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Brandwand- Nachbar teilen

6.10.2026     7 Antworten    4 Autoren 7 2026-10-06T15:41:33+02:00
Zusammenfassung
  •  Derya92
06.10.2026
7


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Hallo zusammen,
wir haben aktuell ein ziemliches Problem an unserer Grundstücksgrenze und ich würde mich über eure Erfahrungen freuen.
Laut Einreichplan müsste unser Nachbar an der Grenze eine durchgehende Brandwand in REI 30 bis zur Dacheindeckung bauen (OIB-RL 2.2).  
Die Realität sieht leider ganz anders aus:
 Er hat die Betonschale bei ca. 2,40 m einfach aufgehört.
 Den Rest bis zum Dach hat er mit irgendwelchen Holzlatten, Palettenteilen und offenen Hohlräumen zusammengebastelt.  
 Seine Reaktionen reichen von "ich stopfe da einfach Mineralwolle rein" bis "ich stelle eine halbe Ziegelschale davor".
 Der Sockel sieht unten genauso wild aus (Dichtung fehlt, Gewebe hängt im Dreck).  
 Eine Regenrinne direkt an/über der Grenze wollte er auch noch planen.
Reden bringt leider gar nichts mehr, er versteht die Problematik null. 😢



 

  •  christoph1703
6.10.2026 9:26  (#1)

zitat..
Derya92 schrieb: Reden bringt leider gar nichts mehr, er versteht die Problematik null. 😢

Reden bringt schon was, nämlich mal mit der Gemeinde. Dann hast du aber potenziell einen Nachbarschaftsstreit.


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  •  Krautla
6.10.2026 11:04  (#2)
Der verbleibende Rücksprung der Wand ist vermutlich zur Herstellung eines sauberen Abschlusses in Verbindung mit der noch fehlenden Eindeckung bzw. einer evtl. erforderlichen Verblechung vorgesehen. Es scheint jedenfalls ausreichend Platz vorhanden zu sein, um einen EI30-Abschluss herzustellen.




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  •  christoph1703
6.10.2026 11:34  (#3)

zitat..
Derya92 schrieb: Reden bringt leider gar nichts mehr, er versteht die Problematik null. 😢

Reden bringt schon was, nämlich mal mit der Gemeinde. Dann hast du aber potenziell einen Nachbarschaftsstreit.


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  •  Derya92
6.10.2026 11:51  (#4)

zitat..
Krautla schrieb:

Der verbleibende Rücksprung der Wand ist vermutlich zur Herstellung eines sauberen Abschlusses in Verbindung mit der noch fehlenden Eindeckung bzw. einer evtl. erforderlichen Verblechung vorgesehen. Es scheint jedenfalls ausreichend Platz vorhanden zu sein, um einen EI30-Abschluss herzustellen.

Er meint, er verkleidet das einfach mit Alublech oder Mineralwolle. Ich bin mir aber total unsicher 🫠Ein Alublech schmilzt bei Hitze doch sofort weg und schützt das Holz darunter überhaupt nicht. Soweit ich weiß, zählt Blech über Holz sicher nicht als echter REI 30 Brandschutz.  
Oder geht sowas tatsächlich als Brandschutz durch?


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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
6.10.2026 14:55  (#5)
wo ist denn sein 0,0? kann es sein, dass er jetzt auch höher ist als Eingereicht?

Also auf deinen Bildern sieht die Konstruktion schon eher wild aus

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  •  Derya92
6.10.2026 15:38  (#6)

zitat..
Stoffal02 schrieb:

wo ist denn sein 0,0? kann es sein, dass er jetzt auch höher ist als Eingereicht?

Also auf deinen Bildern sieht die Konstruktion schon eher wild aus

Ja, genau das ist der nächste Punkt!
Laut Einreichplan sind maximal 2,80 m Höhe eingetragen. Ich habe nachgemessen und er liegt jetzt schon bei 2,94 m – also ist er auch noch höher als eingereicht. 🤐




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  •  christoph1703
6.10.2026 15:41  (#7)
Wie gesagt, kurz mal beim Bauamt anrufen. Wenn er sich nicht an den bewilligten Plan hält, wird die das interessieren. 

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