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Abwasserkanal überbauen [Sbg]  teilen

2.11. -3.11.2026    6 Antworten    4 Autoren 6 2026-11-03T05:35:05+01:00
   
Zusammenfassung
  •  Ellalle
  •  [Sbg]
  •  [Salzburg]
02.11.2026
6
Liebe Leidensgenossen, wer hat Erfahrung mit der Überbauung eines Abwasserkanals?

Es geht um folgendes: Wir haben das Elternhaus meines Mannes bis auf die Garage abgerissen und neu gebaut. Die bestehende Garage wollten wir um eine zweite Garage erweitern aber das wurde uns untersagt, da ein Abwasserkanal im Boden neben der Garage verläuft und der nur überbaut werden dürfte wenn wir den vorher kostenintensiv ummanteln würden. Der Kanal ist in unserem Grundbuchauszug nicht eingetragen. Auf unsere Frage bei der Gemeinde wie das sein kann, hat der Bauamtsleiter gesagt: Wenn ihr klagen würdet, würdet ihr ziemlich sicher gewinnen aber das würde mindestens 3 Jahre dauern bis ein Bescheid da wäre und so lange wollten wir nicht warten weil wir ja mit dem Hausbau beginnen wollten und haben uns mit der Einzelgarage abgefunden. 

Nun, 10 Jahre später, möchte ich das Thema erneut angehen. Ich möchte am liebsten einfach an die alte Garage dran bauen. Hat jemand Erfahrung damit? Ich bin auch für andere Lösungen offen. Ich könnte mir auch vorstellen, dass man an der Vorderseite und an der Rückseite ein Garagentor einbaut damit man mit kleinen Baumaschinen durchfahren könnte und den Boden mit Kopfsteinpflaster so belässt wie er jetzt ist.

Hat irgendjemand Erfahrung und könnte mir Tipps geben wie man das angehen könnte sodass es für den Reinhalteverband auch ein gangbarer Weg sein könnte? Gefühlt wäre es gescheiter mit dem Reinhalteverband zu reden weil der Bauamtsleiter damals immer vom RHV gesprochen hat, der das nicht genehmigen würde. 

Ich freue mich auf eure Erfahrungen.

  •  PVSTC
2.11.2026 11:57  (#1)
Ich werfe ein paar Punkte in den Raum, die vielleicht eine Anregung sein könnten.
1.Es gibt einen Kanal auf dem Grund, der zwar nicht im Grundbuch eingetragen, aber vermutlich lange Zeit "ungestört" verwendet wurde. Es ist damit ein nicht eingetragenes Servitut entstanden. Vermutlich könnte das Servitut vom RHV eingetragen werden.

Möglicherweise könnt ihr das aber "zurück ersessen" in dem ihr über 5 Jahre klar macht dass ihr dieses Servitut nicht duldet. Bei einem Weg wäre das einfach, indem man ihm absperrt. Wie das bei einem Kanal geht... Gute Frage. Vielleicht Putzschächte versperren...

Nach dder Rückersitzung habt ihr gute Karten, denn dann ist der Kanal widerrechtlich auf Eurem Grund.

Alternativ könntet ihr natürlich direkt mit dem Kanalerhalter sprechen. Vielleicht findet sich ja eine Lösung, bei der die Kosten nicht ganz bei Euch bleiben. 

1
  •  Lu1994
  •   Silber-Award
2.11.2026 12:39  (#2)
Wenn der Kanal nirgends eingetragen ist, dann existiert er auf meinem Grund auch nicht...

Rohr gut verfüllen und die Sache ist erledigt, oder du fährst mit schwerem Gerät über die Künette, dann muss sowieso die Gemeinde alles reparieren 

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.11.2026 22:25  (#3)

zitat..
PVSTC schrieb: Möglicherweise könnt ihr das aber "zurück ersessen" in dem ihr über 5 Jahre klar macht dass ihr dieses Servitut nicht duldet.

Damit es zu einer sogenannten "Rückersitzung" kommen kann, muss die Ausübung des ersessenen Rechts unmöglich gemacht bzw. stark beeinträchtigt werden. Dann muss der Inhaber des ersessenen Rechts 3 Jahre lang passiv bleiben, d.h. er akzeptiert das stillschweigend und unternimmt nichts dagegen (geregelt im § 1488 ABGB). Wenn es sich hier um einen Abwasserkanal handelt, dann ist es wohl unrealistisch zu glauben, dass der Kanalbetreiber sich das ohne irgendeinen Widerspruch gefallen lässt. Daher wird das mit einer "Rückersitzung" realistischer Weise nichts werden.

zitat..
Lu1994 schrieb: Wenn der Kanal nirgends eingetragen ist, dann existiert er auf meinem Grund auch nicht...

Nein, so ist das aber nicht.....

zitat..
Lu1994 schrieb: Rohr gut verfüllen und die Sache ist erledigt, oder du fährst mit schwerem Gerät über die Künette,

Liebe Mitleser: lasst euch von solchen Ratschlägen nicht in die Irre führen.

zitat..
Lu1994 schrieb: dann muss sowieso die Gemeinde alles reparieren

Ja, auf deine Kosten....

