Restbetrag wirklich 100% nachweispflicht?

"Normal" müssen 75% belegbar nachgewiesen werden.
Was sagt dein Berater der Bank bzw.  der Kreditvermittler? Der kann das dementsprechend handeln.
OT: Bei einer reinen online-Bank wird sowas eher schwierig zu klären.




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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
9.9.2023  (#24)

zitat..
speeeedcat schrieb: OT: Bei einer reinen online-Bank wird sowas eher schwierig zu klären.

schließe ich nicht aus - wird auch da von der Organisationsstruktur abhängen . Nachdem es in Ö aber derzeit keine reine online-Bank gibt, die Hypothekarkredite vergibt, können wir das ohnehin nicht abschließend beantworten.


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  •  theFlatt
28.9.2023  (#25)
Hab endlich ein Update bekommen:
Lt. Berater handelt es sich um einen Fehler seitens BA.
Die Termine gelten lt. Vertrag - das Schreiben ist als nichtig zu beachen.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
28.9.2023  (#26)
Na schau😊👍

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  •  viennacalling
28.9.2023  (#27)

zitat..
theFlatt schrieb:

Hab endlich ein Update bekommen:
Lt. Berater handelt es sich um einen Fehler seitens BA.
Die Termine gelten lt. Vertrag - das Schreiben ist als nichtig zu beachen.

Dachte ich auch. Ich konsumiere meinen Kredit Tranchenweise seit fast einem Jahr. Noch kein Schreiben von der BA. 


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