Finanzierung - wie würdet ihr vorgehen?
31.8.2026
2 Antworten
2 Autoren
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Kinderbetreuungsgeld zählt nicht als Einkommen imho... |
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da es sich beim Kinderbetreuungsgeld um eine Transferleistung (die daher nicht pfändbar ist) handelt, würde diese bei der Erfüllung der regulatorischen Vorgaben auch bei einer zeitnahen Finanzierungseinreichung in vielen Fällen nur sehr eingeschränkt berücksichtigt werden können. Dazu gibt es je nach Institut unterschiedliche Regelungen (beispielsweise das Ansetzen von 50% des Karenzgeldes wenn die Tätigkeit davor eine Vollbeschäftigung war bzw. 100% bei Teilzeitbeschäftigung oder überhaupt die volle Anrechnung bei bankseitiger Annahme, dass (mit Bestätigung des Kreditnehmers) die Tätigkeit künftig im Ausmaß von x und der Bezahlung von y erfolgen wird). Viele unterschiedliche Sichtweisen je nach Bank. In weiterer Folge wird es stark davon abhängen, wie hoch das Erwerbseinkommen des zweiten Kreditnehmers aussieht, um sowohl in der Haushaltsrechnung wie auch bei der Kalkulation des DSTI ausreichende Werte zu bekommen. was auch in Ordnung ist. Wichtig für die Bank im Vorhinein zu wissen ist, um welches Förderdarlehen (rückzahlbar, nicht rückzahlbar, Annuitätenzuschuss, etc.) es sich handelt. Wenn es sich beispielsweise um ein rückzahlbares Darlehen handelt, dann wird dieses in Abhängigkeit der zeitlichen Beanspruchung vielleicht sogar zwischenzufinanzieren sein - hängt halt von eurem Bauzeitplan ab. da hat er Recht - wesentlich für eine Finanzierungszusage ist jedenfalls ein Einreichplan (der spätestens für die Ausstellung der Kreditvertragsunterlagen bewilligt sein sollte). Sollten sich im Laufe der Finanzierungseinreichung planerisch (dem Umfang der Wohnfläche nach) noch Änderungen ergeben, so sind diese zeitnah unbedingt der Bank mitzuteilen, da die bankinterne Immobilienbewertung zur Erfassung der Beleihungsquote auch auf Basis der übermittelten Flächen erfolgt. wichtig wird auch hier sein, dass die jeweils bankinternen Auszahlungskontrollen einzuhalten sind - und diese sehen die Auszahlung nach Rechnungslegung im Ausmaß von oftmals zumindest 70% (eher mind. 75%) der Kreditvaluta vor (Thema Eigenleistung). Nachdem ihr einen komfortablen Eigenkapitalpolster habt, kann man im konkreten Fall jedoch schön "jonglieren". ergänzend Gesamtkostenaufstellung, Bau- und Ausstattungsbeschreibung, Eigenmittelnachweis, etc.. Für das Abschließen (im Sinne einer Unterschrift auf dem Kreditvertrag) muss jedenfalls wie oben erwähnt der Einreichplan bewilligt sein. Wenn ihr euch "nur" eine Finanzierungszusage holt, so ist diese in manchen Fällen "länger" gültig (bis zu 3 Monate). Falls es ein Institut ist, dass die Konditionengültigkeit nicht ebenfalls so lange ausspricht, muss man halt schauen, wie dann die Marktzinsen aussehen. |
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