PS: hier geht es offensichtlich um Salzburg. Kenn da die landesgesetzlichen Bestimmungen nicht. Aber z.B. nach dem NÖ Kanalgesetz dürfen Kanalleitungen unter bestimmten Voraussetzungen auch (zwangsweise) auf Privatgrund verlegt werden. Da brauchts keine 30-jährige Ersitzung und muss auch nicht als Servitut eingetragen werden. Könnte sein, dass es eine ähnliche Bestimmung auch in Salzburg gibt??


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  •  Ellalle
3.11.2026 5:26  (#4)

zitat..
PVSTC schrieb:

Ich werfe ein paar Punkte in den Raum, die vielleicht eine Anregung sein könnten.
1.Es gibt einen Kanal auf dem Grund, der zwar nicht im Grundbuch eingetragen, aber vermutlich lange Zeit "ungestört" verwendet wurde. Es ist damit ein nicht eingetragenes Servitut entstanden. Vermutlich könnte das Servitut vom RHV eingetragen werden.

Möglicherweise könnt ihr das aber "zurück ersessen" in dem ihr über 5 Jahre klar macht dass ihr dieses Servitut nicht duldet. Bei einem Weg wäre das einfach, indem man ihm absperrt. Wie das bei einem Kanal geht... Gute Frage. Vielleicht Putzschächte versperren...

Nach dder Rückersitzung habt ihr gute Karten, denn dann ist der Kanal widerrechtlich auf Eurem Grund.

Alternativ könntet ihr natürlich direkt mit dem Kanalerhalter sprechen. Vielleicht findet sich ja eine Lösung, bei der die Kosten nicht ganz bei Euch bleiben.

Genau, 40 Jahre ungestört verwendet, aber auch 40 Jahre keine Geräte, Maschinen und ähnliches, womit man Grabungen hätte machen müssen. Zwei Mal hab ich jemanden den Kanaldeckel öffnen sehen, der übrigens etliche Meter von der zu bebauen den Garage entfernt ist. Danke für deinen Input! 


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  •  Ellalle
3.11.2026 5:29  (#5)

zitat..
Lu1994 schrieb:

Wenn der Kanal nirgends eingetragen ist, dann existiert er auf meinem Grund auch nicht...

Rohr gut verfüllen und die Sache ist erledigt, oder du fährst mit schwerem Gerät über die Künette, dann muss sowieso die Gemeinde alles reparieren

So einfach ist das bei uns nicht weil ohne Baugenehmigung kein Bau. Und die bekam man - zumindest vor 10 Jahren - eben nicht. Zuschütten geht nicht weil auch unser eigenes Abwasser dort abfließt. 


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  •  Ellalle
3.11.2026 5:35  (#6)

zitat..
Karl10 schrieb:

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PVSTC schrieb: Möglicherweise könnt ihr das aber "zurück ersessen" in dem ihr über 5 Jahre klar macht dass ihr dieses Servitut nicht duldet.
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Damit es zu einer sogenannten "Rückersitzung" kommen kann, muss die Ausübung des ersessenen Rechts unmöglich gemacht bzw. stark beeinträchtigt werden. Dann muss der Inhaber des ersessenen Rechts 3 Jahre lang passiv bleiben, d.h. er akzeptiert das stillschweigend und unternimmt nichts dagegen (geregelt im § 1488 ABGB). Wenn es sich hier um einen Abwasserkanal handelt, dann ist es wohl unrealistisch zu glauben, dass der Kanalbetreiber sich das ohne irgendeinen Widerspruch gefallen lässt. Daher wird das mit einer "Rückersitzung" realistischer Weise nichts werden.

──────..
Lu1994 schrieb: Wenn der Kanal nirgends eingetragen ist, dann existiert er auf meinem Grund auch nicht...
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Nein, so ist das aber nicht.....

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Lu1994 schrieb: Rohr gut verfüllen und die Sache ist erledigt, oder du fährst mit schwerem Gerät über die Künette,
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Liebe Mitleser: lasst euch von solchen Ratschlägen nicht in die Irre führen.

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Lu1994 schrieb: dann muss sowieso die Gemeinde alles reparieren
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Ja, auf deine Kosten....

PS: hier geht es offensichtlich um Salzburg. Kenn da die landesgesetzlichen Bestimmungen nicht. Aber z.B. nach dem NÖ Kanalgesetz dürfen Kanalleitungen unter bestimmten Voraussetzungen auch (zwangsweise) auf Privatgrund verlegt werden. Da brauchts keine 30-jährige Ersitzung und muss auch nicht als Servitut eingetragen werden. Könnte sein, dass es eine ähnliche Bestimmung auch in Salzburg gibt??

Danke für den realistischen Beitrag. Ich möchte ja niemandem den Kanal verweigern, aber für mich ist einfach nicht schlüssig warum man über den Kanal nichts drüber bauen kann, das ja nicht mal ordentlich befestigt sein muss. Wie gesagt, für mich wäre das bestehende Kopfsteinpflaster OK, und von hinten und vorne könnte man mMn den kompletten Kanal von außen aufgraben wenn das denn wirklich sein müsste. Aber vielleicht hilft ja zusammensitzen und reden und wir finden eine Lösung ✊


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