Schwimmbecken fiel in Weinkeller
21.7.
-22.7.2026
9 Antworten
6 Autoren
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Kannst du das mal für Leute, die keine Ahnung von Weinkellern haben, etwas genauer erklären? Er hat über seinem Keller einen Pool gebaut und damit seinen Keller zerstört? Inwiefern betrifft dich das? |
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Nur zur Klarstellung: Diese Bestimmung für die Schwimmbecken gibt es bereits seit ca. 30 Jahren - also keine "neue" Bauordnung. Und die NÖ Bauordnung gilt in ALLEN Gemeinden und nicht nur in "einigen". Zur Sache selbst sind das sicher noch zu wenige Angaben, um Genaueres sagen zu können. Baurechtlich geht es nicht um "das Loch" an sich, sondern um das "Bauwerk Kellerröhre". Diese Kellerröhre hat jetzt anscheinend ein Baugebrechen (teilweiser Einsturz?). Der Eigentümer muss dieses Baugebrechen beseitigen, d.h. die Kellerröhre so instandsetzen wie sie vorher war. Tut er das nicht, hat ihm das die Gemeinde gem. § 34 NÖ Bauordnung mit Bescheid und Fristsetzung aufzutragen. Kommt er dem Auftrag innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, kann es zur zwangsweisen Vollstreckung kommen, d.h. von der Vollstreckungsbehörde wird eine Firma beauftragt, die vorgeschriebenen Maßnahmen umzusetzen. Man ahnt hier schon: kann alles dauern.... Und wie schon gesagt: es geht primär nicht um das "Loch", sondern zunächst rein um das Bauwerk drunter. Naja, wär halt hilfreich, das auch zu kennen. PS: Deine Frage hätte ins Baurechtsforum gehört..... |
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Ich will Fotos sehen, bin Schaulustiger O.O |
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Danke für die Antworten. Es betrifft mich, weil meine Kellerröhre daneben verläuft. Bei einem Erdsturz verändert sich die Lastverteilung, sodass auch andere Gebäude in Mitleidenschaft gezogen werden können. Ich will halt nicht, dass meiner auch einstürzt. Wir reden hier von einem acht Meter langen, vier Meter tiefen und zwei Meter breitem Loch, das nun auch dem Regen ausgesetzt ist. Okay, ich dachte, dass das nur Bauland betrifft. Die Kellergasse wurde letztes Jahr in ein Sonderland umgewandelt, wodurch die Weinkeller auch als Ferienwohnungen vermietet werden dürfen. PV-Anlagen dürfen nun auch installiert werden. In dieser Verordnung stand auch der Hinweis, dass auch Schwimmbecken gebaut werden dürfen. Ich nahm an, dass dies neu ist, weil bisher niemand ein Schwimmbecken in der Kellergasse gebaut hat, schließlich wurde hier -und wird noch immer - Wein gelagert. Alles klar, dann beende ich hiermit die Diskussion. |
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Verstehe, dann sind das reine Erdkeller? Zu deiner Frage: Nachdem sich die Gemeinde der Sache eh schon angenommen hat, kannst du wohl nicht mehr viel tun. Wenn durch unnötige Verzögerung seitens deines Nachbarn auch dein Keller Schaden nimmt, ist er wohl dafür haftbar. Insofern würde ich zumindest den Istzustand samt Inventar auch in deinem Keller genau dokumentieren, um später genau darlegen zu können, was beschädigt wurde (sofern der worst case eintritt). Wertvolle Gegenstände nach Möglichkeit vorsorglich woanders lagern. |
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Es sind Kellerröhren. Jeder Weinkeller besitzt mindestens eine, tief in die Erde gegrabene Röhre. Einige sind mit Ziegeln gewölbt, andere (wie der des Nachbarn) nicht. In dieser Kellergasse steht ein Weinkeller neben dem nächsten. Da es hier in den letzten Jahrzehnten nie Veränderungen gab, ist auch nichts passiert. Wertvolle Gegenstände gibt es dort eh keine. Wir pressen darin Wein. Das Bauwerk ist das Wertvolle. Es wurde per Hand von meinem Urgroßvater und Großvater gegraben und gewölbt. Sowas macht heute fast niemand mehr. Ich kann graben, aber nicht wölben. ;) |
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Ein Blick ins Grundbuch hilft, um € 15 bist du dabei... Zuerst mal reden, ev ist er versichert. |
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Ohne Fotos, ist es nie passiert 😅😁😁 |
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Auch wenn der Keller nicht gewölbt ist, sondern ein reiner Erdkeller, gilt er als Bauwerk und liegt daher im Anwendungsbereich der Bauordnung. Wie schon gesagt, liegt daher an diesem Bauwerk ein Baugebrechen vor und besteht die gesetzliche Verpflichtung für den Eigetümer, dieses Gebrechen zu beheben/zu sanieren. Baubehörde is ja offensichtlich eh schon eingeschaltet: Zu erwähnen ist noch, dass die Nachbarn im baupolizeilichen Verfahren Parteistellung haben. D.h. wenn die Gemeinde irgendwelche behördlichen Maßnahmen setzt bzw. Aufträge erteilt, musst du davon informiert werden und hast die Möglichkeit hiezu Stellung zu nehmen. Die Frage ist jetzt auch: gibt es an deinem Bauwerk bereits irgendwelche Schäden? Oder befürchtest du nur, dass es in weiterer Folge zu solchen kommen kann? Besteht in irgendeiner Form Gefahr in Verzug? Dein Recht als Nachbar im Baurecht ist es jedenfalls, dass die Standfestigkeit deines Bauwerks/Kellers dr. das Nachbargebäude bzw. dr. Baugebrechen am Nachbargebäude nicht beeinträchtigt werden darf. |
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